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12. Jun 2024

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Gesellschaft

Nachhaltiges Vermächtnis

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Matthias Zomer/pexels

Warum Testamentsspenden immer beliebter werden, welche Möglichkeiten sie bieten und was bei der Testamentsaufsetzung zu beachten ist.

Über den Tod hinaus Gutes zu bewirken und nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen, wünschen sich immer mehr Menschen. Fast jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Von den Kinderlosen kann sich sogar mehr als die Hälfte für eine Testamentsspende erwärmen, ergab eine GfK-Umfrage der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ im Jahre 2020. Zu wissen, dass Anliegen, die einem zu Lebzeiten wichtig waren, auch nach dem Ableben weitergeführt werden, ist für Viele ein beruhigender Gedanke. Besonders beliebt sind laut der Befragung Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie beispielsweise Kranken- oder Behindertenhilfe, genannt.

Neben Geldspenden, in Form bestimmter Beträge oder einem prozentualen Anteil des Vermögens, können auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände, Wertpapiere oder Immobilien testamentarisch an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Es ist sogar möglich, eine gemeinnützige Organisation als Bezugsberechtigte in Renten- und Lebensversicherungen einzusetzen.

Dreh- und Angelpunkt der Testamentsspende ist, wie der Name schon sagt, ein Testament. Nur mit dieser letztwilligen Verfügung können nicht erbberechtigte, nahestehende Personen oder Organisationen bedacht werden, da mit dieser die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt wird. Mit einem Testament können Erblasser selbstbestimmt entscheiden, wie ihr Besitz aufgeteilt wird. Damit der Nachlass genau dort ankommt, wo er hinsoll, sind rechtlich eindeutige Formulierungen unerlässlich. Wichtig ist beispielsweise die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie der exakten Namen der Organisationen. Außerdem besteht ein großer Unterschied darin, ob ein Vermögen vermacht oder vererbt wird. Per Vermächtnis können Teile des Vermögens anderen zugesprochen werden, also beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen. Möglich ist aber auch, eine Person oder Wohltätigkeitsorganisation als Erben einzusetzen, welcher dann mit allen Rechten und Pflichten die Nachlassverwaltung übernimmt. Jede große gemeinnützige Organisation verfügt über ein erfahrenes Nachlassteam.

Außerdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge für einen guten Zweck verwendet werden. Spenden können auch zweckgebunden vermacht werden, allerdings nimmt dies Organisationen die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo es besonders notwendig ist. Überdies erhöhen zweckgebundene Spenden den Verwaltungsaufwand.

Testamentsspenden spielen eine wichtige Rolle im Fundraising gemeinnütziger Organisationen und ermöglichen es ihnen, langfristige Projekte zu planen und umzusetzen. Damit die Testamentsspende rechtlich eindeutig ist, empfiehlt es sich, das Testament mit anwaltlicher Unterstützung aufzusetzen. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht garantiert, dass Vermächtnisnehmer und Erben über den letzten Willen informiert werden.

Interessanter Fakt

Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das vermachte Vermögen kommt also in der gesamten Höhe bei den bedachten Wohltätern an.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash