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21. Feb 2019

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Gesellschaft

Nachhaltigkeit verpflichtet: saubere Energie durch Wind

Journalist: Susanne Braun-Speck

Windenergie-Anlagen produzieren ”saubere” Energie, die ökologisch sinnvoll und für die Beteiligten wirtschaftlich interessant ist. Dennoch: Anwohner wehren sich dagegen, Touristen sehen sie lieber aus weiter Ferne. Um die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen zu können, bedarf es viel Fingerspitzengefühl und umfassendes Knowhow. 

Der Strombedarf ist riesig und steigt und steigt... Im Jahr 2018 haben die erneuerbaren Energien (Solar, Wind, Wasser, Biomasse, etc) über 40 Prozent zur öffentlichen Netto-Stromerzeugung beigetragen. Dies geht aus einer Veröffentlichung des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) hervor. Der mit Abstand größte Anteil der erneuerbaren Energien entfällt auf die deutsche Windenergie, die damit immer mehr zur Stütze des neuen Energiemix wird. 

Nachhaltigkeit und Ressourcen-Schonung sind die Erfolgsfaktoren, denn: die Energiequelle ”Wind” besteht weder aus Kohle, Gas, Öl, noch atomaren Brennstoffen und auch nicht aus nachwachsenden Rohstoffen. In flachen Landstrichen und in großen Höhen reicht der Wind zum Produzieren von sauberer Energie!

Die Zahlen zeigen: der Ausbau von Windenergie an Land stockt massiv – die Genehmigungsdauer und -praxis ist das Problem. Die Verbände fordern u.a., dass die rechtlichen Bedingungen und die Ausschreibungs-Regularien verlässlich gestaltet und klar formuliert werden. Einige Bundesländer genehmigen den Bau von neuen Anlagen nur noch mit Ausnahme. In Schleswig-Holstein beispielsweise erfolgt ein weiterer Ausbau der Windenergie-Nutzung durch das Repowering. Das bedeutet, dass ältere Anlagen durch moderne leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Denn: Größer, höher, mehr – Bürger wehren sich dagegen; viele Gemeinden entschieden sich durch ein Volksvertretungsvotum, keine (neuen) Windanlagen haben zu wollen.

Im hohen Norden wird bereits 95% des regionalen Energiebedarfs durch Windenergie gedeckt (Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH). In anderen Bundesländern weht dagegen noch viel ungenutzter Wind – dort bestehen Potential und Bedarf. Da das Thema eine Menge Brisanz mit sich bringt, sind einschlägig qualifizierte Berater und Projektentwickler wichtig.


Dipl.-Ing. Dietmar Gosch, freiberufliche Berater, Windprojektexperte und Mediator, Foto: Privat

Der freiberufliche Berater, Windprojektexperte und Mediator Dipl.-Ing. Dietmar Gosch aus Reinfeld (Hostein) z.B. bringt Knowhow aus zwei Jahrzenten „im Wind” und mehreren EPCI*-Offshore-Windprojekten mit (Engineering, Procurement, Construction, Installation). Er gibt Auskunft darüber, was die Menschen bewegt: „Jeder Beteiligte hat seine eigenen Interessen. Es ist nicht nur wichtig, sich mit der Materie „Windenergieanlagen“ auszukennen, sondern auch die verschiedenen Beweggründe und Ziele passend für alle zu gestalten. Dabei darf nie das Ziel, aus den Augen verloren werden: Wünschen wir uns nicht alle eine gesunde Umwelt und streben an, die Natur zu schützen?”

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash