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2. Sep 2019

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Lifestyle

Oft unterschätzt – Ergonomie im Haushalt

Journalist: Jörg Wernien

Das Home-Office wird bei vielen Arbeitnehmern immer beliebter. Doch welche Regeln gelten eigentlich für solche Arbeitsplätze und wie können wir im Haushalt für mehr Sicherheit sorgen?    

Haushalt und Ergonomie hört sich auf den ersten Blick nicht aufregend an. Doch leider passieren immer noch die meisten Unfälle in den eigenen vier Wänden. Stürze von wackligen Leitern beim Fenster putzen, stolpern über sorglos verlegte Kabel am Boden. Dabei wäre es mit wenig Aufwand durchaus möglich, einen großen Teil der Gefahren zu minimieren. Wir haben mit Christian Brunner, Vorstand des IGR Institutes für Gesundheit und Ergonomie e.V. über das Thema gesprochen.


Christian Brunner, Vorstand des IGR Institutes für Gesundheit und Ergonomie e.V., Foto: Pressefoto

Herr Brunner, das Home-Office wird immer beliebter. Ein Arbeitsplatz zuhause - welche rechtlichen Dinge gelten hier in Fragen von Ausstattung und Sicherheit am Arbeitsplatz?

Wichtig ist, dass es in Deutschland bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf mobile Arbeit oder Telearbeit gibt. Das gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Man muss auch grundsätzlich unterscheiden, ob es sich um Telearbeit handelt, die mit dem Arbeitgeber genauer vertraglich geregelt ist. Oder, ob der normale Angestellte lediglich hin und wieder einige Dinge im Home-Office, also einem Arbeitsplatz innerhalb der eigenen vier Wände erledigt. 

Wenn wir von mobiler Arbeit sprechen, heißt das lediglich, dass der Ort der Arbeit nicht festgelegt ist. Der Arbeitnehmer kann dann theoretisch auf einer Parkbank oder im Café sitzen. Geht es tatsächlich um Telearbeit, gilt in Bezug auf Ausstattung und Sicherheit das Gleiche, wie auch im Betrieb. Allerdings muss man schon genau hinsehen, denn zum Beispiel beim Versicherungsschutz gibt es Unterschiede. Wenn Sie von zu Hause arbeiten und zwischendurch auf die Toilette gehen, sind sie bei einem Unfall nicht durch den Arbeitgeber versichert. Bei der regulären Arbeit im Betrieb wäre das überhaupt kein Problem.  

Sollten dann solche Arbeitsplätze nicht auch mit Tischen, Stühlen und richtigem Licht vom Arbeitgeber ausgestattet werden?

Selbstverständlich. Das alles sollte laut gesetzlicher Anforderungen in geeigneter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Man vereinbart mit dem Arbeitgeber, was genau dazu gehört. Im Prinzip ist das hier nicht anders, als beim normalen Büroarbeitsplatz. 

Der Arbeitgeber hat übrigens das Recht und die Pflicht den Arbeitsplatz zu begutachten. So kann es auch notwendig sein, dass Mitarbeiter des innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement, ein Betriebsrat oder zum Beispiel Spezialisten der EDV-Abteilung Zutritt bekommen. Alle rechtlichen Fragen sollten im beiderseitigen Interesse sorgfältig geprüft und geklärt werden.  

Sie kümmern sich aber auch um andere Probleme im Haushalt – Warum passieren eigentlich immer noch so viele Unfälle im Haushalt?

Sie haben Recht, auch die neuesten Statistiken sind erschreckend. Ich glaube, der Hauptgrund ist, dass es im Haushalt viele ganz unterschiedliche Tätigkeiten gibt. Und das Meiste wird natürlich nicht professionell ausgeführt. Haben Sie schon mal eine Hausfrau gesehen, die beim Fenster putzen auf dem Fensterbrett steht und ein Sicherheitsgeschirr umgelegt hat? 

Oft werden auch die Arbeiten im Haushalt unter großem Zeitdruck und eher nebenbei erledigt. Wer mit heißem Kochgeschirr hantiert, darf nicht gleichzeitig Fragen am Telefon beantworten. Das so viel zitierte Multitasking ist nicht immer eine gute Lösung. 

Gibt es eigentlich für Sie den perfekten Haushalt und wenn ja, wie sieht er aus?

Da sind wir jetzt wieder beim perfekten Arbeitsplatz, also einer Umgebung, in der sich zumindest alle Familienmitglieder vollkommen wohl fühlen und nichts zu verbessern hätten. Da sehe ich etwas schwarz. Aber ein Vorschlag zur Güte: Wie wäre es mit einem Spitzenkoch und einem routinierten englischen Butler? 

Doch im Ernst, zum Beispiel die „Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik“, eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Iserlohn, beeindruckt mich immer wieder. Auf deren Website findet man sogar ganze Musterhäuser und erhält hochinteressante Denkanstöße.  

Ihr Institut überprüft eine Menge Dinge und schaut sich den ergonomischen Nutzen an - Was sind Ihre Haupttätigkeitsfelder?

Unsere Wurzeln gehen bis in die frühen 1990er Jahre zurück. Heute beschäftigen wir uns mit fast allem rund um das Thema Ergonomie. Naturgemäß ist da ein Schwerpunkt der Arbeitsplatz – sowohl in der Fertigung als auch der Verwaltung. Bei Beratung, Prüfung und Zertifizierung setzen wir dabei modernste computergestützte Technik ein, an deren Entwicklung wir auch beteiligt sind. So helfen wir unseren Auftraggebern, entsprechende arbeitsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Wir beraten zudem Hersteller ganz unterschiedlicher Produkte. Das reicht vom Schulranzen über Arbeitsplatzausstattung bis hin zu Rasenmähern. 

Sehr wichtig ist uns auch, das Thema Ergonomie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Wir bilden zum Ergo-Coach aus, schulen Verkäufer und Fachberater und organisieren Gesundheitstage in Betrieben. Ganz wichtig ist uns dabei, dass die Beschäftigung mit Ergonomie unterhaltsam bleibt, denn dann wirkt das Lernen wirklich nachhaltig. Deshalb haben wir uns den Begriff „ergotainment“ schützen lassen.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.