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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Mammutaufgabe für Robert Habeck

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Nikola Johnny Mirkovic/unsplash

Mit einem Paket von Maßnahmen will der grüne Minister für Klimaschutz und Wirtschaft die Wende hin zu den Erneuerbaren Energien schaffen.

Mit der Bildung der Ampelregierung nach der letzten Bundestagswahl wurde ein neues Superministerium geschaffen: das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Ziel der Regierung mit diesem großen Haus und seinen umfassenden Kompetenzen ist es, zwei wichtige Politikbereiche - die sich häufig gegenüberstehen - zu verbinden: den Klimaschutz und die Wirtschaftspolitik. Die Klimapolitik soll durch das neue Ministerium den Stellenwert bekommen, den sie nach Meinung von Klimaschützern und Kritikern der vorherigen Bundesregierung nicht hatte. Zu diesen Kritikern gehörten auch die Grünen, die mit Robert Habeck inzwischen selbst den für den Klimaschutz zuständigen Minister stellen.

Schon die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte ein Paket mit Maßnahmen für die Energiewende und den Klimaschutz verabschiedet. Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht trug Karlsruhe der früheren Regierung auf, die Maßnahmen zu verschärfen. Jetzt lautet das Ziel mit Blick auf die Erneuerbaren Energien, dass ihr Anteil bis 2030 deutschlandweit bei 80 Prozent liegen soll. 2045 sollen es schließlich ganze 100 Prozent sein.

Das ist ein ambitioniertes Vorhaben angesichts der Tatsache, dass der Anteil hierzulande Ende vergangenen Jahres bei gerade einmal knapp 45 Prozent lag. Gleichwohl lobt Minister Habeck die bereits gemachten Fortschritte. Deutschland habe inzwischen das „Tal der Tränen” durchschritten, verkündete der Grünen-Politiker kürzlich. „Wir sind noch lange nicht durch. Aber wir haben große Gesetze gemacht, etliche große und kleine Stellschrauben gedreht, um Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie schrittweise hinter uns zu lassen und schneller zu werden. Überall haben wir Bremsen gelöst.“ 

Weite Teile der Mobilität, der Wärmeversorgung und Industrie würden künftig mit Strom geführt werden. Und die Hauptlast der Erzeugung werde durch Wind- und Solarenergie getragen.

Das ist auch dringend nötig, denn erschwerend kommt hinzu, dass der Bedarf an Strom in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark steigen wird. „Von 550 Terawattstunden heute rechnen wir mit einem Anstieg wegen E-Mobilität und Wärmepumpen vor allem bis auf 700/750 Terawattstunden 2030, und das können dann 2045 gut und gerne 1000 Terawattstunden sein“, sagte Habeck im Februar während der Auftaktsitzung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS). Weite Teile der Mobilität, der Wärmeversorgung und Industrie würden künftig mit Strom geführt werden. Und die Hauptlast der Erzeugung werde durch Wind- und Solarenergie getragen.

Es ist also nur konsequent, wenn vor diesem Hintergrund die Erneuerbaren Energien jetzt von der Ampel-Regierung als „überragend öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Das bedeutet, dass sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen abzuwägenden Interessen haben. Als einen wichtigen Schritt hat die Bundesregierung im April 2022 mit dem sogenannten Osterpaket die nach ihren Angaben größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) werde erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet, lobt sich Habecks Ministerium selbst. Das EEG legt dabei höhere Ausbauziele für Wind- und Solarenergie als bisher fest und es gebe der Erneuerbaren Energie einen gesetzlichen Vorrang. 

Um den Anstieg der Erneuerbaren wie geplant hinzubekommen, müssen Wind- und Solarenergie dreimal so schnell ausgebaut werden, wie bisher. Geplant ist unter anderem, die Windenergie auf See bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW) steigen zu lassen. Fünf Jahre später sollen es 35 GW sein und 2045 mindestes 70 GW. Die Ziele für die Windenergie an Land sind sogar noch größer. Geplant ist, dass die Leistung schrittweise um jährlich zehn GW wachsen soll. Bis 2030 sollen auf diese Weise 115 GW erreicht sein. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ verpflichtet der Bund die Länder, zwei Prozent ihrer Fläche für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen – das ist vier Mal so viel, wie nach Angaben Berlins bislang faktisch zur Verfügung standen. Die Ausbauraten bei Solaranlagen sollen um 22 GW pro Jahr steigen und 2030 bei 215 GW liegen.

Habeck weiß, dass sein Ministerium diese Ziele nur erreichen kann, wenn es eine Reihe von weiteren Maßnahmen umsetzt. Daher werden vor allem die komplizierten und zeitaufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die den Ausbau verzögern, entrümpelt und beschleunigt. Als wichtiger Punkt wird gesehen, dass die Kommunen mehr am Ertrag beteiligt werden sollen. Auch das Engagement von Bürgerenergiegesellschaften wird erleichtert. Nicht zuletzt muss zudem der Ausbau des Stromnetzes beschleunigt werden, denn ohne diesen schnelleren Ausbau ist die Energiewende nicht umsetzbar.

Das Ziel der Regierung ist ambitioniert: Bis 2045 soll Deutschland eines der ersten klimaneutralen Länder der Welt werden. Das bedeutet nach den Worten Habecks: „Wir müssen Produktionskapazitäten für Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa stärken.“ Doch einen Punkt betont der Minister auch: Die Versorgung von Wirtschaft und Bürgern mit Strom muss zu jeder Zeit gewährleistet und bezahlbar sein.

Das Ausbauziel für Windenergie auf See steigt bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW), bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 Gigawatt erreicht werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Offshore-Realisierungsvereinbarung mit den norddeutschen Bundesländern und NRW sowie den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT geschlossen.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.