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26. Sep 2023

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Gesellschaft

Green Deal: Eine nachhaltige Zukunft für die Wirtschaft

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Ben White/unsplash

Mit dem Europäischen Green Deal wollen die 27 EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Wirtschaft und Gesellschaft in vielen Bereichen neu ausgerichtet werden.

Bei der globalen Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung einer nachhaltigen Zukunft möchte die EU als maßgeblicher Treiber auftreten und hat mit dem Europäischer Green Deal einen Fahrplan für die Transformation ins Leben gerufen. Mit dem Programm will Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Diese Vorgabe ist laut Pariser Weltklimaabkommen verpflichtend und integraler Bestandteil des Europäischen Klimagesetzes, zu dem seit April 2021 eine vorläufige Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament vorliegt. Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum von dem Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Im Fokus stehen dabei verschiedene Bereiche, darunter Energie, Industrie, Mobilität, Landwirtschaft und Bauwesen. Verschiedene Finanzierungsinstrumente und Förderprogramme stehen für den Weg in die grüne Zukunft zur Verfügung.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der European Green Deal bereits große Fortschritte gemacht hat.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der European Green Deal bereits große Fortschritte gemacht hat. Im Juli 2021 wurde das Klimaziel der EU für 2030 auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 erhöht. Das erfordert jedoch erhebliche Investitionen in Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Elektromobilität und andere grüne Technologien. Ein wichtiger Aspekt des European Green Deals ist auch die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Dieser Ansatz zielt darauf ab, Ressourcen effizienter zu nutzen, Abfall zu reduzieren und den Verbrauch von endlichen Ressourcen zu verringern. Unternehmen werden ermutigt, nachhaltige Produktionsmethoden zu implementieren, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen.

Doch gerade hier hakt es: Der Europäische Rechnungshof kommt in einem aktuellen Sonderbericht vom Juli 2023 zum Ergebnis, dass die Europäische Union bisher zu geringe Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft gemacht hat. In manchen Ländern sei die Entwicklung sogar rückläufig. Zwischen 2015 und 2021 sei die durchschnittliche Kreislaufquote für alle 27 EU-Länder nur um 0,4 Prozentpunkte gestiegen. Litauen, Schweden, Rumänien, Dänemark, Luxemburg, Finnland und Polen hätten sich in dieser Zeit sogar rückläufig entwickelt. „Die Erhaltung von Materialien und die Minimierung von Abfall sind wesentlich, wenn die EU ressourceneffizient werden und die Umweltziele ihres Green Deals erreichen möchte“, sagte Annemie Turtelboom vom Europäischen Rechnungshof. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Durch die Förderung von Recycling schafft der European Green Deal neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze in Bereichen wie Abfallwirtschaft, Erneuerbare Energien und umweltfreundlicher Infrastruktur. Zusätzlich können durch die Optimierung von Ressourceneinsatz und -nutzung Kosten gesenkt, Abhängigkeiten von knappen Ressourcen reduziert und Risiken im Zusammenhang mit volatilen Rohstoffpreisen minimiert werden. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen den European Green Deal als Chance begreifen und sich aktiv in die nachhaltige Transformation einbringen.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.