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25. Jun 2026

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Gesundheit

Fünf Jahre DiGA. Wo stehen wir heute? – Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V.

Journalist: Julia Butz

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Foto: A. C./unsplash, Presse

Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) im Interview.

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Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin Spitzenverband  Digitale Gesundheitsversorgung e. V.

Seit 2021 können Ärzte und Psychotherapeuten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben: medizinische Smartphone-Apps oder Webanwendung als Ergänzung zu klassischen Therapien, die mit einem Freischaltcode der Krankenkasse für zahlreiche Krankheitsbilder anwendbar sind. DiGA müssen als Medizinprodukt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.

Frau Dr. Geier, wie sieht der DiGA-Markt in Deutschland aktuell aus? Bis Ende 2025 wurden rund 1,6 Millionen Freischaltcodes eingelöst, davon allein 690.000 im Jahr 2025. Der Frauenanteil liegt bei ca. 77 Prozent und erklärt sich vor allem durch die Indikationen, da viele DiGA-Erkrankungen betreffen, die häufiger bei Frauen auftreten, z. B. Depression oder Endometriose. Erfreulich ist: DiGA sind keine Nischenanwendung für technikaffine Jüngere. Die 50- bis 64-Jährigen machen inzwischen 40 Prozent aller Anwender aus.

Zu den 59 gelisteten DiGA sind Stand Ende 2025 noch zehn DiGA in der Erprobungsphase, also vorläufig im BfArM-Verzeichnis gelistet. Dazu gehören unter anderem Anwendungen zur Behandlung von Prostatakrebs, Typ-2-Diabetes, ADHS und Demenz-Frühformen. Sie haben bereits eine kleine Studie vorgelegt und erbringen derzeit ihren finalen Nutzennachweis. Die Erweiterung der DiGA auf Medizinprodukte der Risikoklasse IIb, die wir durch das Digital-Gesetz von 2024 erhalten haben, öffnet zudem die Tür für komplexere Anwendungen. Auch digitale Telemonitoring-Lösungen, die in Frankreich bereits erstattet werden, sollen in Deutschland laut aktuellem Gesetzesentwurf über den DiGA-Weg bald verfügbar sein.

Die zugelassenen DiGA erfüllen bereits hohe Standards zu Datenschutz und Informationssicherheit. Wie ist der Stand bei den regulatorischen Vorgaben und vor welchen Herausforderungen steht die Branche? Als Medizinprodukte müssen DiGA beträchtliche Standards erfüllen. Dazu kommt der Nachweis eines positiven Versorgungseffekts auf Basis klinischer Studien. Das ist ein echtes Qualitätssignal. Seit Januar 2025 kommen weitere Anforderungen des BSI*1 hinzu, die den besseren Schutz sensibler Gesundheitsdaten vorsieht. Natürlich begrüßen wir dieses Ziel, nur gehen damit Anforderungen einher, die die Benutzungsfreundlichkeit direkt beeinträchtigen und wer ein zu altes Gerät besitzt, kann seine DiGA gar nicht mehr nutzen. Derzeit arbeiten wir gemeinsam mit dem BSI an pragmatischen Anpassungen, aber stellen uns die Frage, ob eine so aufwändige Zertifizierung für Medizinprodukte niedriger Risikoklassen wirklich verhältnismäßig ist.

Hinzu kommt die AbEM*2, die auf mehr Transparenz in der Versorgungsrealität abzielt. Die generierten Nutzungsstatistiken sagen allerdings wenig über den tatsächlichen therapeutischen Nutzen aus – bei erheblichem bürokratischen Aufwand für Hersteller, BfArM und Krankenkassen. Das bindet wertvolle Ressourcen und bremst Innovation.

Der Nachweis des positiven Versorgungseffekts auf Basis klinischer Studien ist ein echtes Qualitätssignal.

Insgesamt ist der regulatorische Rahmen in fünf Jahren also deutlich komplexer geworden. Ja, das ist nicht per se falsch, aber es muss ein vernünftiges Verhältnis von Aufwand und Erkenntnisgewinn geben. Künftige Innovationen dürfen nicht schon im Zulassungsprozess scheitern, bevor sie den Patienten erreichen.

Das eigentlich dringendere Thema ist aber das E-Rezept für DiGA, das ursprünglich für Januar 2022 angekündigt war. Im Pilotversuch mussten Patienten bis zu neun Schritte durchlaufen, um eine digital verordnete DiGA einzulösen – gegenüber zwei Schritten beim E-Rezept für ein Arzneimittel. Das Ergebnis: Nur 12,6 Prozent der digital ausgestellten Rezepte wurden tatsächlich volldigital eingelöst. Das ist für uns inakzeptabel. Wenn jemand eine DiGA verordnet bekommt, hat er offensichtlich einen akuten Behandlungsbedarf. Dann ist es nicht zu rechtfertigen, dass er wochenlang auf den Therapiebeginn warten muss, weil er zunächst eine PIN für seine Gesundheitskarte beantragen oder eine GesundheitsID einrichten muss, zu der sich bis Ende 2025 gerade mal 6 Prozent der Versicherten angemeldet haben.

*1 Die Technische Richtlinie TR-03161 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. *2 Die neue anwendungsbegleitende Erfolgsmessung AbEM ist mit der 2. DiGAV-Änderungsverordnung zum 1.2.2026 in Kraft getreten.

Statistische Daten lt. GKV-Spitzenverband, DiGA-Bericht gemäß § 33a Absatz 6 SGB V (2025); SVDGV, DiGA-Report 2025 (Hrsg. März 2026).

Factbox:

Als persönlichen Ausgleich und Gesundheitsimpuls nutzt Anne Geier gern die japanische Tradition des Waldbadens. Aktuell liest sie das Buch „Erzählende Affen – wie Geschichten unser Leben bestimmen“ und beschäftigt sich dabei auch mit der Frage, welche Narrative es für unser Gesundheitswesen braucht.

25. Jun 2026

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Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.