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17. Mär 2023

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Gesellschaft

Stadt der Zukunft, Städtebau und Smart City

Journalist: Dr. Jens Libbe

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Foto: Presse

Dr. Jens Libbe, Bereichsleiter des Forschungsbereichs Infrastruktur, Wirtschaft und Finanzen am Deutschen Institut für Urbanistik (difu)

Beim Versuch, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, was die Stadt der Zukunft kennzeichnet, stößt man unweigerlich auf eine Vielzahl von Bildern - angefangen von futuristischen Bauten ohne Menschen bis hin zu Bildern stark durchmischter Strukturen mit viel städtischem Grün.

Das Nachdenken über die Stadt der Zukunft war schon immer verbunden mit ganz grundsätzlichen Idealvorstellungen gesellschaftlicher Entwicklung. Dies zeigen nicht zuletzt die urbanen Utopien der Vergangenheit. Zu denken ist an die Gartenstadt von 1898 (Howard) mit dem Ideal des gegliederten Stadtwachstums am Stadtrand oder die Ville Contemporaine von 1922 (Corbusier) mit der Trennung städtischer Funktionen oder auch sozialer Schichten und einer vertikalen Architektur.

Urbane Utopien spiegeln stets den Geist ihrer Zeit wider. Zugleich sind sie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht zu unterschätzende Orientierungspunkte für künftige Entwicklungen im Rahmen gesellschaftlicher, technologischer, ökologischer und ökonomischer Entwicklungs- und Gestaltungspotentiale. Auch wenn sie nicht zur Umsetzung kommen, so können Utopien Entwicklungen und städtebauliche Praktiken inspirieren.

Eine Stadt lässt sich nicht ideal planen und ihre Entwicklung wird niemals abgeschlossen sein. Es gibt nicht die eine urbane Zukunft, sondern viele mögliche Entwicklungen. Diese Pluralität gilt es anzuerkennen. Umso wichtiger ist es in einem demokratischen Gemeinwesen zu fragen, in welcher Stadt wir eigentlich leben wollen? Mit dieser Frage weitet sich der Blick vom Städtebau auf die grundsätzliche Frage einer erstrebenswerten Zukunft. Letztere lässt sich nicht allein städtebaulich oder architektonisch setzen, sondern bedarf gesellschaftlicher Übereinkunft. Es geht um diskursiv zu erschließende Zukunftsbilder, die von möglichst vielen Teilen der der Stadtbevölkerung getragen sind. Die Wirkung der Zukunftsbilder entfaltet sich dabei nicht allein über die Vision oder ein dahinterliegendes Narrativ, sondern vor allem über den partizipativen Prozess ihrer Entwicklung. Darüber hinaus geht es um die Verbindung mit übergeordneten Leitvorstellungen. Vor allem zu nennen sind die international vereinbarten Ziele nachhaltiger Entwicklung und die Vereinbarungen der Neuen Leipzig-Charta mit ihrer Betonung einer abgewogenen Berücksichtigung aller Belange, die für die gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung relevant sind.

Die Smart City bewegt sich zwischen den Polen einer durch Informations- und Kommunikationstechnologien getriebenen Stadtentwicklung einerseits, der Verpflichtung gegenüber den übergeordneten Zielvorstellungen andererseits. Konzepte der Smart City werden heute in Deutschland ganz überwiegend unter Mitwirkung von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft entwickelt. Ihr tatsächlicher Beitrag zur nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung lässt sich seriös noch nicht bemessen. Aktuell geht es vor allem um den Aufbau von Organisationsstrukturen, Datenstrategien und personellen Kompetenzen. Maßnahmen zielen insbesondere auf die Bereiche Energie, Mobilität und Verwaltungsmodernisierung ab. Der eigentliche Städtebau wird derzeit eher indirekt über die Ausrüstung von öffentlichen Räumen oder Gebäuden mit Sensorik für die Steuerung von Prozessen adressiert. Offen ist, ob die Smart City die baulich-räumlichen Strukturen von Städten dauerhaft verändern wird. Prägenden Einfluss haben hier eher übergreifende Entwicklungen, wie Dezentralisierung der Energieversorgungsstrukturen oder Autarkie von Quartieren und Gebäuden, die Anpassungen an den Klimawandel sowie die notwendige städtebauliche Dichte zur Behebung des Wohnraummangels.

„Die Smart City bewegt sich zwischen den Polen einer durch Informations- und Kommunikationstechnologien getriebenen Stadtentwicklung einerseits, der Verpflichtung gegenüber den übergeordneten Zielvorstellungen andererseits.“

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.