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5. Nov 2024

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Gesellschaft

Nachhaltige Spuren

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Shraga Kopstein/unsplash

Eine frühzeitige Erbschaftsplanung und Testamenterstellung ermöglicht die wunschgemässe Aufteilung des Nachlasses. Immer beliebter: Testamentsspenden.

Geschätzte 88 Milliarden Schweizer Franken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt. Ist kein Testament vorhanden, bestimmt die gesetzliche Erbfolge wer die Erben sind und auf welchen Anteil diese Ansprüche haben. Das Erbe Alleinstehender ohne Verwandte geht ohne rechtsgültigen letzten Willen an den Kanton oder die Gemeinde, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Keine oder fehlerhaft verfasste Testamente führen häufiger als vermutet dazu, dass den letzten Wünschen von Verstorbenen nicht nachgekommen wird.

Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden.

Wer seinen Nachlass anders aufteilen, nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, muss dies testamentarisch festhalten. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen – wunschgemäss aufgeteilt werden. Durch die Revision des Schweizer Erbrechts im Jahr 2023 kann noch freier über das eigene Vermögen verfügt werden. Mit einem Testament geht der Nachlass im Todesfall an die Begünstigten. Diese müssen auf das geerbte Vermögen, dazu zählen neben Geld auch Aktien, Immobilien, Landbesitz oder Firmen, Erbschaftssteuer zahlen. Mit einer frühzeitigen und fundierten Nachlassplanung können, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten, Steuern gesenkt werden. Wer darüber hinaus schon zu Lebzeiten transparent kommuniziert, schafft klare Verhältnisse und reduziert Konflikte. Laut einer Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2023 möchten 90 Prozent der Schweizer vermeiden, dass es Streit ums Erbe gibt.

Grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind gemeinnützige Organisationen. Dieser Umstand allein erklärt allerdings nicht die wachsende Beliebtheit von Testamentsspenden. Es ist vielmehr der Wunsch, nach dem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. So möchten immer mehr Menschen, dass ihr Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig waren. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Schwellenländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. So sind Testamentsspenden sind eine tragende Stütze für die Arbeit der Hilfsorganisationen.

Gemeinnützige Organisationen können im Testament als Vermächtnisnehmer oder als Erbe ernannt werden. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Geld- oder Sachwert vermacht. Wichtig ist hierbei die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie des exakten Namens der Organisationen. Ausserdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge verwendet werden. Wird eine gemeinnützige Organisationen als Erbe ernannt, erhält diese die Verantwortung über den Nachlass und muss diesen, gegebenenfalls mit möglichen anderen Erben, verwalten und verteilen. Bei grösseren Nachlässen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzlichen Erben sind Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder sowie deren Nachkommen. Falls keine Kinder existieren, kommen auch nahe Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister, Nichten oder Neffen in einer vorgegebenen Reihenfolge mit bestimmten Prozentsätzen beim Erbe zum Zuge.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!