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5. Nov 2024

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Gesellschaft

Nachhaltige Spuren

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Shraga Kopstein/unsplash

Eine frühzeitige Erbschaftsplanung und Testamenterstellung ermöglicht die wunschgemässe Aufteilung des Nachlasses. Immer beliebter: Testamentsspenden.

Geschätzte 88 Milliarden Schweizer Franken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt. Ist kein Testament vorhanden, bestimmt die gesetzliche Erbfolge wer die Erben sind und auf welchen Anteil diese Ansprüche haben. Das Erbe Alleinstehender ohne Verwandte geht ohne rechtsgültigen letzten Willen an den Kanton oder die Gemeinde, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Keine oder fehlerhaft verfasste Testamente führen häufiger als vermutet dazu, dass den letzten Wünschen von Verstorbenen nicht nachgekommen wird.

Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden.

Wer seinen Nachlass anders aufteilen, nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen bedenken möchte, muss dies testamentarisch festhalten. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen – wunschgemäss aufgeteilt werden. Durch die Revision des Schweizer Erbrechts im Jahr 2023 kann noch freier über das eigene Vermögen verfügt werden. Mit einem Testament geht der Nachlass im Todesfall an die Begünstigten. Diese müssen auf das geerbte Vermögen, dazu zählen neben Geld auch Aktien, Immobilien, Landbesitz oder Firmen, Erbschaftssteuer zahlen. Mit einer frühzeitigen und fundierten Nachlassplanung können, beispielsweise durch Schenkungen zu Lebzeiten, Steuern gesenkt werden. Wer darüber hinaus schon zu Lebzeiten transparent kommuniziert, schafft klare Verhältnisse und reduziert Konflikte. Laut einer Umfrage der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2023 möchten 90 Prozent der Schweizer vermeiden, dass es Streit ums Erbe gibt.

Grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind gemeinnützige Organisationen. Dieser Umstand allein erklärt allerdings nicht die wachsende Beliebtheit von Testamentsspenden. Es ist vielmehr der Wunsch, nach dem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. So möchten immer mehr Menschen, dass ihr Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig waren. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Schwellenländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. So sind Testamentsspenden sind eine tragende Stütze für die Arbeit der Hilfsorganisationen.

Gemeinnützige Organisationen können im Testament als Vermächtnisnehmer oder als Erbe ernannt werden. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Geld- oder Sachwert vermacht. Wichtig ist hierbei die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie des exakten Namens der Organisationen. Ausserdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge verwendet werden. Wird eine gemeinnützige Organisationen als Erbe ernannt, erhält diese die Verantwortung über den Nachlass und muss diesen, gegebenenfalls mit möglichen anderen Erben, verwalten und verteilen. Bei grösseren Nachlässen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzlichen Erben sind Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder sowie deren Nachkommen. Falls keine Kinder existieren, kommen auch nahe Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister, Nichten oder Neffen in einer vorgegebenen Reihenfolge mit bestimmten Prozentsätzen beim Erbe zum Zuge.

30. Apr 2025

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Gesellschaft

Eine benutzerfreundliche Infrastruktur ist ein Muss für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland – mit Christian Heep, Vorstand im Bundesverband eMobilität (BEM)

![Christian Heep Vize-Präsident BEM Bundesverband eMobilität -Online.JPG](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Christian_Heep_Vize_Praesident_BEM_Bundesverband_e_Mobilitaet_Online_14b581b45a.JPG) ``` Christian Heep, Vorstand im Bundesverband eMobilität (BEM) ``` **Welche strategischen Bereiche stehen derzeit im Fokus des BEM?** Wir setzen auf die systemische Transformation des Mobilitätssektors. Dabei liegt unser Augenmerk auf dem flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Verknüpfung mit erneuerbaren Energien, klaren regulatorischen Rahmenbedingungen und der Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. **Wie gestaltet sich der Ausbau der Ladeinfrastruktur?** Ein leistungsfähiges Ladenetz ist entscheidend für die Akzeptanz der Elektromobilität. Wir fördern eine interoperable und benutzerfreundliche Infrastruktur, die intelligente Netzintegration, bidirektionales Laden und Speicherlösungen umfasst. Bestehende Tankstellen sollen als multifunktionale Energiehubs umgerüstet werden. **In welcher Verbindung stehen E-Mobilität und erneuerbare Energien?** Elektromobilität ist nur dann nachhaltig, wenn der Strom aus Wind und Sonne kommt. Daher muss eine direkte Verbindung zwischen Ladeinfrastruktur und erneuerbaren Energien geschaffen werden – unterstützt durch intelligente Netzsteuerung, lokale Erzeugung und Speicherlösungen. Regulatorische Anreize sollen Betreibende und Nutzende dazu motivieren, verstärkt Grünstrom zu verwenden. >Die Verkehrswende ist ein zentraler Hebel, um CO₂-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. **Welche Rolle spielt die Verkehrswende im Klimaschutz?** Die Verkehrswende ist ein zentraler Hebel, um CO₂-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Neben der Elektrifizierung des Straßenverkehrs setzen wir auf multimodale Verkehrskonzepte und die effiziente Nutzung vorhandener Infrastruktur. **Wie trägt E-Mobilität zur Stärkung der deutschen Wirtschaft bei?** Der Übergang zur Elektromobilität bietet Deutschland die Chance, sich von fossilen Technologien zu lösen und in Zukunftsbranchen zu investieren. Wichtige Bereiche sind hier die Forschung, Entwicklung und Produktion von Batterien, Ladeinfrastruktur und digitalen Mobilitätsdiensten – essenziell, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. **Ist staatliche Förderung noch notwendig?** Ja, staatliche Förderungen bleiben essenziell, müssen aber zielgerichtet, degressiv und langfristig ausgerichtet sein. Sie sollen den Markthochlauf, den Infrastrukturausbau und die Forschung unterstützen – während gleichzeitig Subventionen für fossile Kraftstoffe reduziert werden müssen. >Statt Handelsbarrieren sollten wir unsere eigenen Stärken in der Elektromobilität ausbauen, um die Wertschöpfung in Europa zu erhöhen und langfristig eine nachhaltige Industriepolitik zu verfolgen. **Wie sollten staatliche Fördermaßnahmen gestaltet sein?** Es braucht eine Förderpolitik, die die Transformation gesamtheitlich betrachtet: Infrastruktur, Fahrzeugflotten, Speichertechnologien und Netzintegration. Gleichzeitig müssen regulatorische Hemmnisse abgebaut werden, etwa bei Netzentgelten oder Abgaben auf Eigenstromnutzung. Neben regulatorischen Rahmenbedingungen und politischer Lenkungswirkung sind sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Förderungen notwendig. Jeder investierte Euro zahlt sich langfristig aus, indem er Innovationskraft, Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Klimaschutz sichert. **Wie bewertet der BEM die erhöhten Zölle auf chinesische Elektroautos?** Protektionismus ist kein zielführender Ansatz. Statt Handelsbarrieren sollten wir unsere eigenen Stärken in der Elektromobilität ausbauen, um die Wertschöpfung in Europa zu erhöhen und langfristig eine nachhaltige Industriepolitik zu verfolgen. ## Factbox: **Christian Heep ist Vorstand beim BEM** und leitet Marketing, Medien, PR, Kommunikation, Politik, Messen und Events. Seine Leidenschaft für erneuerbare Energien und Elektromobilität inspiriert ihn zu innovativen Projekten für eine nachhaltige Mobilität.