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12. Jun 2024

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Gesellschaft

Nachhaltiges Vermächtnis

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Matthias Zomer/pexels

Warum Testamentsspenden immer beliebter werden, welche Möglichkeiten sie bieten und was bei der Testamentsaufsetzung zu beachten ist.

Über den Tod hinaus Gutes zu bewirken und nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen, wünschen sich immer mehr Menschen. Fast jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Von den Kinderlosen kann sich sogar mehr als die Hälfte für eine Testamentsspende erwärmen, ergab eine GfK-Umfrage der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ im Jahre 2020. Zu wissen, dass Anliegen, die einem zu Lebzeiten wichtig waren, auch nach dem Ableben weitergeführt werden, ist für Viele ein beruhigender Gedanke. Besonders beliebt sind laut der Befragung Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie beispielsweise Kranken- oder Behindertenhilfe, genannt.

Neben Geldspenden, in Form bestimmter Beträge oder einem prozentualen Anteil des Vermögens, können auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände, Wertpapiere oder Immobilien testamentarisch an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Es ist sogar möglich, eine gemeinnützige Organisation als Bezugsberechtigte in Renten- und Lebensversicherungen einzusetzen.

Dreh- und Angelpunkt der Testamentsspende ist, wie der Name schon sagt, ein Testament. Nur mit dieser letztwilligen Verfügung können nicht erbberechtigte, nahestehende Personen oder Organisationen bedacht werden, da mit dieser die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt wird. Mit einem Testament können Erblasser selbstbestimmt entscheiden, wie ihr Besitz aufgeteilt wird. Damit der Nachlass genau dort ankommt, wo er hinsoll, sind rechtlich eindeutige Formulierungen unerlässlich. Wichtig ist beispielsweise die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie der exakten Namen der Organisationen. Außerdem besteht ein großer Unterschied darin, ob ein Vermögen vermacht oder vererbt wird. Per Vermächtnis können Teile des Vermögens anderen zugesprochen werden, also beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen. Möglich ist aber auch, eine Person oder Wohltätigkeitsorganisation als Erben einzusetzen, welcher dann mit allen Rechten und Pflichten die Nachlassverwaltung übernimmt. Jede große gemeinnützige Organisation verfügt über ein erfahrenes Nachlassteam.

Außerdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge für einen guten Zweck verwendet werden. Spenden können auch zweckgebunden vermacht werden, allerdings nimmt dies Organisationen die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo es besonders notwendig ist. Überdies erhöhen zweckgebundene Spenden den Verwaltungsaufwand.

Testamentsspenden spielen eine wichtige Rolle im Fundraising gemeinnütziger Organisationen und ermöglichen es ihnen, langfristige Projekte zu planen und umzusetzen. Damit die Testamentsspende rechtlich eindeutig ist, empfiehlt es sich, das Testament mit anwaltlicher Unterstützung aufzusetzen. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht garantiert, dass Vermächtnisnehmer und Erben über den letzten Willen informiert werden.

Interessanter Fakt

Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das vermachte Vermögen kommt also in der gesamten Höhe bei den bedachten Wohltätern an.