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12. Jun 2024

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Gesellschaft

Nachhaltiges Vermächtnis

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Matthias Zomer/pexels

Warum Testamentsspenden immer beliebter werden, welche Möglichkeiten sie bieten und was bei der Testamentsaufsetzung zu beachten ist.

Über den Tod hinaus Gutes zu bewirken und nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen, wünschen sich immer mehr Menschen. Fast jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Von den Kinderlosen kann sich sogar mehr als die Hälfte für eine Testamentsspende erwärmen, ergab eine GfK-Umfrage der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ im Jahre 2020. Zu wissen, dass Anliegen, die einem zu Lebzeiten wichtig waren, auch nach dem Ableben weitergeführt werden, ist für Viele ein beruhigender Gedanke. Besonders beliebt sind laut der Befragung Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie beispielsweise Kranken- oder Behindertenhilfe, genannt.

Neben Geldspenden, in Form bestimmter Beträge oder einem prozentualen Anteil des Vermögens, können auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände, Wertpapiere oder Immobilien testamentarisch an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Es ist sogar möglich, eine gemeinnützige Organisation als Bezugsberechtigte in Renten- und Lebensversicherungen einzusetzen.

Dreh- und Angelpunkt der Testamentsspende ist, wie der Name schon sagt, ein Testament. Nur mit dieser letztwilligen Verfügung können nicht erbberechtigte, nahestehende Personen oder Organisationen bedacht werden, da mit dieser die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt wird. Mit einem Testament können Erblasser selbstbestimmt entscheiden, wie ihr Besitz aufgeteilt wird. Damit der Nachlass genau dort ankommt, wo er hinsoll, sind rechtlich eindeutige Formulierungen unerlässlich. Wichtig ist beispielsweise die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie der exakten Namen der Organisationen. Außerdem besteht ein großer Unterschied darin, ob ein Vermögen vermacht oder vererbt wird. Per Vermächtnis können Teile des Vermögens anderen zugesprochen werden, also beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen. Möglich ist aber auch, eine Person oder Wohltätigkeitsorganisation als Erben einzusetzen, welcher dann mit allen Rechten und Pflichten die Nachlassverwaltung übernimmt. Jede große gemeinnützige Organisation verfügt über ein erfahrenes Nachlassteam.

Außerdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge für einen guten Zweck verwendet werden. Spenden können auch zweckgebunden vermacht werden, allerdings nimmt dies Organisationen die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo es besonders notwendig ist. Überdies erhöhen zweckgebundene Spenden den Verwaltungsaufwand.

Testamentsspenden spielen eine wichtige Rolle im Fundraising gemeinnütziger Organisationen und ermöglichen es ihnen, langfristige Projekte zu planen und umzusetzen. Damit die Testamentsspende rechtlich eindeutig ist, empfiehlt es sich, das Testament mit anwaltlicher Unterstützung aufzusetzen. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht garantiert, dass Vermächtnisnehmer und Erben über den letzten Willen informiert werden.

Interessanter Fakt

Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das vermachte Vermögen kommt also in der gesamten Höhe bei den bedachten Wohltätern an.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!