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5. Nov 2024

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Gesellschaft

Nachhaltige Spuren

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Shraga Kopstein/unsplash

Eine frühzeitige Erbschaftsplanung und Testamenterstellung ermöglicht die wunschgemässe Aufteilung des Nachlasses. Immer beliebter: Testamentsspenden.

Geschätzte 88 Milliarden Schweizer Franken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt. Ist kein Testament vorhanden, bestimmt die gesetzliche Erbfolge wer die Erben sind und auf welchen Anteil diese Ansprüche haben. Das Erbe Alleinstehender ohne Verwandte geht ohne rechtsgültigen letzten Willen an den Kanton oder die Gemeinde, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Keine oder fehlerhaft verfasste Testamente führen häufiger als vermutet dazu, dass den letzten Wünschen von Verstorbenen nicht nachgekommen wird.

Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden.

Wer seinen Nachlass anders aufteilen, nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, muss dies testamentarisch festhalten. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen – wunschgemäss aufgeteilt werden. Durch die Revision des Schweizer Erbrechts im Jahr 2023 kann noch freier über das eigene Vermögen verfügt werden. Mit einem Testament geht der Nachlass im Todesfall an die Begünstigten. Diese müssen auf das geerbte Vermögen, dazu zählen neben Geld auch Aktien, Immobilien, Landbesitz oder Firmen, Erbschaftssteuer zahlen. Mit einer frühzeitigen und fundierten Nachlassplanung können, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten, Steuern gesenkt werden. Wer darüber hinaus schon zu Lebzeiten transparent kommuniziert, schafft klare Verhältnisse und reduziert Konflikte. Laut einer Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2023 möchten 90 Prozent der Schweizer vermeiden, dass es Streit ums Erbe gibt.

Grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind gemeinnützige Organisationen. Dieser Umstand allein erklärt allerdings nicht die wachsende Beliebtheit von Testamentsspenden. Es ist vielmehr der Wunsch, nach dem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. So möchten immer mehr Menschen, dass ihr Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig waren. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Schwellenländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. So sind Testamentsspenden sind eine tragende Stütze für die Arbeit der Hilfsorganisationen.

Gemeinnützige Organisationen können im Testament als Vermächtnisnehmer oder als Erbe ernannt werden. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Geld- oder Sachwert vermacht. Wichtig ist hierbei die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie des exakten Namens der Organisationen. Ausserdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge verwendet werden. Wird eine gemeinnützige Organisationen als Erbe ernannt, erhält diese die Verantwortung über den Nachlass und muss diesen, gegebenenfalls mit möglichen anderen Erben, verwalten und verteilen. Bei grösseren Nachlässen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzlichen Erben sind Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder sowie deren Nachkommen. Falls keine Kinder existieren, kommen auch nahe Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister, Nichten oder Neffen in einer vorgegebenen Reihenfolge mit bestimmten Prozentsätzen beim Erbe zum Zuge.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.