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17. Dez 2019

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Gesellschaft

PKV-Versicherte müssen überteuerte Tarife nicht hinnehmen

Journalist: Katja Deutsch

Über die Herausforderungen beim Tarifwechsel

Bei vielen Privatversicherten erhöht sich ihr Beitrag exorbitant, je älter sie werden und je länger sie einzahlen - ganz unabhängig davon, ob sie hohe ärztliche Kosten verursachen oder nicht. Das liegt daran, dass sich der bestehende Tarifvertrag in der Privaten Krankenversicherung weder nach den versicherten Tarifleistungen noch nach der Höhe der abgerechneten Behandlungskosten bemisst. Als Berechnungsgrundlage dienen ausschließlich die tatsächlich angefallenen Krankheitskosten der gesamten Versichertengemeinschaft des jeweiligen Tarifes. Und diese steigen seit längerem durchschnittlich um jährlich drei bis vier Prozent, denn unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt immer älter und erwartet gleichzeitig eine immer besser werdende medizinische Versorgung für immer mehr Menschen. Hinzu kommt eine seit über zehn Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die zusätzlichen Druck auf die Beiträge bringt, weil die Alterungsrückstellungen nicht mehr so gut verzinst werden können.

„Doch die Annahme, dass die Beitragserhöhungen von Anfang an so angelegt waren, ist falsch“, sagt Nicola Ferrarese, Geschäftsführer der Minerva Kundenrechte. „Genauso wenig sitzen Privatversicherte in der Falle – sie können sich wehren.“ Mit seinem Unternehmen hat er sich darauf spezialisiert, Privatversicherten innerhalb ihrer eigenen Krankenkasse aus überteuerten Tarifen zu helfen, und zwar ohne dabei Leistungen aufzugeben. Das lohnt sich besonders für ältere Privatversicherte, die dadurch viel Geld sparen können. Denn wer bereits älter als 55 Jahre ist, kann auch nicht mehr beispielsweise durch Einkommenssenkung infolge von Altersteilzeit in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln und bleibt somit lebenslang privatversichert.

Nicola Ferrarese, Geschäftsführer der Minerva Kundenrechte, Foto: Pressefoto

Älteren Privatversicherten ist auch dringend davon abzuraten, infolge der massiven Beitragserhöhungen überhastet den Versicherer zu wechseln. Denn hier ergeben sich zwei Probleme: Zum einen würden bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung die bisher erreichten Alterungsrückstellungen komplett verloren gehen, wenn der Vertrag beim bisherigen Versicherer gekündigt wird. Das wäre zum Beispiel bei allen Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, der Fall.

Zudem reißen sich Unternehmen nicht gerade darum, ältere Versicherte neu aufzunehmen, da diese in der Regel an Vorerkrankungen leiden. Manchmal raten Versicherungsvermittler dazu, diese Vorerkrankungen unter den Teppich zu kehren, doch auch das sei nicht empfehlenswert: diese Anzeigepflichtverletzung könne zu möglichen teuren Risikozuschlägen oder gar Vertragsrücktritt von Seiten des Versicherers führen.

Unternehmen wie Minerva KundenRechte GmbH, Expertennetzwerk24 oder widge.de beraten Privatversicherte beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Krankenversicherers, denn das ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. „Manche Versicherungen haben zwanzig verschiedene Tarife, andere über 100“, sagt Nicola Ferrarese.

Dabei entwickelt sich jeder Tarif in seiner Beitragsstruktur anders. Der Beitragsverlauf der einzelnen Tarife ist so unterschiedlich wie ihre Risikostruktur, einige verteuern sich recht stark, andere bleiben günstig. Im Jahr 1994 hat dann der Gesetzgeber die Rechte gerade der älteren PKV-Kunden gestärkt und mit § 204 Versicherungsvertragsgesetz verfügt, dass der Bestandskunde den Wechsel in jeden anderen Tarif seines Versicherers verlangen darf, gerade um starke Beitragserhöhungen abzuwenden. Der Kunde kann aus seinem überteuerten Tarif in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn man es richtig anstellt, ist beides möglich – günstigere Konditionen und bessere Leistungen.

Per Gesetz sind Versicherungen dazu verpflichtet, Kunden ab dem 60. Lebensjahr auf günstigere Alternativen innerhalb ihres Angebotes hinzuweisen. Dabei ist jedoch nicht gesagt, dass die genannten Tarife gleichwertige Leistungen enthalten und dabei zu den günstigen Tarifen des Versicherers gehören. Da Unternehmen an Wechselambitionen ihrer Kunden wenig Interesse haben, werden von den vielen bestehenden Tarifen in der Regel nur drei bis fünf Alternativen genannt, darunter immer die beiden sogenannten Sozialtarife der PKV: Standardtarif und Basistarif. Die Sozialtarife, vor allem der Basistarif, sollten von langjährigen Kunden auf jeden Fall gemieden werden.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash