27. Aug 2019
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Gesellschaft
Journalist: Chan Sidki-Lundius
Das Baukindergeld, ein staatlicher Zuschuss für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind, muss nicht zurückgezahlt werden.
Viele Familien träumen von den eigenen vier Wänden. Dazu am besten ein Garten, in dem die Kinder spielen können. Doch Wohneigentum ist in den letzten Jahren immer teurer geworden, vor allem in Deutschland, wo im EU-Vergleich relativ wenige Menschen Wohneigentum besitzen. Hier setzt das Baukindergeld an: Ganz gleich, ob man kaufen oder neu bauen möchte, ob Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen Familien mit Kindern mit insgesamt 12.000 Euro je Kind, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Der Kaufvertrag für die selbst genutzte Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterschrieben sein. Bei Neubauten gilt das Datum der Baugenehmigung. Zwei Voraussetzungen für die Förderung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen, pro Kind (unter 18 Jahre) erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro. Und das neue Zuhause muss zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie sein.
Manfred Jost, Präsident Verband Wohneigentum in Bonn, begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland zu erleichtern. „Meines Erachtens stellt das Baukindergeld in seiner aktuellen Version eine sachgerechte und angemessene Förderung für junge Familien dar. Denn diese haben oftmals nur eine geringe Eigenkapitalquote, die dann oft durch anfallende Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Finanzierungskosten oder Maklergebühren aufgefressen wird. Mit dem auf zehn Jahre festgelegten Baukindergeld als Zuschuss, wird die Eigenkapitalquote verbreitert, so dass sich auch sogenannte Schwellenhaushalte ernsthaft mit ihrem Wunsch nach einem Eigenheim beschäftigen können“, sagt er.
Doch Manfred Jost findet auch kritische Worte für das Baukindergeld. Die Regelung sei aufgrund des zeitlich befristeten Förderzeitraums „unglücklich“ und „nicht ausreichend“. Besser sei das „Bayerische Baukindergeld Plus“. Damit erhöht der Freistaat das Baukindergeld des Bundes um 300 Euro pro Kind und Jahr. Zusätzlich kann die „Bayerische Eigenheimzulage“ beantragt werden, mit welcher der Bau oder Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken mit einem einmaligen Festbetrag von 10.000 Euro gefördert wird. „Es wäre wünschenswert, diese beiden bayrischen Modelle auf ganz Deutschland auszuweiten“, betont Manfred Jost. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass es mit dem Baukindergeld nicht gelänge, die insgesamt fehlenden Wohnungen am Wohnungsmarkt zu schaffen, insbesondere in den Ballungs- und Metropolregionen. Um Alternativen, die dazu beitragen, den Wohnraummangel in Deutschland zu lindern, ist er nicht verlegen. „Die Politik steht in der Pflicht, darauf zu drängen, die Kosten im Wohnungsbau zu senken. Kommunen müssen Grundstücke zu bezahlbaren Preisen anbieten, die Grunderwerbsteuer muss entfallen beziehungsweise auf ein erträgliches Maß abgesenkt werden. Die Industrie muss angehalten werden, die Baukosten durch fortschreitende Standardisierung zu senken. Und schließlich müssen bürokratische Hemmnisse im Bereich der Baugenehmigungsverfahren abgebaut werden.“