12. Jun 2024
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Gesellschaft
Journalist: Kirsten Schwieger
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Foto: Artur Tumasjan/unsplash
Gewebespenden können Leben retten und großes Leid lindern. Als Spender kommen viele Menschen in Frage, sofern sie sich dazu bereit erklären.
Rund 9.000 Menschen jährlich erhalten hierzulande durch eine Augenhornhauttransplantation – eine Gewebetransplantation – ihre Sehkraft zurück. Es könnten noch viel mehr sein, denn die Wartelisten für Hornhautspenden sind lang. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass Augenhornhäute Körpergewebe sind, die nach dem Tod gespendet werden können. Auch Spenden von Herzklappen oder Blutgefäßen können großes Leid lindern und manchmal sogar Leben retten. Spenderherzklappen kommen häufig in der Therapie kindlicher Herzklappenfehler zum Einsatz. Im Unterschied zu tierischen oder künstlichen Alternativen halten sie wesentlich länger und wachsen sogar mit. Aber auch Haut, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder können gespendet werden. So helfen beispielsweise Hauttransplantationen sowohl bei schweren Verbrennungen als auch chronischen Wunden. Die Transplantation von Sehnen und Bändern oder Knochenteilen bringt Menschen ihre Bewegungsfähigkeit zurück und lindert Schmerzen.
Das Gros der Gewebespenden findet nach dem Tod statt. Im Unterschied zu Organen können Gewebe nach dem Herz-Kreislauf-Tod entnommen werden – im Falle der Augenhornhaut bis zu drei Tage nach Todeseintritt. Grundsätzlich kommt jeder Mensch für eine Gewebespende in Frage. Es gibt keine generellen Altersgrenzen. Zum Ausschluss führen lediglich bestimmte übertragbare Erkrankungen oder Infektionen. Weitere Voraussetzung für eine Spende ist eine Einwilligung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten, zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung, eines Spendeausweises oder durch einen Eintrag im Organspende-Register. Ist dies nicht erfolgt, können auch die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne des mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Willens der Verstorbenen treffen. Das Aufklärungsgespräch ist fester Bestandteil im Spendeprozess. Ein Gespräch zu Lebzeiten und ein schriftlich dokumentierter Wille entlastet die Familie in dieser Situation.
Einige Gewebearten können auch lebend gespendet werden. Gängige Lebendgewebespenden sind Hüftknochen im Rahmen eines künstlichen Gelenkersatzes oder Amnionmembran im Rahmen einer Plazentaspende bei geplanten Kaiserschnittgeburten. Amnionmembran ist die innere Eihaut der Fruchtblase, welche beispielsweise in der Augen- oder Gesichtschirurgie oder bei chronischen Wunden, wie dem Diabetischen Fußsyndrom, eingesetzt werden kann. Aus der Amnionmembran von nur einer Plazenta können über 100 Transplantate hergestellt werden. Auch für eine Lebendgewebespende muss eine Zustimmung des Spenders vorliegen.
Die Möglichkeit für Gewebespenden besteht in jedem Krankenhaus. Darüber hinaus können Gewebespenden auch in Pflege- oder Palliativeinrichtungen, im Bestattungsinstitut oder Hospizen durchgeführt werden. Nach der Entnahme wird das Gewebe in einer Gewebebank gründlich untersucht, für eine spätere Transplantation vorbereitet und eingelagert. Die Gewebespende unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere in dem Transplantations- und Arzneimittelgesetz. So benötigen Gewebeeinrichtungen für die Spende, Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung entsprechende arzneimittelrechtliche Erlaubnisse. Alle Gewebeeinrichtungen unterliegen einer behördlichen Aufsicht. Für klassische Gewebezubereitungen gilt ein Handelsverbot. Ärzte oder Krankenhäuser können jederzeit bei Gewebeeinrichtungen benötigtes Gewebe anfragen beziehungsweise die Patienten auf Wartelisten setzen lassen.
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der kostenlose Eintrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. https://organspende-register.de/erklaerendenportal