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3. Apr 2023

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Gesellschaft

„Hersteller müssen Verantwortung übernehmen“

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Presse, Pexels/Julia Cameron

Peter Kurth, Präsident vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE)

Nur mit einer erweiterten Hersteller- aber auch Konsumentenverantwortung kann Nachhaltigkeit funktionieren. Dazu benötigt es aber auch einer abgestimmten Kreislaufwirtschaft, weiß Peter Kurth, Präsident vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE).

Wie treibt der BDE die Kreislaufwirtschaft aktiv und institutionell voran?
Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist das Gebot der Stunde. Deshalb müssen wir unsere Wirtschaft transformieren, von einem linearen hin zu einem zirkulären Modell. Ressourcen müssen dabei bestmöglich im Kreislauf bleiben und dürfen nicht mehr bloß verbraucht werden. Das ist allerdings stoffstromspezifisch unterschiedlich. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es bisher keinen dezidierten Verband der Kreislaufwirtschaft gegeben hat. Der BDE ist der Verband, der Kreisläufe bestmöglich zu schließen versucht, für die verschiedenen Stoffströme die notwendigen Instrumente entwickelt, diskutiert und deren Umsetzung begleitet. Wir möchten die Unternehmen als Mitglieder begrüßen, die so wirtschaften und produzieren, dass ihr Geschäftsmodell der Kreislaufwirtschaft entspricht. Es ist aus Energie-, Klima- und Rohstoffgründen so wichtig wie nie.

Gibt es Kooperationen mit Verbänden wie NGOs oder Universitäten – und was sind die konkreten Inhalte?
Ich kann ein aktuelles Beispiel aufgreifen. Da haben wir uns zusammen mit dem NABU in einem Brief an alle Landesumweltministerien dafür eingesetzt, dass wir schnell zu einem europaweiten Verbot dieser unsinnigen elektronischen Einwegzigaretten kommen. Es gibt eine breit angelegte Kooperation mit vielen Verbänden und NGOs. Alle zwei Jahre wird ein Statusbericht Kreislaufwirtschaft erstellt, dort zeigen wir der Öffentlichkeit: Wo stehen wir eigentlich, wo gibt es weitere Potenziale? Mit NGOs ist das gelebte Praxis, da planen wir auch gemeinsame Veranstaltungen. Bei Universitäten ist es etwas weniger üblich. Aber auch hier haben wir zu einzelnen interessierten Lehrstühlen, sehr gute Kontakte.

Was sollen Markenhersteller und Verpacker tun, um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln?
Ob Recycling gelingt, entscheidet sich beim Design. Wir haben bei Verpackungen ein Produkt, das dazu gemacht ist, möglichst schnell Abfall zu werden. Und wenn dann noch Kunststoff und andere langlebige Materialien dazukommen, dann haben wir natürlich ein Entsorgungsproblem mit einem geringstmöglichen Lebenszyklus. Wenn das Design des Produktes vermurkst wird, können Sie das Recycling vergessen. Verschiedene Kunststoffe, Verklebungen, unterschiedliche faserbasierte Materialien sind solche Beispiele. Die verklebte Batterie bei einem E-Roller führt zwar dazu, dass man sie nicht klauen kann. Sie lässt sich aber auch nicht recyceln, weil die Batterie anschließend als Sondermüll gilt. Hersteller müssen ihre Verantwortung für die Chancen, dass der Kreislauf geschlossen wird, noch besser verstehen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Ökodesignüberlegungen in der Europäischen Union. Deswegen fordern wir auch produktspezifisch andere Maßnahmen. Und das macht eben auch deutlich, dass wir die Aufgabe eines reinen Entsorgerverbandes hinter uns gelassen haben – wir reden hier über Produktpolitik mit eminent wirtschaftspolitischen Aufgabenstellungen. 

Welche Materialien sind momentan am besten für die Kreislaufwirtschaft geeignet?
Generell gilt: Je sortenreiner die Materialien, desto wertvoller sind sie. Mit ihnen gibt es praktisch überhaupt keine Probleme beim Recycling. Das betrifft Aluminium, Kupfer, Eisen und Nichteisenmetalle. Auch bei Papier und Glas sieht es gut aus. Wir haben ein Problem im Mineralikbereich, das sind Bauabfälle, die mit weitem Abstand den größten Abfallstrom bilden. Der Kunststoffbereich fällt zwar mengenmäßig gegenüber der Mineralik überhaupt nicht ins Gewicht, ist aber trotzdem eine besondere Herausforderung, weil die natürliche Zersetzung teilweise mehrere 100 Jahre dauert. Das ist absurd für eine Verpackung, die eine minimale Nutzdauer hat.

Beim letzten Gespräch sagten sie, das angekündigte Recycling-Label, das der BDE seit langem fordert, wird für die notwendige Transparenz sorgen. Wie ist dort der aktuelle Stand?
Nein, das Label gibt es heute noch nicht. Aber es steht im Koalitionsvertrag, und der Bundestag hat einen ersten Etatposten im Haushalt zur Entwicklung dieses Recyclinglabels eingestellt. Insofern ist da schon was passiert. Das ist ein wichtiger Schritt, dass das Ministerium den politischen Auftrag und das Geld hat, jetzt was zu liefern. Kreislaufwirtschaft bleibt die Brücke zwischen dem Anspruch, wettbewerbsfähiger Industriestandort zu sein und trotzdem ambitionierte Klimaziele zu erreichen. Das Recycling-Label ist ein wichtiger Booster auf den Weg dorthin.

Peter Kurth ist seit 2008 BDE-Präsident. Davor war der 62-jährige Jurist u.a. Finanzsenator in Berlin und Mitglied im Vorstand des Berliner Entsorgers ALBA.
In seiner Freizeit bewirtschaftet er einen Bauernhof im Oderbruch.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash