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28. Mai 2021

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Gesellschaft

Leichtere Prozesse durch Digitalisierung

Journalist: Armin Fuhrer

Aber noch fehlen viele Standrads, denn ohne sie wird sich der digitale Zwilling nicht flächendeckend durchsetzen, sagt Professor Rasso Steinmann.

Rasso Steinmann, Leiter des Instituts für angewandte Bauinformatik an der Hochschule München; Foto: Presse

Die Verbreitung von BIM in der Bauwirtschaft geht voran. Gilt das auch für das Facility Management?

Derzeit wird an dieser Stelle stark das Thema Digital Twin diskutiert. Er ist ja die Grundlage für das Building Information Modeling und das gilt auch für das Facility Management. Hier gibt es schon seit einigen Jahren das Computer Aided Facility Management. Hinter einem solchen CAFM-System steht in der Regel wie beim BIM-Modell ebenfalls eine Datenbank, die das Bauwerk digital repräsentiert. 

Also handelt es sich dabei ebenfalls um einen digitalen Zwilling? 

Im Prinzip ja. Die Ausprägung kann allerdings sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, in welchen Bereichen so ein CAFM-System verwendet wird. Bis heute ist die größte Motivation, ein CAFM-System zu nutzen, immer noch die Fläche. Aber auch die Zuweisung zu Organisationsstellen und Kostenstellen und die Gebäudetechnik mit der Wartung rücken immer mehr in den Blickpunkt.

Welchen Nutzen hat nun ein Gebäudebetreiber von einem solchen System?

Er kann zum Beispiel bestimmte Dinge dokumentieren. Das kann man natürlich auch ganz klassisch ohne einen digitalen Zwilling machen. Aber durch die Verknüpfung dieser Aufgaben mit einem digitalen Zwilling, mit dem immer eine Datenbank verbunden ist, können viele Aufgaben automatisch erledigt werden. Das gilt zum Beispiel für das Erstellen von Wartungs- oder Reparaturaufträgen und die Abwicklung von Rechnungen.

Für den Betreiber ergeben sich also  erheblich einfachere Arbeitsprozesse?

Ja, indem er viele Prozesse auf Automatisierung umstellt, sinkt sein Arbeitsaufwand erheblich und zugleich werden Fehler minimiert. Das alles bewirkt eine Senkung der Kosten. Noch haben wir für vieles aber keine Standardprozesse. Ihre Herausbildung ist wichtig, damit sich die Digitalisierung auch in diesem Bereich flächendeckend durchsetzen kann.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.