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29. Sep 2022

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Gesellschaft

Große Hürden für das Mehrwegsystem

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Daniel Norris/unsplash

Aber die Systemgastronomie ist auf die Angebotspflicht für wiederverwendbare Verpackungen ab 2023 vorbereitet, verspricht Andrea Belegante vom BdS.

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Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Systemgastronomie; Foto: Presse

Frau Belegante, ab dem 1. Januar kommenden Jahres gilt die Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen. Wie gut ist die Systemgastronomie darauf vorbereitet?

Unsere Mitglieder bieten bereits seit einigen Jahren und aus eigenem Antrieb Mehrwegbecher für ihre Gäste an. Allerdings müssen wir festhalten, dass die Gäste trotz intensiver Bewerbung und finanzieller Anreize in der Vergangenheit Mehrwegbecher nur in geringem Maße genutzt haben. Die Zahlen bewegen sich im einstelligen Prozentbereich. Die ab 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht stellt die Unternehmen trotz erster Erfahrungen vor große Herausforderungen, insbesondere was die Logistik betrifft. Alles in allem nimmt die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht wenig Rücksicht auf die konkreten Umsetzungshürden.

Wird die Mehrzahl der Unternehmen sich eher zu Systemanbietern orientieren oder lieber eigenes Mehrweggeschirr nutzen?

Es scheint so zu sein, dass die Unternehmen in Teilen eigene Mehrwegsysteme mit eigenen Verpackungen anbieten werden. Ein Vorteil davon ist, dass unternehmensspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden könne. Ein gravierender Nachteil ist und bleibt, dass Gäste die Mehrwegverpackungen nur bei dem Unternehmen zurückgeben können, bei dem sie die Verpackung erhalten haben. Aus diesem Grund setzt ein anderer Teil unserer Mitglieder explizit nicht auf eigene Mehrweglösungen.

Glauben Sie, der ökologische Mehrwert durch die neue Regelung wird groß sein?

Wir sind da skeptisch. Die Vorstellung, dass ein verpflichtendes Angebot von Mehrweg- neben Einwegverpackungen zu einer verstärkten Nutzung von Mehrwegalternativen führt, ist nicht haltbar. Die Gäste ändern ihr Konsumverhalten nicht von heute auf morgen. Das benötigt Zeit und auch eine Unterstützung aus der Politik. Aber selbst, wenn die Mehrwegbehälter tatsächlich mehrfach genutzt werden, braucht es laut Umweltbundesamt 25 Umläufe und mehr, um eine positive Ökobilanz zu generieren. Das Thema ist also komplex und die Gleichung „Mehrweg gleich ökologisch“ ist nicht ohne Weiteres zutreffend.

Wie bringt sich die Systemgastronomie ein, um das Angebot an Mehrwegalternativen weiter voranzutreiben?

Sie hat ja bereits zu einem frühen Zeitpunkt selbst die Initiative ergriffen und den Gästen schon vor Jahren Mehrwegalternativen angeboten. Dazu kooperieren einige Unternehmen beispielsweise mit Mehrweganbietern. Und wir haben uns mit anderen Branchenverbänden ausgetauscht, um Synergieeffekte zu identifizieren oder Lösungen zu erarbeiten, um die Rückgabe der Mehrwegverpackungen für den Gast so einfach wie möglich zu gestalten und dadurch die Akzeptanz zu fördern. Daher werden unsere Mitglieder – trotz aller Hindernisse wie einer viel zu späten Einbindung durch die Politik – ab dem 1. Januar funktionierende Systeme haben.

Der Bundesverband der Systemgastronomie vertritt rund 25 systemgastronomische Marken mit rund 830 mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen mit über 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle BdS-Mitgliedsunternehmen sind tarifgebunden. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie umgesetzt wird, wird in der Systemgastronomie ausgegeben. Pro Tag besuchen vier Millionen Menschen die Mitgliederrestaurants.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash