Diesen Artikel teilen:

12. Jun 2024

|

Gesellschaft

Große Wirkung von kleinstem Gewebe

Journalist: Kirsten Schwieger

|

Foto: Artur Tumasjan/unsplash

Gewebespenden können Leben retten und großes Leid lindern. Als Spender kommen viele Menschen in Frage, sofern sie sich dazu bereit erklären.

Rund 9.000 Menschen jährlich erhalten hierzulande durch eine Augenhornhauttransplantation – eine Gewebetransplantation – ihre Sehkraft zurück. Es könnten noch viel mehr sein, denn die Wartelisten für Hornhautspenden sind lang. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass Augenhornhäute Körpergewebe sind, die nach dem Tod gespendet werden können. Auch Spenden von Herzklappen oder Blutgefäßen können großes Leid lindern und manchmal sogar Leben retten. Spenderherzklappen kommen häufig in der Therapie kindlicher Herzklappenfehler zum Einsatz. Im Unterschied zu tierischen oder künstlichen Alternativen halten sie wesentlich länger und wachsen sogar mit. Aber auch Haut, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder können gespendet werden. So helfen beispielsweise Hauttransplantationen sowohl bei schweren Verbrennungen als auch chronischen Wunden. Die Transplantation von Sehnen und Bändern oder Knochenteilen bringt Menschen ihre Bewegungsfähigkeit zurück und lindert Schmerzen.

Das Gros der Gewebespenden findet nach dem Tod statt. Im Unterschied zu Organen können Gewebe nach dem Herz-Kreislauf-Tod entnommen werden – im Falle der Augenhornhaut bis zu drei Tage nach Todeseintritt. Grundsätzlich kommt jeder Mensch für eine Gewebespende in Frage. Es gibt keine generellen Altersgrenzen. Zum Ausschluss führen lediglich bestimmte übertragbare Erkrankungen oder Infektionen. Weitere Voraussetzung für eine Spende ist eine Einwilligung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten, zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung, eines Spendeausweises oder durch einen Eintrag im Organspende-Register. Ist dies nicht erfolgt, können auch die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne des mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Willens der Verstorbenen treffen. Das Aufklärungsgespräch ist fester Bestandteil im Spendeprozess. Ein Gespräch zu Lebzeiten und ein schriftlich dokumentierter Wille entlastet die Familie in dieser Situation.

Einige Gewebearten können auch lebend gespendet werden. Gängige Lebendgewebespenden sind Hüftknochen im Rahmen eines künstlichen Gelenkersatzes oder Amnionmembran im Rahmen einer Plazentaspende bei geplanten Kaiserschnittgeburten. Amnionmembran ist die innere Eihaut der Fruchtblase, welche beispielsweise in der Augen- oder Gesichtschirurgie oder bei chronischen Wunden, wie dem Diabetischen Fußsyndrom, eingesetzt werden kann. Aus der Amnionmembran von nur einer Plazenta können über 100 Transplantate hergestellt werden. Auch für eine Lebendgewebespende muss eine Zustimmung des Spenders vorliegen.

Die Möglichkeit für Gewebespenden besteht in jedem Krankenhaus. Darüber hinaus können Gewebespenden auch in Pflege- oder Palliativeinrichtungen, im Bestattungsinstitut oder Hospizen durchgeführt werden. Nach der Entnahme wird das Gewebe in einer Gewebebank gründlich untersucht, für eine spätere Transplantation vorbereitet und eingelagert. Die Gewebespende unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere in dem Transplantations- und Arzneimittelgesetz. So benötigen Gewebeeinrichtungen für die Spende, Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung entsprechende arzneimittelrechtliche Erlaubnisse. Alle Gewebeeinrichtungen unterliegen einer behördlichen Aufsicht. Für klassische Gewebezubereitungen gilt ein Handelsverbot. Ärzte oder Krankenhäuser können jederzeit bei Gewebeeinrichtungen benötigtes Gewebe anfragen beziehungsweise die Patienten auf Wartelisten setzen lassen.

Organspende-Register

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der kostenlose Eintrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. https://organspende-register.de/erklaerendenportal

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash