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6. Sep 2023

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Wirtschaft

Kosten senken, Landmaschinen leihen

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Pixabay/pexels

Teilen oder mieten statt kaufen: Die Digitalisierung bietet neue, preiswerte Möglichkeiten für eine nachhaltigere Arbeitsweise – und mehr Auslastung der Maschinen.

Die Landwirtschaft hat sich im Laufe der Jahrhunderte stark gewandelt, und Technologie spielt dabei eine entscheidende Rolle. Moderne Landmaschinen ermöglichen es Landwirten, ihre Effizienz zu steigern und größere Erträge zu erzielen. In den letzten Jahren hat sich jedoch nicht nur die Technologie der Maschinen weiterentwickelt, sondern auch die Art und Weise, wie Landmaschinen gehandelt, vermietet und geteilt werden. Diese Entwicklungen eröffnen den Landwirten eine Vielzahl neuer Möglichkeiten und Optionen. Dabei gilt immer: Erst genau rechnen, ob sich die Ausgabe für eine Maschine lohnt.

Die Preise für fabrikneue Landtechnik sind hoch – und vor der Anschaffung muss kalkuliert werden, ob die Maschinen sich jemals amortisieren. So kommt ein Mähdrescher im Jahr häufig nur zehn Tage zum Einsatz, stellt aber die teuerste Anschaffung im Maschinenpark dar. Daher muss der Landwirt einen Kauf gut abwägen, der Landmaschinenhändler den Verkauf allerdings auch. Denn oft ist für beide Seiten die Option vermieten statt verkaufen die bessere.

Nicht jeder Landwirt hat die finanziellen Mittel, um teure Landmaschinen zu kaufen. Hier kommt das Konzept des Maschinenverleihs ins Spiel. Landmaschinenverleihe bieten die Möglichkeit, Maschinen für einen bestimmten Zeitraum zu mieten, was Landwirten Flexibilität verschafft. Sie können die neuesten Maschinen nutzen, ohne hohe Anschaffungskosten tragen zu müssen. Diese Methode ist besonders nützlich für saisonale Arbeiten oder wenn spezialisierte Maschinen benötigt werden, die nicht das ganze Jahr über im Einsatz sind.

Seit Ende der 1950er-Jahre haben Betriebe in Deutschland die Möglichkeit, Landmaschinen untereinander auszuleihen und zu teilen – mittlerweile gibt es bundesweit über 240 Maschinenringe.

 

In den letzten Jahren hat das Konzept des Sharings auch in der Landwirtschaft an Bedeutung gewonnen. Landmaschinensharing ermöglicht es Landwirten, Maschinen mit anderen Betrieben auf lokaler Ebene zu teilen, wodurch sich mehrere Landwirte die Kosten für den Kauf und die Instandhaltung teilen. Dieses Modell fördert die Zusammenarbeit und trägt zur Reduzierung der Ausgaben bei, was insbesondere für kleinere Betriebe von Vorteil ist. Seit Ende der 1950er-Jahre haben Betriebe in Deutschland die Möglichkeit, Landmaschinen untereinander auszuleihen und zu teilen – mittlerweile gibt es bundesweit über 240 Maschinenringe. Zusätzlich bilden sich auch Maschinengemeinschaften, meist von Betriebsleitenden koordiniert, sowie Hersteller von Landmaschinen, die ihre Maschinen vermieten.

 

Das Internet und digitale Plattformen haben den Handel, Verleih und das Sharing von Landmaschinen weiter revolutioniert. Online-Marktplätze ermöglichen es Landwirten, Maschinen zu finden, zu vergleichen und zu buchen. Diese Plattformen bieten auch Bewertungen und Rückmeldungen von anderen Landwirten, was die Entscheidungsfindung erleichtert. Durch GPS-Tracking und Fernüberwachung können Maschinenbetreiber den Zustand und den Standort der Maschinen in Echtzeit überwachen. Landwirte haben also die Qual der Wahl. Der Handel ermöglicht den Zugang zu den neuesten Technologien, der Verleih bietet Flexibilität und Kosteneinsparungen, und das Sharing von Maschinen fördert die Gemeinschaftsnutzung von Ressourcen. Dank digitaler Plattformen können Landwirte diese Optionen leichter nutzen und ihre Betriebe noch effizienter, erfolgreicher und nachhaltiger gestalten.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash