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2. Sep 2019

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Lifestyle

Feuchtgebiete im Fadenkreuz

Journalist: Kirsten Schwieger

Im Alter steigt das Risiko für Fußpilz, eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Im Anfangsstadium ist er noch einfach zu behandeln…

Jeder Dritte leidet mindestens einmal in seinem Leben an Fußpilz. Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko für Tinea pedis, so der Fachbegriff. Ab 50 hat ihn dann, Expertenschätzungen zufolge, gar jeder Zweite – weil die Haut im Alter trockener und rissiger wird. Auch ein geschwächtes Immunsystem oder Durchblutungsstörungen der Füße erhöhen das Fußpilz-Risiko. So gehören neben Senioren auch Diabetiker zur Risikogruppe dieser Infektionskrankheit. Grundsätzlich sind Männer häufiger betroffen als Frauen.

In der Regel wird Fußpilz durch Fadenpilze verursacht. Dessen Sporen lauern überall dort, wo viele Menschen barfuß gehen – insbesondere feucht-warme Orte wie Schwimmbäder, Saunen, Duschen, aber auch Hotelteppiche sind wahre Oasen für die Erreger. Desinfektionsanlagen bieten übrigens keinen wirksamen Schutz – im schlimmsten Fall schädigen sie sogar den natürlichen Säuremantel der Haut. Verschwitzte, feuchte Füße in geschlossenen Schuhen bieten dann einen idealen Nährboden für Fußpilz, insbesondere die feucht-warmen Zehen-Zwischenräume. So ist der „interdigitale“ Fußpilz dann auch die häufigste Fußpilzart. Seinen Anfang nimmt er häufig im vierten Zehenzwischenraum mit leichten Hautschuppungen und Rötungen. Wenn die betroffenen Hautpartien nur schwach oder gar nicht jucken, bemerken viele Betroffene den Fußpilz gar nicht. Bei der sogenannten „Mokassin-Mykose“ geht der Pilz von den Fußsohlen über die Fußkanten auf den Fußrücken über. Kleine juckende Bläschen an Fußkanten und Fußgewölbe deuten auf die seltenere, „vesikulös-dyshidrotische“ Fußpilzsorte hin.

Fußpilz ist sehr ansteckend und kann sich auch auf andere Körperteile ausbreiten – beispielsweise durch das Abtrocknen mit nur einem Handtuch. Auch in abgeschuppter Haut auf Duschmatten tummeln sich die infektiösen Pilzsporen gerne tagelang. Unbehandelter Fußpilz kann chronisch werden und sich auf den gesamten Fuß, inklusive Fußnägel und -knöchel ausbreiten. Außerdem kann er den Weg für weitere Infektionen mit Bakterien oder Viren ebnen, die durch die erkrankte Haut in den Körper eindringen. Deswegen sollte man gleich bei den ersten Veränderungen der Haut zum Hautarzt oder Podologen gehen. Diese untersuchen befallene Hautpartikel mikroskopisch und legen im Zweifelsfall eine Pilzkultur zur genauen Bestimmung der Pilzart an.

Die gute Nachricht ist: Fußpilz lässt sich gut behandeln! Je früher, desto einfacher. Sogenannte Antimykotika töten die Pilze ab oder hemmen deren Vermehrung und sorgen so dafür, dass die Infektion gestoppt wird und restlos ausheilen kann. Im Anfangsstadium reicht meist eine äußerliche Behandlung mit speziellen Cremes, Salben, Gels oder Puder. Hat sich der Pilz schon ausgebreitet, ist meist noch zusätzlich eine orale Einnahme von Antipilzmitteln notwendig. Bei regelmäßiger Anwendung ist die Infektion nach ungefähr drei Wochen ausgeheilt. Die Wirksamkeit von Hausmitteln wie Apfelessig oder Teebaumöl zur Fußpilz-Behandlung ist wissenschaftlich nicht belegt. Deren Anwendung sollte, wenn überhaupt, nur im Anfangsstadium erfolgen. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft mahnt allerdings die fachärztliche Behandlung von Fußpilz an. Läuft, oder?

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.