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17. Dez 2019

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Gesellschaft

Privat krankenversichert als Gründer

Journalist: Ulrike Christoforidis

Mit dem Schritt in die Selbständigkeit gilt es auch zu entscheiden, welche Form der Krankenversicherung die meisten Vorteile bietet.

Im Interview erläutert Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., wichtige Aspekte für die Wahl.

Welche Vorteile hat eine Private Krankenversicherung für Gründer?

Für Menschen, die mutig voranschreiten und ihre Ideen selbstständig verwirklichen, bietet die Private Krankenversicherung (PKV) viele praktische Vorteile. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Gründer in der PKV den Umfang der Leistungen und damit auch die Kosten flexibel und individuell gestalten. Sie können zum Beispiel mit einem günstigeren Tarif starten und später in einen leistungsstärkeren wechseln. Viele Unternehmen bieten zudem speziell auf die Bedürfnisse von Gründern zugeschnittene Tarife an.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um in die PKV aufgenommen zu werden?

Grundsätzlich kann jeder eine private Krankenversicherung abschließen, der versicherungsfrei, d. h. nicht verpflichtet ist, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dazu gehören per se auch Selbstständige.

Sollten ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Gründer sich z. B. eher für eine freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden?

Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Leistungsumfang eines Tarifs sowie dem Einstiegsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich eine PKV nur für junge und gesunde Gründer eignet. Auch für ältere Selbstständige ohne Vorerkrankung hält die PKV günstige Optionen bereit. Und bei Vorerkrankungen gibt die Gesundheitsprüfung Aufschluss über mögliche Risikozuschläge.

Was müssen Gründer beachten, wenn sie sich für eine PKV entscheiden?

Zu Beginn sollten sie sich Gedanken über die gewünschten Leistungen machen. Anschließend empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen, um den individuell besten Tarif zu finden. Und: Gründer übersehen oft die Gefahr, bei Krankheit nicht arbeiten zu können und dann ohne Einkünfte dazustehen. Deshalb sollten sie unbedingt an eine Krankentagegeldversicherung denken! In der PKV kann man damit krankheitsbedingte Einkommensausfälle schon ab dem 4. Krankheitstag auffangen und so den Lebensunterhalt absichern. 

Erhalten Gründer, die arbeitslos gemeldet und privat krankenversichert sind, auch einen Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich allen Arbeitslosen mit einer Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen gewährt werden. Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat dabei keinen Einfluss auf die Gewährung. Allerdings haben Privatversicherte einen entscheidenden Vorteil: Da sich die Beiträge in der PKV nicht nach dem persönlichen Einkommen berechnen, wird für den Zuschuss – anders als in der GKV – kein zusätzlicher Beitrag fällig.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash