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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Mammutaufgabe für Robert Habeck

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Nikola Johnny Mirkovic/unsplash

Mit einem Paket von Maßnahmen will der grüne Minister für Klimaschutz und Wirtschaft die Wende hin zu den Erneuerbaren Energien schaffen.

Mit der Bildung der Ampelregierung nach der letzten Bundestagswahl wurde ein neues Superministerium geschaffen: das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Ziel der Regierung mit diesem großen Haus und seinen umfassenden Kompetenzen ist es, zwei wichtige Politikbereiche - die sich häufig gegenüberstehen - zu verbinden: den Klimaschutz und die Wirtschaftspolitik. Die Klimapolitik soll durch das neue Ministerium den Stellenwert bekommen, den sie nach Meinung von Klimaschützern und Kritikern der vorherigen Bundesregierung nicht hatte. Zu diesen Kritikern gehörten auch die Grünen, die mit Robert Habeck inzwischen selbst den für den Klimaschutz zuständigen Minister stellen.

Schon die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte ein Paket mit Maßnahmen für die Energiewende und den Klimaschutz verabschiedet. Nach einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht trug Karlsruhe der früheren Regierung auf, die Maßnahmen zu verschärfen. Jetzt lautet das Ziel mit Blick auf die Erneuerbaren Energien, dass ihr Anteil bis 2030 deutschlandweit bei 80 Prozent liegen soll. 2045 sollen es schließlich ganze 100 Prozent sein.

Das ist ein ambitioniertes Vorhaben angesichts der Tatsache, dass der Anteil hierzulande Ende vergangenen Jahres bei gerade einmal knapp 45 Prozent lag. Gleichwohl lobt Minister Habeck die bereits gemachten Fortschritte. Deutschland habe inzwischen das „Tal der Tränen” durchschritten, verkündete der Grünen-Politiker kürzlich. „Wir sind noch lange nicht durch. Aber wir haben große Gesetze gemacht, etliche große und kleine Stellschrauben gedreht, um Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie schrittweise hinter uns zu lassen und schneller zu werden. Überall haben wir Bremsen gelöst.“ 

Weite Teile der Mobilität, der Wärmeversorgung und Industrie würden künftig mit Strom geführt werden. Und die Hauptlast der Erzeugung werde durch Wind- und Solarenergie getragen.

Das ist auch dringend nötig, denn erschwerend kommt hinzu, dass der Bedarf an Strom in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark steigen wird. „Von 550 Terawattstunden heute rechnen wir mit einem Anstieg wegen E-Mobilität und Wärmepumpen vor allem bis auf 700/750 Terawattstunden 2030, und das können dann 2045 gut und gerne 1000 Terawattstunden sein“, sagte Habeck im Februar während der Auftaktsitzung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS). Weite Teile der Mobilität, der Wärmeversorgung und Industrie würden künftig mit Strom geführt werden. Und die Hauptlast der Erzeugung werde durch Wind- und Solarenergie getragen.

Es ist also nur konsequent, wenn vor diesem Hintergrund die Erneuerbaren Energien jetzt von der Ampel-Regierung als „überragend öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Das bedeutet, dass sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen abzuwägenden Interessen haben. Als einen wichtigen Schritt hat die Bundesregierung im April 2022 mit dem sogenannten Osterpaket die nach ihren Angaben größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) werde erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet, lobt sich Habecks Ministerium selbst. Das EEG legt dabei höhere Ausbauziele für Wind- und Solarenergie als bisher fest und es gebe der Erneuerbaren Energie einen gesetzlichen Vorrang. 

Um den Anstieg der Erneuerbaren wie geplant hinzubekommen, müssen Wind- und Solarenergie dreimal so schnell ausgebaut werden, wie bisher. Geplant ist unter anderem, die Windenergie auf See bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW) steigen zu lassen. Fünf Jahre später sollen es 35 GW sein und 2045 mindestes 70 GW. Die Ziele für die Windenergie an Land sind sogar noch größer. Geplant ist, dass die Leistung schrittweise um jährlich zehn GW wachsen soll. Bis 2030 sollen auf diese Weise 115 GW erreicht sein. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ verpflichtet der Bund die Länder, zwei Prozent ihrer Fläche für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen – das ist vier Mal so viel, wie nach Angaben Berlins bislang faktisch zur Verfügung standen. Die Ausbauraten bei Solaranlagen sollen um 22 GW pro Jahr steigen und 2030 bei 215 GW liegen.

Habeck weiß, dass sein Ministerium diese Ziele nur erreichen kann, wenn es eine Reihe von weiteren Maßnahmen umsetzt. Daher werden vor allem die komplizierten und zeitaufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die den Ausbau verzögern, entrümpelt und beschleunigt. Als wichtiger Punkt wird gesehen, dass die Kommunen mehr am Ertrag beteiligt werden sollen. Auch das Engagement von Bürgerenergiegesellschaften wird erleichtert. Nicht zuletzt muss zudem der Ausbau des Stromnetzes beschleunigt werden, denn ohne diesen schnelleren Ausbau ist die Energiewende nicht umsetzbar.

Das Ziel der Regierung ist ambitioniert: Bis 2045 soll Deutschland eines der ersten klimaneutralen Länder der Welt werden. Das bedeutet nach den Worten Habecks: „Wir müssen Produktionskapazitäten für Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa stärken.“ Doch einen Punkt betont der Minister auch: Die Versorgung von Wirtschaft und Bürgern mit Strom muss zu jeder Zeit gewährleistet und bezahlbar sein.

Das Ausbauziel für Windenergie auf See steigt bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW), bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 Gigawatt erreicht werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Offshore-Realisierungsvereinbarung mit den norddeutschen Bundesländern und NRW sowie den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT geschlossen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash