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17. Dez 2019

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Gesellschaft

PKV-Versicherte müssen überteuerte Tarife nicht hinnehmen

Journalist: Katja Deutsch

Über die Herausforderungen beim Tarifwechsel

Bei vielen Privatversicherten erhöht sich ihr Beitrag exorbitant, je älter sie werden und je länger sie einzahlen - ganz unabhängig davon, ob sie hohe ärztliche Kosten verursachen oder nicht. Das liegt daran, dass sich der bestehende Tarifvertrag in der Privaten Krankenversicherung weder nach den versicherten Tarifleistungen noch nach der Höhe der abgerechneten Behandlungskosten bemisst. Als Berechnungsgrundlage dienen ausschließlich die tatsächlich angefallenen Krankheitskosten der gesamten Versichertengemeinschaft des jeweiligen Tarifes. Und diese steigen seit längerem durchschnittlich um jährlich drei bis vier Prozent, denn unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt immer älter und erwartet gleichzeitig eine immer besser werdende medizinische Versorgung für immer mehr Menschen. Hinzu kommt eine seit über zehn Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die zusätzlichen Druck auf die Beiträge bringt, weil die Alterungsrückstellungen nicht mehr so gut verzinst werden können.

„Doch die Annahme, dass die Beitragserhöhungen von Anfang an so angelegt waren, ist falsch“, sagt Nicola Ferrarese, Geschäftsführer der Minerva Kundenrechte. „Genauso wenig sitzen Privatversicherte in der Falle – sie können sich wehren.“ Mit seinem Unternehmen hat er sich darauf spezialisiert, Privatversicherten innerhalb ihrer eigenen Krankenkasse aus überteuerten Tarifen zu helfen, und zwar ohne dabei Leistungen aufzugeben. Das lohnt sich besonders für ältere Privatversicherte, die dadurch viel Geld sparen können. Denn wer bereits älter als 55 Jahre ist, kann auch nicht mehr beispielsweise durch Einkommenssenkung infolge von Altersteilzeit in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln und bleibt somit lebenslang privatversichert.

Nicola Ferrarese, Geschäftsführer der Minerva Kundenrechte, Foto: Pressefoto

Älteren Privatversicherten ist auch dringend davon abzuraten, infolge der massiven Beitragserhöhungen überhastet den Versicherer zu wechseln. Denn hier ergeben sich zwei Probleme: Zum einen würden bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung die bisher erreichten Alterungsrückstellungen komplett verloren gehen, wenn der Vertrag beim bisherigen Versicherer gekündigt wird. Das wäre zum Beispiel bei allen Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, der Fall.

Zudem reißen sich Unternehmen nicht gerade darum, ältere Versicherte neu aufzunehmen, da diese in der Regel an Vorerkrankungen leiden. Manchmal raten Versicherungsvermittler dazu, diese Vorerkrankungen unter den Teppich zu kehren, doch auch das sei nicht empfehlenswert: diese Anzeigepflichtverletzung könne zu möglichen teuren Risikozuschlägen oder gar Vertragsrücktritt von Seiten des Versicherers führen.

Unternehmen wie Minerva KundenRechte GmbH, Expertennetzwerk24 oder widge.de beraten Privatversicherte beim Tarifwechsel innerhalb des eigenen Krankenversicherers, denn das ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. „Manche Versicherungen haben zwanzig verschiedene Tarife, andere über 100“, sagt Nicola Ferrarese.

Dabei entwickelt sich jeder Tarif in seiner Beitragsstruktur anders. Der Beitragsverlauf der einzelnen Tarife ist so unterschiedlich wie ihre Risikostruktur, einige verteuern sich recht stark, andere bleiben günstig. Im Jahr 1994 hat dann der Gesetzgeber die Rechte gerade der älteren PKV-Kunden gestärkt und mit § 204 Versicherungsvertragsgesetz verfügt, dass der Bestandskunde den Wechsel in jeden anderen Tarif seines Versicherers verlangen darf, gerade um starke Beitragserhöhungen abzuwenden. Der Kunde kann aus seinem überteuerten Tarif in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn man es richtig anstellt, ist beides möglich – günstigere Konditionen und bessere Leistungen.

Per Gesetz sind Versicherungen dazu verpflichtet, Kunden ab dem 60. Lebensjahr auf günstigere Alternativen innerhalb ihres Angebotes hinzuweisen. Dabei ist jedoch nicht gesagt, dass die genannten Tarife gleichwertige Leistungen enthalten und dabei zu den günstigen Tarifen des Versicherers gehören. Da Unternehmen an Wechselambitionen ihrer Kunden wenig Interesse haben, werden von den vielen bestehenden Tarifen in der Regel nur drei bis fünf Alternativen genannt, darunter immer die beiden sogenannten Sozialtarife der PKV: Standardtarif und Basistarif. Die Sozialtarife, vor allem der Basistarif, sollten von langjährigen Kunden auf jeden Fall gemieden werden.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!