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28. Mär 2020

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Gesellschaft

K-EINBRUCH macht es Gaunern schwer

Journalist: Helmut Peters

Durch die Arbeit der Initiative K-EINBRUCH und durch verbesserte Sicherheitstechnik sind vollendete Einbrüche mittlerweile rückläufig. Harald Schmidt, Kriminaloberrat und Sprachrohr von K-EINBRUCH gibt Ihnen Tipps für ein sicheres Zuhause. 

Harald Schmidt, Kriminaloberrat und Sprachrohr von K-EINBRUCH, Foto: Presse

Was hat die 2012 ins Leben gerufene Kampagne K-EINBRUCH bis heute bewirkt?

Harald Schmidt: Dass Präventionsmaßnahmen wirken und viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden, belegen die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Zahlen der Einbruchsversuche. Über den Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre ist der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken, wie die steigenden Versuchszahlen zeigen.

Wie erklären Sie sich, dass die Furcht der Menschen trotz gesunkener Einbruchszahlen vor diesem Delikt so drastisch zugenommen hat?

Die verstärkte Berichterstattung zu dem Phänomen sowie politische Diskussionen über angemessene Maßnahmen dürften zu einem größeren Bewusstsein in der Bevölkerung hinsichtlich der Risiken von Einbruchsdelikten – aber eben auch zu einem gewissen Unsicherheitsgefühl beigetragen haben. 

Welche Sicherungstechniken stellt die Initiative K-EINBRUCH besonders in den Fokus?

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Geeignete Fenster und Türen können auch nachgerüstet werden. Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Einen optimalen Schutz erhält man durch ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von mechanischer und elektronischer Sicherungstechnik, sicherheitsbewusstem Verhalten sowie einer aufmerksamen Nachbarschaft.

Welche Gefahren birgt das Smart Home?

Smart-Home-Lösungen sind nur als Ergänzung zum Einbruchschutz zu sehen, denn diese Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. Ein Einsatz dieser Technik ist aus polizeilicher Sicht nur zur Anwesenheitssimulation zu empfehlen. Wer sich für ein solches System entscheidet, sollte jedoch geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um sich vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen.

Nach welchen Kriterien werden die Gütesiegel der Landeskriminalämter für bestimmte Produkte vergeben?

Grundsätzlich gilt es zwischen dem Hersteller- und dem Errichter-Gütesiegel der Kampagne K-EINBRUCH zu unterscheiden. Herstellerfirmen haben die Möglichkeit, mit einem K-EINBRUCH-Gütesiegel auf diese Listung hinzuweisen. Die Herstellerverzeichnisse findet man unter www.polizei.bayern.de, Rubrik Schützen und Vorbeugen, Beratung, Technische Beratung.

Wie lässt sich die Initiative künftig noch erweitern und ausbauen?

Ziel der Kampagne ist unter anderem, auch diejenigen zu erreichen, für die der Einbruchschutz bislang kein Thema war. Wir werden die Kampagne daher durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit noch weiter bekannt machen. Ein weiteres Ziel ist daher, noch mehr Partner hinzuzugewinnen.

Wie nutzt K-EINBRUCH die Tipps „echter“ Einbrecher, die einmal ausgepackt haben?

Bei der Entwicklung von Präventionstipps und Sicherungsempfehlungen ist es hilfreich, die modi operandi, also die Vorgehensweisen der Täter zu kennen. Hierfür wurden allerdings keine Täter befragt, sondern die Ergebnisse stützen sich auf die Ermittlungsarbeit der Polizei.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.