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29. Sep 2022

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Gesellschaft

Große Hürden für das Mehrwegsystem

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Daniel Norris/unsplash

Aber die Systemgastronomie ist auf die Angebotspflicht für wiederverwendbare Verpackungen ab 2023 vorbereitet, verspricht Andrea Belegante vom BdS.

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Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Systemgastronomie; Foto: Presse

Frau Belegante, ab dem 1. Januar kommenden Jahres gilt die Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen. Wie gut ist die Systemgastronomie darauf vorbereitet?

Unsere Mitglieder bieten bereits seit einigen Jahren und aus eigenem Antrieb Mehrwegbecher für ihre Gäste an. Allerdings müssen wir festhalten, dass die Gäste trotz intensiver Bewerbung und finanzieller Anreize in der Vergangenheit Mehrwegbecher nur in geringem Maße genutzt haben. Die Zahlen bewegen sich im einstelligen Prozentbereich. Die ab 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht stellt die Unternehmen trotz erster Erfahrungen vor große Herausforderungen, insbesondere was die Logistik betrifft. Alles in allem nimmt die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht wenig Rücksicht auf die konkreten Umsetzungshürden.

Wird die Mehrzahl der Unternehmen sich eher zu Systemanbietern orientieren oder lieber eigenes Mehrweggeschirr nutzen?

Es scheint so zu sein, dass die Unternehmen in Teilen eigene Mehrwegsysteme mit eigenen Verpackungen anbieten werden. Ein Vorteil davon ist, dass unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden könne. Ein gravierender Nachteil ist und bleibt, dass Gäste die Mehrwegverpackungen nur bei dem Unternehmen zurückgeben können, bei dem sie die Verpackung erhalten haben. Aus diesem Grund setzt ein anderer Teil unserer Mitglieder explizit nicht auf eigene Mehrweglösungen.

Glauben Sie, der ökologische Mehrwert durch die neue Regelung wird groß sein?

Wir sind da skeptisch. Die Vorstellung, dass ein verpflichtendes Angebot von Mehrweg- neben Einwegverpackungen zu einer verstärkten Nutzung von Mehrwegalternativen führt, ist nicht haltbar. Die Gäste ändern ihr Konsumverhalten nicht von heute auf morgen. Das benötigt Zeit und auch eine Unterstützung aus der Politik. Aber selbst, wenn die Mehrwegbehälter tatsächlich mehrfach genutzt werden, braucht es laut Umweltbundesamt 25 Umläufe und mehr, um eine positive Ökobilanz zu generieren. Das Thema ist also komplex und die Gleichung „Mehrweg gleich ökologisch“ ist nicht ohne Weiteres zutreffend.

Wie bringt sich die Systemgastronomie ein, um das Angebot an Mehrwegalternativen weiter voranzutreiben?

Sie hat ja bereits zu einem frühen Zeitpunkt selbst die Initiative ergriffen und den Gästen schon vor Jahren Mehrwegalternativen angeboten. Dazu kooperieren einige Unternehmen beispielsweise mit Mehrweganbietern. Und wir haben uns mit anderen Branchenverbänden ausgetauscht, um Synergieeffekte zu identifizieren oder Lösungen zu erarbeiten, um die Rückgabe der Mehrwegverpackungen für den Gast so einfach wie möglich zu gestalten und dadurch die Akzeptanz zu fördern. Daher werden unsere Mitglieder – trotz aller Hindernisse wie einer viel zu späten Einbindung durch die Politik – ab dem 1. Januar funktionierende Systeme haben.

Der Bundesverband der Systemgastronomie vertritt rund 25 systemgastronomische Marken mit rund 830 mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen mit über 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle BdS-Mitgliedsunternehmen sind tarifgebunden. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie umgesetzt wird, wird in der Systemgastronomie ausgegeben. Pro Tag besuchen vier Millionen Menschen die Mitgliederrestaurants.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.