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28. Mär 2020

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Gesellschaft

Ganzjähriges Wohlfühlklima im Wintergarten

Journalist: Alicia Steinbrück

Dass Glas aus den modernen und neuen Häusern und Wohnanlagen kaum wegzudenken ist, wird klar, wenn man durch die aktuellen Blogs, Kataloge oder Homepages klickt. Glas wirkt offen, lässt Räume größer und heller erscheinen und verbindet, in Form von Wintergärten, erfolgreich den Garten mit dem Indoorwohnbereich.

Der Wintergarten bildet eine grüne Oase ­– und das ganzjährig, und ohne dass die Bewohner die Wohnung oder das Haus verlassen müssen. Auch im Winter kann er genutzt werden, da er, im Gegensatz zum Garten, Balkon oder der Terrasse, beheizbar ist. Allerdings heizen sich Wintergärten im Sommer oder bei großer Sonneneinstrahlung schnell auf, sodass sich der (längere) Aufenthalt als unangenehm entpuppen kann. Darum sollte für eine passende Beschattung, etwa durch Bäume im Garten, oder eine geeignete Klimatisierung durch eine Klimaanlage, gesorgt sein. Je nach Verwendung des Glases und äußerer Beschattung kann es auch reichen, mit den Fenstern zu lüften.

Vor Errichtung eines Wintergartens gilt es, einige Fragen zu klären. Welche Materialien sollen verwendet werden? Wofür wird der Wintergarten genutzt? Wie viel Platz steht zur Verfügung, wie viel Raum soll er einnehmen? Soll der Wintergarten, falls vorhanden, mit dem Garten verbunden sein? 

Insbesondere bei der Frage nach der Funktion des Wintergartens gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, was die Vielseitigkeit eines Wintergartens zeigt. So kann er als erweiterter Wohnbereich, beispielsweise mit Couch und Fernseher oder Essbereich, dienen. Auch als Ruheraum eignet sich ein Wintergarten hervorragend und verfügt über vielseitige Möglichkeiten, beispielsweise zum Yoga, Lesen, Zeichnen oder Musizieren, genutzt zu werden.

Gerne richten sich Hausbewohner hier, mit einem großen Schreibtisch, auch ihr Arbeitszimmer ein.

Um sich den Garten auch im Winter ins Haus zu holen kann der Wintergarten ebenso als Hobbyraum zum Pflanzen, also als eine Art Gewächshaus, genutzt werden. Dabei sollte auf eine ausreichend hohe und konstante Temperatur sowie Luftfeuchtigkeit geachtet werden. Zusätzlich kann der Wintergarten zum Überwintern von Pflanzen, die sonst den Garten, die Terrasse oder den Balkon zieren, genutzt werden.

Für die Einrichtung des Wintergartens empfiehlt sich eindeutig das Motto „Weniger ist mehr.“ Da er durch ein offenes Flair überzeugt, sollte er nicht mit diversen Möbelstücken oder Dekoration zugestellt werden – vor allem, wenn diese nicht genutzt oder gebraucht werden. Da die Möbel aber oft auch größeren Witterungs- und Temperaturschwankungen sowie einer erhöhten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sollten sie möglichst robust sein und einiges aushalten. Das Interieur des Wintergartens sollte, unabhängig von seiner Funktion, regelmäßig gepflegt und gereinigt werden.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash