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26. Sep 2023

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Gesellschaft

Industrie als Circular Economy Treiber

Journalist: Julia Butz

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Foto: Marcin Jozwiak/unsplash, BDI

Das ganzheitliche Schließen von Stoffkreisläufen ist ein zentraler Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaften und das Erreichen der Klimaziele.

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Dr. Claas Oehlmann, Geschäftsführer BDI-Initiative Circular Economy

Die EU-Regularien Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie sind Teil eines umfangreichen Aktionsplans der EU, welche die Dekarbonisierung der Wirtschaft vorantreiben, Transparenz für Konsumenten schaffen soll und Unternehmen zu Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. In diesem Zusammenhang hat die EU die Kreislaufwirtschaft als zukünftiges Wirtschafts- und Sozialsystem angekündigt und dazu verschiedene Maßnahmen entwickelt, die verbindliche Anforderungen für Unternehmen enthalten.

Die vor zwei Jahren gegründete Initiative sieht den Europäischen „Green Deal“ als gemeinsame Gestaltungsaufgabe für verantwortungsvolles Wachstum und die Schaffung langfristiger Werte.

 „Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir unsere Wertschöpfung zukünftig organisieren. Und das unter den Rahmenbedingungen von Klimaschutz und den Klimazielen und in Hinblick auf die Rohstoffversorgung in Europa“, sagt Dr. Claas Oehlmann, Geschäftsführer BDI-Initiative Circular Economy. Die vor zwei Jahren gegründete Initiative sieht den Europäischen „Green Deal“ als gemeinsame Gestaltungsaufgabe für verantwortungsvolles Wachstum und die Schaffung langfristiger Werte. Nach Dr. Oehlmann muss dazu: „ … wenn wir das große Thema der Rohstoffresilienz wirklich ernsthaft wollen, das Kreislaufthema auf einem Level etabliert werden, das auch funktioniert.“ Für die BDI ist Circular Economy daher ganz klar ein Teil von Wirtschafts-, Industrie- und Standortpolitik. Mit einem wichtigen Umweltfaktor, der in jeder Unternehmensstrategie verankert werden sollte.

Wissend, dass dies von der Komplexität her eine Riesenherausforderung darstellt. Insbesondere da Werkstoffe aus der Circular Economy mit den günstigeren aus dem Primärbereich konkurrieren. „Solange wir unsere Produkte nicht so gestalten, dass sie wirklich kreislauffähig sind und der Aufwand noch immer viel zu hoch ist, aus einem Produkt die Rohstoffe wieder herauszuholen, wird es bei einigen Materialien immer teurer als ein Primärrohstoff. Da muss erstmal ein fairer Wettbewerb rein“, so Oehlmann. Design for Circularity als Ausgangspunkt für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Weitere wichtige Voraussetzung: verfügbare und verlässliche Daten über Materialkreisläufe und das Matching von Angebot und Nachfrage: „Wir brauchen Qualitätsstandards und Klassifizierungen, damit Verlässlichkeit in den Markt kommt. Der Digitale Produktpass ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir brauchen klare Regeln; vom Datenschutz über sinnvolle gemeinsame Ökodesignvorgaben bis hin zur Schließung der Schnittstellen in Hinblick auf Produktrecht, Stoffrecht und Abfallrecht.“ Ausschlaggebend sei aber auch der Konsument: „Wenn wir es nicht schaffen, glaubhaft zu erklären, warum es so wichtig ist, bei der Rückführung von Abfall mitzumachen, dann ist Kreislaufwirtschaft unmöglich. Dann werden wir zumindest auf Konsumgüterseite scheitern. Auch hier brauchen wir mehr Klarheit, Regeln und Anreize.“

Die im April 2021 gegründete BDI-Initiative Circular Economy umfasst ein Netzwerk aus etwa 60 Akteuren. Durch praxisnahe Austauschformate identifiziert sie technologische Potenziale und treibt als politisches Sprachrohr Circular Economy von der Produktentwicklung bis zur Wiederverwertung ganzheitlich an.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash