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27. Aug 2019

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Gesellschaft

Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Heim

Journalist: Chan Sidki-Lundius

Das Baukindergeld, ein staatlicher Zuschuss für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind, muss nicht zurückgezahlt werden.


Manfred Jost, Präsident Verband Wohneigentum in Bonn, Foto: Pressefoto

Viele Familien träumen von den eigenen vier Wänden. Dazu am besten ein Garten, in dem die Kinder spielen können. Doch Wohneigentum ist in den letzten Jahren immer teurer geworden, vor allem in Deutschland, wo im EU-Vergleich relativ wenige Menschen Wohneigentum besitzen. Hier setzt das Baukindergeld an: Ganz gleich, ob man kaufen oder neu bauen möchte, ob Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen Familien mit Kindern mit insgesamt 12.000 Euro je Kind, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Der Kaufvertrag für die selbst genutzte Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterschrieben sein. Bei Neubauten gilt das Datum der Baugenehmigung. Zwei Voraussetzungen für die Förderung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen, pro Kind (unter 18 Jahre) erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro. Und das neue Zuhause muss zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie sein.

Manfred Jost, Präsident Verband Wohneigentum in Bonn, begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland zu erleichtern. „Meines Erachtens stellt das Baukindergeld in seiner aktuellen Version eine sachgerechte und angemessene Förderung für junge Familien dar. Denn diese haben oftmals nur eine geringe Eigenkapitalquote, die dann oft durch anfallende Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Finanzierungskosten oder Maklergebühren aufgefressen wird. Mit dem auf zehn Jahre festgelegten Baukindergeld als Zuschuss, wird die Eigenkapitalquote verbreitert, so dass sich auch sogenannte Schwellenhaushalte ernsthaft mit ihrem Wunsch nach einem Eigenheim beschäftigen können“, sagt er.

Doch Manfred Jost findet auch kritische Worte für das Baukindergeld. Die Regelung sei aufgrund des zeitlich befristeten Förderzeitraums „unglücklich“ und „nicht ausreichend“. Besser sei das „Bayerische Baukindergeld Plus“. Damit erhöht der Freistaat das Baukindergeld des Bundes um 300 Euro pro Kind und Jahr. Zusätzlich kann die „Bayerische Eigenheimzulage“ beantragt werden, mit welcher der Bau oder Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken mit einem einmaligen Festbetrag von 10.000 Euro gefördert wird. „Es wäre wünschenswert, diese beiden bayrischen Modelle auf ganz Deutschland auszuweiten“, betont Manfred Jost. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass es mit dem Baukindergeld nicht gelänge, die insgesamt fehlenden Wohnungen am Wohnungsmarkt zu schaffen, insbesondere in den Ballungs- und Metropolregionen. Um Alternativen, die dazu beitragen, den Wohnraummangel in Deutschland zu lindern, ist er nicht verlegen. „Die Politik steht in der Pflicht, darauf zu drängen, die Kosten im Wohnungsbau zu senken. Kommunen müssen Grundstücke zu bezahlbaren Preisen anbieten, die Grunderwerbsteuer muss entfallen beziehungsweise auf ein erträgliches Maß abgesenkt werden. Die Industrie muss angehalten werden, die Baukosten durch fortschreitende Standardisierung zu senken. Und schließlich müssen bürokratische Hemmnisse im Bereich der Baugenehmigungsverfahren abgebaut werden.“

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.