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20. Sep 2022

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Gesellschaft

Schon ESG-konform?

Journalist: Julia Butz

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Foto: Presse/Catella Real Estate AG

Warum die ESG-Kriterien für Immobilienunternehmen und Investoren unvermeidbar sind: ein Interview mit Prof. Dr. Thomas Beyerle, Catella Real Estate AG.

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Prof. Dr. Thomas Beyerle, Catella Real Estate AG

Durch die ESG-Kriterien sollte die Wirtschaft in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ursprünglich einen freiwilligen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten. Klar definierte Standards gab es allerdings nicht. Das hat sich 2021 mit dem Sustainable Finance Action Plan der EU geändert. Auch für Immobilienunternehmen und -investoren führt somit kein Weg mehr an der Berücksichtigung der ESG-Kriterien vorbei.

Herr Dr. Beyerle: Wie ist die Stimmung in der Branche?

Das Murren hat aufgehört, es hat sich neues Mindset entwickelt: Eine Investition in Nachhaltigkeit ist eine Investition in die Zukunft. Die ESG-Vorgaben nun umzusetzen, ist nur konsequent. Klare Richtlinien, an die sich alle halten, bringen da eine Vereinfachung mit sich. Und ein glasklarer Spielraum reduziert das Risiko, Geld an der falschen Stelle auszugeben. Man kann den EU-Aktionsplan nur begrüßen. Ich glaube nicht, dass sich die Immobilienbranche aufgrund der Normen Sorgen machen muss. Sorgen müssen sich nur die machen, die da nicht mitmarschieren.

Inwiefern?

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben findet ein Bewusstseinswandel statt. Der Druck auf Unternehmen, sich mit Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit und ethischer Unternehmensführung zu beschäftigen, kommt ja nicht nur von einigen Kunden oder den Medien, sondern aus der Gesellschaft, von den eigenen Mitarbeitern. Das ist kein kleiner Trend mehr. Die Nachfrage nach Investments, die die ESG-Kriterien erfüllen, steigt stetig und wird noch weiter steigen.

Wo liegen die Hürden und Risiken in der Umsetzung?

Die Schwierigkeiten liegen nicht im 1 % Neubau. Supergrüne Premiumobjekte zu bauen, die noch steigende Mieten erzielen, reichen allerdings nicht aus, um die CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen. Dazu müssen die 99 % Bestand umgewidmet werden.

… die sich den rasant verändernden Marktbedingungen anpassen müssen.

Das ist die große Herausforderung. Ein Haus der Boomer-Generation gilt heute, 20, 30 Jahre nach seinem Bau als ökologisch fragwürdig. Immobilien, die noch vor vier, fünf Jahren im Standard entwickelt wurden, sind heute wenig attraktiv. Energieklasse A ist nun B. Und durch die neuen Arbeitswelten und Lebensgewohnheiten verändern sich die Anforderungen: 1. an den Raum, es geht wieder hin zum Großraumbüro, zu weiten Flächen, 2. an den Standort: Gefragt sind kurze Wege, Innenstadt- und zentrale Lagen gewinnen, Standorte auf der grünen Wiese verlieren, 3. an Immobilienkonzepte: Mixed-Use Properties, die Wohnen, Handel, Büros als Mischnutzung vereinen und durch breitere Streuung als risikoärmer gelten als Bürotürme, die langfristig einzelvermietet sind. Und 4. die Problematik einer überschaubaren Datentransparenz: Bei 90 % der Bestandsimmobilien gibt es Pläne und Zahlen nur auf Papier, es fehlt an der Softwareerfassung.

Die Anforderungen steigen auch in sozialen Fragen. Die ESG-Kriterien sehen einen Anteil preisgebundener Wohneinheiten vor.

Hier stoßen wir auf große Veränderungen in der Sozialstruktur. Wie schaffe ich den richtigen Mix in einem Gebäude oder der Quartiersentwicklung? Welche Folgen hat die soziale Durchmischung? Das sind Fragen, die noch niemand beantworten kann, das kann noch spannend werden.

Fakten: Mit der in 2021 von der EU beschlossenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden ab 2025 auch kleinere Unternehmen für das ESG-Reporting berichtspflichtig. Experten schätzen, dass dies rund 50.000 Unternehmen in der EU und gut 15.000 Unternehmen in Deutschland betrifft.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.