31. Aug 2021
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Gesellschaft
Journalist: Kirsten Schwieger
Ohne berufliche Weiterbildung sind die Veränderungen der Arbeitswelt nicht zu bewerkstelligen. Diverse Förderprogramme unterstützen Arbeitnehmer:innen dabei.
In seiner aktuellen Prognose zur „Digitalen Arbeitswelt“ geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass bis 2040 rund 3,6 Millionen neue Jobs entstehen und 5,3 Millionen wegfallen werden. Wobei ein Drittel des Wegfalls auf Kappe der demografischen Entwicklung geht. Dennoch hat das Vordringen neuer Technologien die größten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Tätigkeitsprofile verändern sich, neue Berufe und Tätigkeiten entstehen und Beschäftigte wechseln ihren Beruf. Digitalisierung und Automatisierung führen zu neuen Arbeitsschwerpunkten, -methoden und -prozessen. Fast alle Tätigkeitsbereiche sind davon betroffen.
Doch die Arbeitswelt verändert sich nicht von heute auf morgen – Beschäftigte können sich darauf einstellen und entsprechend vorbereiten. Wer seine Kompetenzen kontinuierlich anpasst und erweitert, ist für die Veränderungen der Arbeitswelt gut gewappnet und sichert sich seinen Arbeitsplatz. Mehr noch: Professionelle berufliche Weiterbildung eröffnet Aufstiegsmöglichkeiten und fördert den Berufserfolg. Neben Fachkompetenz sind auch methodische und soziale Skills wie Kollaboration, Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Neugier, agiles Arbeiten sowie Planungs- und Organisationsfähigkeit gefragt. Lebens-langes Lernen ist im digitalen Zeitalter unabdingbar – niemand wird heutzutage mehr von seiner Grundausbildung bis zur Rente denselben Job machen.
Für Beschäftigte, die mithilfe einer Weiterbildung ihre bisherige Anstellung halten oder eine Neuorientierung wagen wollen, bieten Bund und Länder eine breit gefächerte Weiterbildungsförderung. So werden nicht nur Arbeitssuchende staatlich gefördert, sondern oft auch Arbeitnehmer:innen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – zum Bei-spiel, weil ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen. Wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht, kann die Teilnahme an berufsbegleitenden Weiterbildungen über den Bildungsgut-schein gefördert werden. Im Falle eine Bewilligung übernehmen dann Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung.
Angestellte, die ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels festigen wollen oder einen Berufswechsel innerhalb ihres Unter-nehmens anstreben, können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert werden. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst die Lohnkosten – bis zu 75 Prozent. Auf diese Weise können Beschäftigte in Absprache mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Menschen mit niedrigen Einkommen können beim Bund eine Bildungsprämie in maximaler Höhe von 500 Euro für verschiedene Weiterbildungen oder Umschulungen beantragen – wenn die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme für die Ausübung ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer als auch die EU eigene Finanzierungsprogramme zur beruflichen Weiterbildung an.