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31. Aug 2021

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Gesellschaft

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft

Journalist: Kirsten Schwieger

Ohne berufliche Weiterbildung sind die Veränderungen der Arbeitswelt nicht zu bewerkstelligen. Diverse Förderprogramme unterstützen Arbeitnehmer:innen dabei.

In seiner aktuellen Prognose zur „Digitalen Arbeitswelt“ geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass bis 2040 rund 3,6 Millionen neue Jobs entstehen und 5,3 Millionen wegfallen werden. Wobei ein Drittel des Wegfalls auf Kappe der demografischen Entwicklung geht. Dennoch hat das Vordringen neuer Technologien die größten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Tätigkeitsprofile verändern sich, neue Berufe und Tätigkeiten entstehen und Beschäftigte wechseln ihren Beruf. Digitalisierung und Automatisierung führen zu neuen Arbeitsschwerpunkten, -methoden und -prozessen. Fast alle Tätigkeitsbereiche sind davon betroffen.

Doch die Arbeitswelt verändert sich nicht von heute auf morgen – Beschäftigte können sich darauf einstellen und entsprechend vorbereiten. Wer seine Kompetenzen kontinuierlich anpasst und erweitert, ist für die Veränderungen der Arbeitswelt gut gewappnet und sichert sich seinen Arbeitsplatz. Mehr noch: Professionelle berufliche Weiterbildung eröffnet Aufstiegsmöglichkeiten und fördert den Berufserfolg. Neben Fachkompetenz sind auch methodische und soziale Skills wie Kollaboration, Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Neugier, agiles Arbeiten sowie Planungs- und Organisationsfähigkeit gefragt. Lebens-langes Lernen ist im digitalen Zeitalter unabdingbar – niemand wird heutzutage mehr von seiner Grundausbildung bis zur Rente denselben Job machen.

Für Beschäftigte, die mithilfe einer Weiterbildung ihre bisherige Anstellung halten oder eine Neuorientierung wagen wollen, bieten Bund und Länder eine breit gefächerte Weiterbildungsförderung. So werden nicht nur Arbeitssuchende staatlich gefördert, sondern oft auch Arbeitnehmer:innen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – zum Bei-spiel, weil ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen. Wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht, kann die Teilnahme an berufsbegleitenden Weiterbildungen über den Bildungsgut-schein gefördert werden. Im Falle eine Bewilligung übernehmen dann Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung. 

Angestellte, die ihre aktuelle Position vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels festigen wollen oder einen Berufswechsel innerhalb ihres Unter-nehmens anstreben, können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert werden. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat dabei zwischen 15 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst die Lohnkosten – bis zu 75 Prozent. Auf diese Weise können Beschäftigte in Absprache mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen lassen. Menschen mit niedrigen Einkommen können beim Bund eine Bildungsprämie in maximaler Höhe von 500 Euro für verschiedene Weiterbildungen oder Umschulungen beantragen – wenn die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme für die Ausübung ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant ist. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer als auch die EU eigene Finanzierungsprogramme zur beruflichen Weiterbildung an.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.