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20. Jun 2022

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Gesellschaft

Fassaden mit vielen Facetten!

Journalist: Pia Rische

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Foto: Raul Petri/unsplash

Die äußerste Gebäudeschicht muss viel aushalten und einige Funktionen erfüllen. Ein vorgehängtes hinterlüftetes Fassadensystem ist dafür ein Paradebeispiel.

Wussten Sie schon, dass Fassadenelemente gleichzeitig mehrere Schutzmechanismen erfüllen können? Vorgehängte hinterlüftete Fassadensysteme sind so konzipiert, dass neben einem optimalen Regenschutz, Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Tauwasserschutz, auch noch aktiver Klima- und Umweltschutz betrieben werden kann. Mithilfe einer optimalen Wärmedämmungsdicke können Energieeinsparverordnungsanforderungen berücksichtigt und gleichzeitig Heizkosten eingespart werden.

Wussten Sie schon aus welchen einzelnen Bestandteilen ein solches Fassadensystem besteht? Generell setzt es sich aus dem gewählten Fassadenmaterial, dem Hinterlüftungsbereich, der Dämmung und Unterkonstruktion zusammen. Der Hinterlüftungsraum sorgt durch den sogenannten „Kamineffekt“ dafür, dass die genannten Bestandteile sowie das Mauerwerk vor Feuchtigkeit geschützt werden und ein Wärmestau vermieden wird. Eingearbeitete Lüftungsprofile an Ein- und Auslassöffnungen verhindern zudem, dass Insekten, Fledermäuse oder Nagetiere in den hinterlüfteten Bereich eindringen können. Die Dämmschicht bewirkt optimale Temperaturen, sodass Kälte draußen und Wärme innen bleibt. Außerdem kann die Dämmschicht dazu beitragen, die Schalldämmung zu verbessern.

Wussten Sie schon, dass Fassadensysteme nach individuellen Wünschen gestaltet werden können? Neben Holz oder WPC (Wood-Plastic-Composit), können hochwertige Kunststoffe (u.a. glasfasergestärkt), Kompositmaterialien (z. B. Faserzement), sowie Metalle, bis hin zu Glas eingesetzt werden. So kann mithilfe des individuell gewünschten Materials die passende Fassadenbekleidung nach den optischen Wünschen gestaltet werden!

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.