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30. Jun 2025

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Gesellschaft

Mit dem Erbe Gutes tun

Journalist: Julia Butz

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Foto: emmanuel phaeton/unsplash

Über das eigene Leben hinaus Positives bewirken und nachhaltige Veränderungen fördern mit einer Nachlassspende.

Im Sommer dieses Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen neuen Rekord: 2023 stieg geerbtes oder geschenktes Vermögen um fast 20 Prozent auf einen Höchstwert von über 121 Milliarden Euro. Aber nicht nur Einzelpersonen oder die Familie können beerbt werden. Nachlassspenden ermöglichen es, dass auch Organisationen und Projekte in Zukunft finanziell gesichert sind. Ob es sich um die Erforschung von Krankheiten, den Schutz bedrohter Tierarten oder die Unterstützung benachteiligter Gemeinschaften handelt: Nachlassspenden bieten eine stabile Finanzierungsbasis, die weit in die Zukunft reicht und es Organisationen ermöglicht, Projekte auch langfristiger planen und entwickeln zu können. Wer an eine oder auch mehrere gemeinnützige Organisationen spenden möchte, muss diese nicht als direkten Erben ins Testament schreiben. Im Gegenteil: Experten empfehlen, ein Vermächtnis aufzusetzen. Denn der Erbe tritt gleichzeitig die offizielle Rechtsnachfolge eines Verstorbenen an und übernimmt damit auch Pflichten, wie die Wohnungsauflösung und Abmeldungen organisieren oder etwaige Rechnungen begleichen zu müssen. Bestenfalls wird der Hilfsorganisation im Testament eine konkrete Summe als Einmalleistung oder als monatlich fließender Betrag vermacht. Die Erben aus der Familie teilen den verbleibenden Nachlass dann untereinander auf. Um möglichen späteren Streit zu vermeiden, sollte man sich dazu von einem Fachanwalt oder Notar beraten lassen. Auch eine frühzeitige Regelung sorgt für Klarheit – und man tut gleichzeitig Gutes.

Wer gemeinnützig spenden möchte, muss die Organisation nicht als direkten Erben ins Testament schreiben. Im Gegenteil.

Naturschutz, Medizin oder Kultur? Bei der Wahl der gemeinnützigen Organisationen hat man die Qual der Wahl. Naheliegend aber ist es, bewusst so auszuwählen, dass es dem eigenen Herzensthema am ehesten entspricht. Sei es eine Umweltschutzorganisation, die Projekte zum Schutz von Wäldern, Meeren und Tierarten unterstützt oder mit einer Nachlassspende langfristige Forschungsprojekte zur Bekämpfung schwerer Krankheiten zu finanzieren. Auch für Kinderrechtsorganisation sind Testamentsspenden wichtiges Mittel, benachteiligten Kinder mit kurzfristiger Nothilfe oder über langfristige Projekte zu einer besseren Zukunft verhelfen zu können: von der Grundnahrungsmittel- und medizinischen Versorgung bis hin zur Bereitstellung mobiler Krankenstationen in Katastrophengebieten. Ein weiterer Bereich, der von Nachlassspenden profitiert, sind kulturelle und bildungspolitische Initiativen. Spenden an Museen, Bibliotheken oder Stiftungen tragen zur Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes bei. Bedarf kann auch in direkter Nachbarschaft bestehen: Warum nicht das Jugendzentrum im Stadtteil unterstützen?

Naturschutz, Medizin oder Kultur? Bei der Wahl der gemeinnützigen Organisationen hat man die Qual der Wahl.

Natürlich möchte jeder Spender sichergehen, dass das Geld bei einer seriösen Hilfsorganisation und wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird. Transparenz und Vertrauen spielen daher eine wichtige Rolle. Spendensiegel von unabhängigen Initiativen belegen den sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Geldern. Es spricht aber auch nichts dagegen, schon zu Lebzeiten den Kontakt zu suchen und sich persönlich zu informieren. Vielleicht sogar mit der Absicht, sich bereits zu engagieren. Zum Beispiel im Ehrenamt, was mindestens genauso viel bewirken kann.

Factbox

Zwei Drittel der potenziellen Erben in Deutschland würden einen Teil des zu erwartenden Erbes für gemeinnützige Zwecke spenden und eine Nachlassspende ihrer Eltern unterstützen, wie eine Forsa-Umfrage aus dem Januar 2024 von 1.600 Personen zwischen 18 und 65 Jahren ergab.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.