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17. Dez 2019

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Gesellschaft

Privat krankenversichert als Gründer

Journalist: Ulrike Christoforidis

Mit dem Schritt in die Selbständigkeit gilt es auch zu entscheiden, welche Form der Krankenversicherung die meisten Vorteile bietet.

Im Interview erläutert Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V., wichtige Aspekte für die Wahl.

Welche Vorteile hat eine Private Krankenversicherung für Gründer?

Für Menschen, die mutig voranschreiten und ihre Ideen selbstständig verwirklichen, bietet die Private Krankenversicherung (PKV) viele praktische Vorteile. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Gründer in der PKV den Umfang der Leistungen und damit auch die Kosten flexibel und individuell gestalten. Sie können zum Beispiel mit einem günstigeren Tarif starten und später in einen leistungsstärkeren wechseln. Viele Unternehmen bieten zudem speziell auf die Bedürfnisse von Gründern zugeschnittene Tarife an.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um in die PKV aufgenommen zu werden?

Grundsätzlich kann jeder eine private Krankenversicherung abschließen, der versicherungsfrei, d. h. nicht verpflichtet ist, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dazu gehören per se auch Selbstständige.

Sollten ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Gründer sich z. B. eher für eine freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden?

Bei der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Leistungsumfang eines Tarifs sowie dem Einstiegsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich eine PKV nur für junge und gesunde Gründer eignet. Auch für ältere Selbstständige ohne Vorerkrankung hält die PKV günstige Optionen bereit. Und bei Vorerkrankungen gibt die Gesundheitsprüfung Aufschluss über mögliche Risikozuschläge.

Was müssen Gründer beachten, wenn sie sich für eine PKV entscheiden?

Zu Beginn sollten sie sich Gedanken über die gewünschten Leistungen machen. Anschließend empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen, um den individuell besten Tarif zu finden. Und: Gründer übersehen oft die Gefahr, bei Krankheit nicht arbeiten zu können und dann ohne Einkünfte dazustehen. Deshalb sollten sie unbedingt an eine Krankentagegeldversicherung denken! In der PKV kann man damit krankheitsbedingte Einkommensausfälle schon ab dem 4. Krankheitstag auffangen und so den Lebensunterhalt absichern. 

Erhalten Gründer, die arbeitslos gemeldet und privat krankenversichert sind, auch einen Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich allen Arbeitslosen mit einer Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen gewährt werden. Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung hat dabei keinen Einfluss auf die Gewährung. Allerdings haben Privatversicherte einen entscheidenden Vorteil: Da sich die Beiträge in der PKV nicht nach dem persönlichen Einkommen berechnen, wird für den Zuschuss – anders als in der GKV – kein zusätzlicher Beitrag fällig.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.