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12. Jun 2024

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Gesellschaft

Große Wirkung von kleinstem Gewebe

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Artur Tumasjan/unsplash

Gewebespenden können Leben retten und großes Leid lindern. Als Spender kommen viele Menschen in Frage, sofern sie sich dazu bereit erklären.

Rund 9.000 Menschen jährlich erhalten hierzulande durch eine Augenhornhauttransplantation – eine Gewebetransplantation – ihre Sehkraft zurück. Es könnten noch viel mehr sein, denn die Wartelisten für Hornhautspenden sind lang. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass Augenhornhäute Körpergewebe sind, die nach dem Tod gespendet werden können. Auch Spenden von Herzklappen oder Blutgefäßen können großes Leid lindern und manchmal sogar Leben retten. Spenderherzklappen kommen häufig in der Therapie kindlicher Herzklappenfehler zum Einsatz. Im Unterschied zu tierischen oder künstlichen Alternativen halten sie wesentlich länger und wachsen sogar mit. Aber auch Haut, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder können gespendet werden. So helfen beispielsweise Hauttransplantationen sowohl bei schweren Verbrennungen als auch chronischen Wunden. Die Transplantation von Sehnen und Bändern oder Knochenteilen bringt Menschen ihre Bewegungsfähigkeit zurück und lindert Schmerzen.

Das Gros der Gewebespenden findet nach dem Tod statt. Im Unterschied zu Organen können Gewebe nach dem Herz-Kreislauf-Tod entnommen werden – im Falle der Augenhornhaut bis zu drei Tage nach Todeseintritt. Grundsätzlich kommt jeder Mensch für eine Gewebespende in Frage. Es gibt keine generellen Altersgrenzen. Zum Ausschluss führen lediglich bestimmte übertragbare Erkrankungen oder Infektionen. Weitere Voraussetzung für eine Spende ist eine Einwilligung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten, zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung, eines Spendeausweises oder durch einen Eintrag im Organspende-Register. Ist dies nicht erfolgt, können auch die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne des mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Willens der Verstorbenen treffen. Das Aufklärungsgespräch ist fester Bestandteil im Spendeprozess. Ein Gespräch zu Lebzeiten und ein schriftlich dokumentierter Wille entlastet die Familie in dieser Situation.

Einige Gewebearten können auch lebend gespendet werden. Gängige Lebendgewebespenden sind Hüftknochen im Rahmen eines künstlichen Gelenkersatzes oder Amnionmembran im Rahmen einer Plazentaspende bei geplanten Kaiserschnittgeburten. Amnionmembran ist die innere Eihaut der Fruchtblase, welche beispielsweise in der Augen- oder Gesichtschirurgie oder bei chronischen Wunden, wie dem Diabetischen Fußsyndrom, eingesetzt werden kann. Aus der Amnionmembran von nur einer Plazenta können über 100 Transplantate hergestellt werden. Auch für eine Lebendgewebespende muss eine Zustimmung des Spenders vorliegen.

Die Möglichkeit für Gewebespenden besteht in jedem Krankenhaus. Darüber hinaus können Gewebespenden auch in Pflege- oder Palliativeinrichtungen, im Bestattungsinstitut oder Hospizen durchgeführt werden. Nach der Entnahme wird das Gewebe in einer Gewebebank gründlich untersucht, für eine spätere Transplantation vorbereitet und eingelagert. Die Gewebespende unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere in dem Transplantations- und Arzneimittelgesetz. So benötigen Gewebeeinrichtungen für die Spende, Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung entsprechende arzneimittelrechtliche Erlaubnisse. Alle Gewebeeinrichtungen unterliegen einer behördlichen Aufsicht. Für klassische Gewebezubereitungen gilt ein Handelsverbot. Ärzte oder Krankenhäuser können jederzeit bei Gewebeeinrichtungen benötigtes Gewebe anfragen beziehungsweise die Patienten auf Wartelisten setzen lassen.

Organspende-Register

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der kostenlose Eintrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. https://organspende-register.de/erklaerendenportal

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.