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5. Nov 2024

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Gesellschaft

Nachhaltige Spuren

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Shraga Kopstein/unsplash

Eine frühzeitige Erbschaftsplanung und Testamenterstellung ermöglicht die wunschgemässe Aufteilung des Nachlasses. Immer beliebter: Testamentsspenden.

Geschätzte 88 Milliarden Schweizer Franken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt. Ist kein Testament vorhanden, bestimmt die gesetzliche Erbfolge wer die Erben sind und auf welchen Anteil diese Ansprüche haben. Das Erbe Alleinstehender ohne Verwandte geht ohne rechtsgültigen letzten Willen an den Kanton oder die Gemeinde, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Keine oder fehlerhaft verfasste Testamente führen häufiger als vermutet dazu, dass den letzten Wünschen von Verstorbenen nicht nachgekommen wird.

Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden.

Wer seinen Nachlass anders aufteilen, nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, muss dies testamentarisch festhalten. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen – wunschgemäss aufgeteilt werden. Durch die Revision des Schweizer Erbrechts im Jahr 2023 kann noch freier über das eigene Vermögen verfügt werden. Mit einem Testament geht der Nachlass im Todesfall an die Begünstigten. Diese müssen auf das geerbte Vermögen, dazu zählen neben Geld auch Aktien, Immobilien, Landbesitz oder Firmen, Erbschaftssteuer zahlen. Mit einer frühzeitigen und fundierten Nachlassplanung können, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten, Steuern gesenkt werden. Wer darüber hinaus schon zu Lebzeiten transparent kommuniziert, schafft klare Verhältnisse und reduziert Konflikte. Laut einer Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2023 möchten 90 Prozent der Schweizer vermeiden, dass es Streit ums Erbe gibt.

Grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind gemeinnützige Organisationen. Dieser Umstand allein erklärt allerdings nicht die wachsende Beliebtheit von Testamentsspenden. Es ist vielmehr der Wunsch, nach dem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. So möchten immer mehr Menschen, dass ihr Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig waren. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Schwellenländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. So sind Testamentsspenden sind eine tragende Stütze für die Arbeit der Hilfsorganisationen.

Gemeinnützige Organisationen können im Testament als Vermächtnisnehmer oder als Erbe ernannt werden. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Geld- oder Sachwert vermacht. Wichtig ist hierbei die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie des exakten Namens der Organisationen. Ausserdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge verwendet werden. Wird eine gemeinnützige Organisationen als Erbe ernannt, erhält diese die Verantwortung über den Nachlass und muss diesen, gegebenenfalls mit möglichen anderen Erben, verwalten und verteilen. Bei grösseren Nachlässen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzlichen Erben sind Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder sowie deren Nachkommen. Falls keine Kinder existieren, kommen auch nahe Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister, Nichten oder Neffen in einer vorgegebenen Reihenfolge mit bestimmten Prozentsätzen beim Erbe zum Zuge.

9. Jul 2025

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Gesellschaft

Die Herausforderungen des Wohnens heute und morgen – ein Beitrag vin Dr. Christine Lemaitre

Kaum ein Bereich des Lebens ist so individuell und emotional behaftet wie das Wohnen. Die Gestaltung des eigenen Zuhauses spiegelt unsere Persönlichkeit wider, zeigt, worauf wir Wert legen und was wir bereits erlebt haben. Die eigenen vier Wände bieten Sicherheit und sind Orte der Entspannung. Nun rückt das Thema Wohnen in der aktuellen Debatte immer wieder in den Fokus. Es herrscht ein Mangel insbesondere an bezahlbarem Wohnraum und das in allen Schichten der Gesellschaft. Gründe dafür gibt es viele, darunter der Bevölkerungswachstum, Binnenwanderung und gestiegene Baukosten. Lösungsansätze sind vorhanden, die nicht nur angesichts der politischen Klimaziele im Einklang mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz umgesetzt werden müssen. Denn die Auswirkungen des Klimawandels sind längst spürbar. Die Baubranche steht als einer der Hauptverursacher klar in der Pflicht, Gebäude und Außenräume wieder für den Menschen zu planen und auf eine langfristige, qualitätsvolle Nutzung auszulegen. Das größte Potenzial, um Ressourcen und CO2 einzusparen, bieten der Erhalt und bei Bedarf die Umnutzung bestehender Gebäude, wodurch auch gleich die baukulturelle Identität des Ortes bewahrt wird. Gerade in Städten, wo der Wohnraum besonders knapp ist, stehen Flächen leer deren ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr benötigt wird. Durch Offenheit und Mut kann hier etwas ganz Besonderes entstehen. Nachhaltige Strategien wie Suffizienz und Lowtech bieten sowohl im Neubau als auch im Bestand reizvolles Innovationspotenzial. Mit dem Suffizienz-Gedanken geht die Frage einher, wie viel genug ist. Sie sollte immer wieder gestellt werden, um abzuwägen, was bezüglich Fläche, Material und Gebäudetechnik wirklich gebraucht wird. Wer hier einspart, übernimmt Verantwortung. Das gesparte Geld lässt sich an anderer Stelle beispielsweise zugunsten einer hohen Qualität und guter Gestaltung sinnvoll investieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist Flexibilität, um auf sich ändernde Lebenssituationen reagieren zu können. Diese Ansätze sind wie geschaffen für einen neuen, zukunftsweisenden Trend beim Planen, Bauen und Erhalten von Gebäuden. Hilfestellung zur Umsetzung kann das speziell für kleine Wohngebäude entwickelte Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen geben. Neben Klimaschutz, Kreislauf- und Zukunftsfähigkeit stehen bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung nachhaltiger Wohngebäude der akustische, thermische und visuelle Komfort, sprich die Wohnqualität und das Wohlbefinden der Nutzenden im Mittelpunkt. Neben dem ganz eigenen, individuellen Rückzugsraum, bestückt mit liebgewonnenen Möbelstücken und Accessoires, entsteht dadurch ein besonderer Wert, nämlich der der körperlichen und geistigen Gesundheit. >Neben Klimaschutz, Kreislauf- und Zukunftsfähigkeit stehen bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung nachhaltiger Wohngebäude der akustische, thermische und visuelle Komfort, sprich die Wohnqualität und das Wohlbefinden der Nutzenden im Mittelpunkt. Als Non-Profit-Verein setzen wir uns bei der DGNB für die nachhaltige Transformation der Bau- und Immobilienwirtschaft ein. Wir klären auf, leisten Hilfestellung und sensibilisieren für ein verantwortungs- und qualitätvolles Bauen und Betreiben von Gebäuden. Das DGNB-Zertifizierungssystem verhilft dabei allen am Bau Beteiligten zu einem gemeinsamen Verständnis darüber, welche Möglich- aber auch Notwendigkeiten das nachhaltige Bauen mit sich bringt, um einen positiven Beitrag für Mensch, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zu leisten.