17. Dez 2019
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Gesellschaft
Journalist: Ulrike Christoforidis
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit gilt es auch zu entscheiden, welche Form der Krankenversicherung die meisten Vorteile bietet.
Im Interview erläutert Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., wichtige Aspekte für die Wahl.
Für Menschen, die mutig voranschreiten und ihre Ideen selbstständig verwirklichen, bietet die Private Krankenversicherung (PKV) viele praktische Vorteile. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Gründer in der PKV den Umfang der Leistungen und damit auch die Kosten flexibel und individuell gestalten. Sie können zum Beispiel mit einem günstigeren Tarif starten und später in einen leistungsstärkeren wechseln. Viele Unternehmen bieten zudem speziell auf die Bedürfnisse von Gründern zugeschnittene Tarife an.
Grundsätzlich kann jeder eine private Krankenversicherung abschließen, der versicherungsfrei, d. h. nicht verpflichtet ist, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dazu gehören per se auch Selbstständige.
Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Leistungsumfang eines Tarifs sowie dem Einstiegsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich eine PKV nur für junge und gesunde Gründer eignet. Auch für ältere Selbstständige ohne Vorerkrankung hält die PKV günstige Optionen bereit. Und bei Vorerkrankungen gibt die Gesundheitsprüfung Aufschluss über mögliche Risikozuschläge.
Zu Beginn sollten sie sich Gedanken über die gewünschten Leistungen machen. Anschließend empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen, um den individuell besten Tarif zu finden. Und: Gründer übersehen oft die Gefahr, bei Krankheit nicht arbeiten zu können und dann ohne Einkünfte dazustehen. Deshalb sollten sie unbedingt an eine Krankentagegeldversicherung denken! In der PKV kann man damit krankheitsbedingte Einkommensausfälle schon ab dem 4. Krankheitstag auffangen und so den Lebensunterhalt absichern.
Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich allen Arbeitslosen mit einer Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen gewährt werden. Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat dabei keinen Einfluss auf die Gewährung. Allerdings haben Privatversicherte einen entscheidenden Vorteil: Da sich die Beiträge in der PKV nicht nach dem persönlichen Einkommen berechnen, wird für den Zuschuss – anders als in der GKV – kein zusätzlicher Beitrag fällig.