1. Sep 2022
|
Business
Journalist: Frank Tetzel
|
Foto: Fotolia
Die Finanzierungsformen für betriebliche Mobilität sind sehr unterschiedlich. Neben dem klassischen Kauf von Fahrzeugen, stehen Flottenverantwortliche immer wieder vor der Frage, ob sie sich zwischen Fahrzeugleasing oder Langzeitmiete entscheiden sollen. Antwort von Experten: Es kommt darauf an.
Beim Einsatz eines Langzeitmietwagens, unabhängig ob dies PKW oder LKW sind, ist die Flexibilität der Mietdauer. Langzeitmieten beginnen bei einem Monat und reichen bis etwa 24 Monate. Vor allem für Unternehmen, deren Mobilitätsbedarf schwankt - etwa weil sie saisonal bedingte Aufträge abarbeiten müssen - ist die Langzeitmiete interessant. Das Fuhrparkmanagement kann kurzfristig auf Fahrzeuge zugreifen und sie bei volatilem Geschäftsverlauf auch ohne Frist zurückgeben.
Flexibilität
So kann der Fuhrparkleiter kurzfristig über die Fahrzeuge verfügen, sie aber auch bei sich verändernden Marktbedingungen jederzeit ohne Zusatzkosten zurückgeben. Doch nicht nur bei einer schwankenden Auftragslage ist die Langzeitmiete interessant. So macht die Anmietung eines Fahrzeuges auch dann Sinn, wenn beispielsweise im Arbeitsvertrag die Stellung eines Dienstfahrzeuges geregelt wird, das bestellte Fahrzeug aber lange Lieferfristen hat. Dann kann so die Wartezeit überbrückt werden.
Hinzu kommt das Unternehmen im Prinzip mit der Langfristmiete ein Rund-um-Sorglos Paket abschließen, kurz gesagt - außer beim Tanken fallen keine Extra-Kosten an, Kfz-Steuer, Vollkaskoversicherung - in der Regel mit 1000 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall und die PKW Steuer, sind im Mietpreis genauso enthalten, wie Inspektionen und Reparaturen. Solange das Fahrzeug als Dienstwagen eingesetzt wird, kann es komplett als Betriebsausgabe steuerlich voll abgesetzt werden.
Leasingvorteile
Wenn es um die Sicherstellung von Mobilität geht, dann kommt natürlich auch die Möglichkeit des Leasings von Fahrzeugen für Unternehmen in Betracht, zumindest dann, wenn man langfristige Mobilität benötigt und kein Unternehmenskapital binden will. Der Vorteil des Leasing besteht einerseits aus den steuerlichen Vorteilen und der Bilanzneutralität andererseits. Was bedeutet das genau? Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist, zudem erscheinen sie nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Somit ändern sich weder Eigenkapitalquote oder der Verschuldungsgrad, die anfallenden Leasing-Raten können als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden. Das schafft zusätzliche Liquidität für den Leasingnehmer, der sein Kapital für andere Aufgaben und Projekte einsetzen kann. Zudem verspricht das Fahrzeugleasing eine entsprechende Planungssicherheit, weil die Leasingraten mit Vertragsschluss über die gesamte Laufzeit feststehen.Viele Leasinggeber bieten im Fahrzeugbereich individuelle Vertragsgestaltungen an, was sowohl die Kilometerleistungen oder die Laufzeit angeht.