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29. Jun 2022

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Lifestyle

Take-Away-Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen ab 2023

Journalist: Julia Butz

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Foto: Presse, Dan Burton/unsplash

Sven Witthoeft, Geschäftsführer Vytal Global GmbH, über Sinn und Nutzen der Verpackungsnovelle.

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Sven Witthoeft, Geschäftsführer Vytal Global GmbH

Wird die Angebotspflicht etwas verändern?

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Er lenkt das Spotlight auf das Thema. Aber es lässt Schlupflöcher, denn es wirkt nicht direkt auf die tatsächliche Nutzung. Aber ich glaube daran, dass der Konsument noch erlaubte Einwegverpackungen aus Bagasse oder Karton dem Gastronomen zukünftig auch nicht mehr durchgehen lässt. Eine Einwegkartonage ist nicht die Lösung, denn diese verrotten nicht friedlich vor sich hin, sie werden verbrannt. Ich denke aber, es findet langsam ein Umdenken statt, nämlich dass nur Mehrweg die einzig nachhaltige Lösung sein kann.

Ist das Verpackungsgesetz ausreichend?

700 Mio. zahlen die Kommunen pro Jahr für die Entsorgung von Einwegverpackungen. Also wir, mit unseren Müllgebühren. Es wird also höchste Zeit, dass noch mehr Anreize geschaffen werden, um Mehrweg zum Standard zu machen.

Was sollte seitens des Gesetzgebers noch getan werden?

Einweg muss, meiner Meinung nach, viel stärker bepreist werden, wie z. B. mit einer einheitlichen Steuer, auf Bundesebene, wie es die Niederlande, Portugal oder Irland angekündigt haben.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.