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6. Jun 2024

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Gesellschaft

Perspektive der Verbraucher einnehmen – von Gerhard Hillebrand

Die Mobilität in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Straßen- und Bahnnetz sind in die Jahre gekommen, Sanierung und Ausbau verlangen hohe Investitionen und werden Jahrzehnte benötigen. Viel schneller müssen die ambitionierten Klimaziele im Straßenverkehr umgesetzt werden. Um diese zu erreichen, strebt die Bundesregierung unter anderem 15 Mio. Elektroautos bis 2030 an, die an 1 Mio. öffentlichen Ladepunkten aufgeladen werden können. Ein Beitrag von Gerhard Hillebrand, ADAC-Verkehrspräsident.

Aber: Die Antriebswende kommt nicht in dem erwünschten Tempo voran, und die hochgesteckten Ziele sind aus heutiger Sicht kaum erreichbar. Denn die Unsicherheiten der Verbraucher sind nach wie vor hoch, die Neuzulassungen gehen spürbar zurück und auch gebrauchte E-Autos finden kaum Abnehmer. Der Verkehrssektor hat 2023 zum dritten Mal in Folge seine Klimaziele deutlich verfehlt.

Umso wichtiger wäre es, dass der Hochlauf der Elektromobilität gelingt – und dass zusätzlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um den Verbrenner klimafreundlicher zu betreiben. Beides zusammen kann erheblich dazu beitragen, dass Klimaschutzziele auch im Verkehr erreicht werden. Denn absehbar ist, dass die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf andere Verkehrsmittel nur teilweise gelingen wird – und der Pkw nach wie vor eine große Rolle für die Mobilität der Menschen spielen wird.

Was also tun? Damit mehr Menschen bereit sind, auf die Elektromobilität umzusteigen, sollten wir mit Grundsatzdiskussionen aufhören und Probleme lösen helfen. So ist die sachliche Information entscheidend, um die Unsicherheiten zu reduzieren. Das ist auch die Rolle des ADAC, der Verbraucher auf der Basis von Tests und Expertenwissen informiert und berät – ohne schlecht- oder schönzureden.

Wenn es um reale Probleme geht, müssen aber diese ebenso benannt werden wie die Verantwortlichkeiten in Politik und Wirtschaft. Und gemeinsam müssen alle Kräfte daran arbeiten, besser zu werden. So muss die Regierung Rahmenbedingungen weiter verbessern und für mehr Planungssicherheit als in der Vergangenheit sorgen. Ein Stichwort ist hier die Kurzatmigkeit in der Förderpolitik.

Hersteller sind aufgerufen, ihr Modellangebot an die Bedarfe anzupassen und bezahlbare, kleinere Fahrzeuge anzubieten. Elektromobilität wird sich nicht in die Breite tragen lassen, wenn fast ausschließlich große und hochpreisige Pkw angeboten werden.

Energieversorger müssen gemeinsam mit der Politik für ausreichend Ladeinfrastruktur sowie bezahlbaren Ladestrom sorgen, damit die Vorteile von E-Pkw im Betrieb zum schlagkräftigen Argument für die Elektromobilität werden. Kommunen schließlich müssen Flächen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen und einen echten Wettbewerb der Anbieter zulassen, damit Preise sinken und die Auswahl steigt.

Am Ende geht es jetzt darum, konsequent die Perspektive der Verbraucher einzunehmen – denn um sie geht es und auf deren Akzeptanz kommt es an. Natürlich müssen auch wir als Verbraucher bereit sein, uns auf Neues einzulassen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash