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24. Sep 2025

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Gesundheit

Innovative Apps auf Rezept. – mit Prof. Dr. Georg Osterhoff, Professor für Traumatologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Journalist: Gunnar von der Geest

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Foto: Nappy/unsplash, Mariia Streltsova

Seit 2020 können Ärzte und Therapeuten auch „Apps auf Rezept“ verordnen. Diese sollen helfen, die wachsende Anzahl von Patienten bei knappen Ressourcen gut zu versorgen.

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Prof. Dr. Georg Osterhoff, Professor für Traumatologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin

„Herr Doktor, ich habe vorab recherchiert, leide wohl unter Krankheit xy und würde folgende Tabletten präferieren…“ Zunehmend berichten Ärzte davon, dass ihre Patienten via Internet bereits Anamnese und Behandlungsplanung vorgenommen haben. Einerseits ist es zu begrüßen, wenn sich Menschen aufgeschlossen gegenüber digitalen Anwendungen zeigen. Andererseits birgt vor allem die „Selbstdiagnose“ aufgrund von mehr oder weniger seriösen Web-Portalen und Blogs zahlreiche Gefahren. Zumal es kein Zufall ist, dass in Deutschland die gesamte Ausbildung vom Medizinstudium bis zum Facharzt bis zu zwölf Jahre dauert. Eine innovative Entwicklung, die von wichtigen „Playern“ im Gesundheitsweisen gefördert wird, sind indes „Apps auf Rezept“, offiziell als „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) bezeichnet. Vor fünf Jahren führte Deutschland – als erstes Land – DiGA ein und leistete damit international Pionierarbeit. Im Gegensatz zu Gesundheits- und Fitness-Apps, die beispielsweise Kalorien oder Schritte zählen, handelt es sich bei DiGA um nach strengsten Regeln zertifizierte Medizinprodukte für Smartphones, Tablet-PCs oder Computer. Ärzte und Therapeuten können entsprechende Apps verordnen, die bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen sollen. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA. Die Krankenkassen versenden einen Freischaltcode, mit dem ihre Mitglieder die DiGA aktivieren können. Laut Recherchen der „Apotheken Umschau“ (15.8.2025) belaufen sich die Entwicklungskosten je App auf bis zu eine Million Euro. Hinzu kämen 300.000 bis 950.000 Euro für Zertifikate zu Datenschutz, Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit. Derzeit sind 44 Apps unbefristet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet (Stand: 21.7.2025). Eine Übersicht zeigt alle erstattungsfähigen DiGA und die jeweiligen Erkrankungen, bei denen sie eingesetzt werden können.

DiGA erlauben Ärzten eine kontinuierliche Betreuung ihrer Patienten auch über größere örtliche und zeitliche Distanzen hinweg.

„DiGA erlauben Ärzten eine kontinuierliche Betreuung ihrer Patienten auch über größere örtliche und zeitliche Distanzen hinweg. Sie dokumentieren beispielsweise Übungen, welche die Personen zu Hause machen. Das ermöglicht den Behandlungsteams, Fortschritte zu verfolgen und bei Problemen früh zu unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Georg Osterhoff. Der 44-Jährige übernahm zum 1. Juli 2025 die Professur für Traumatologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin. „Durch die Verschreibung von DiGA entfällt die Notwendigkeit für viele Routine-Besuche beim Arzt oder in der Physiotherapie. Das spart Kosten für das Gesundheitssystem und schafft Ressourcen für eine tiefergehende Betreuung“, ergänzt Osterhoff, zugleich Ärztlicher Direktor (Unfallchirurgie, Orthopädie) am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin – und Digitalisierungsexperte im Medizinbereich. Fünf Jahre nach Einführung der „App auf Rezept“ besteht allerdings noch „Luft nach oben“. Laut Analyse des Zentralinstituts (ZI) für die kassenärztliche Versorgung gab es 2024 rund 400.000 Verordnungen für DiGA, aber etwa 700 Millionen kassenärztlich verordnete Arzneimittel. Die „Operation DiGA“ ist eben komplex und erfordert viel Aufklärungsarbeit.

Durch die Verschreibung von DiGA entfällt die Notwendigkeit für viele Routine-Besuche beim Arzt oder in der Physiotherapie.

FACTBOX

Welche DiGA gibt es? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt alle erstattungsfähigen DiGA auf, u. a. für folgende Erkrankungen: Stoffwechsel (z. B. Diabetes), Herz-Kreislauf, Krebs, Muskeln/Knochen/Gelenke, Psyche (z. B. Depressionen), Nervensystem, Geschlechtsorgane, Ohren (z. B. Tinnitus), Sprech- und Sprachzentrum, Verdauungstrakt. www.diga.bfarm.de/de

25. Jun 2026

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Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.