21. Dez 2022
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Lifestyle
Journalist: Katja Deutsch
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Foto: Matthias Zomer/pexels
Pandemie, Kriege, Hunger, Zerstörung – wenn sich das Jahr zum Ende neigt, wird besonders den älteren Menschen wieder bewusst, wie gut es ihnen (noch) geht. Sie möchten den von Armut, Hunger, Krankheit, Naturkatastrophen oder gar Kriegen Betroffenen etwas abgeben, Gutes tun, um das besonders in diesem Jahr ständig sichtbare Elend ein wenig zu lindern. Nicht wenige Menschen spenden auch regelmäßig einen festen Betrag, um gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ob gegen Hunger in der Welt oder für Umweltschutzprojekte, dem Schutz von vom Aussterben bedrohter Tiere, zur Unterstützung benachteiligter Minderheiten oder für Bildungsprojekte, es gibt unzählige Möglichkeiten, denjenigen, denen es schlechter geht als uns, mit einer Spende nachhaltig Gutes zu tun.
Viele wissen nicht, dass eine Spende auch noch nach dem eigenen Ableben erfolgen kann: Wer sich zu Lebzeiten um sein Testament kümmert, kann sein Vermögen als Testamentspende einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. Die Möglichkeiten, auf welche Weise und in welchem Umfang Menschen gemeinnützige Organisationen testamentarisch bedenken können, sind vielseitig und sehr individuell gestaltbar. Spender und Spenderinnen werden zu einem Testamentspender und einer Testamentspenderin, indem sein und ihr Vermögen oder ein Teil davon nach dem Ableben einer gemeinwohlorientierten Organisation (oder auch mehreren) zugewendet wird. Eine Testamentspende kann selbstverständlich auch neben der gesetzlich geregelten Erbfolge zum Einsatz kommen. Sind eigene Kinder betroffen, ist es sinnvoll, diese vorab über den Wunsch, zu spenden, zu informieren, um späteren Ärger zu vermeiden.
Diese Zuwendung kann als Erbschaft oder als Vermächtnis in Form von Spenden und/oder Zustiftungen weitergegeben werden. Eine Spende kann von der bedachten Organisation sofort verwendet werden, bei einer Zustiftung wird durch sie das Stiftungskapital der Stiftung erhöht. Stiftungen müssen ihr Stiftungskapital gleichbleibend hochhalten und dürfen nur die Erträge aus diesem Kapital für Projekte verwenden.
Wer das Glück hat, ein größeres Vermögen spenden zu können, kann auch eine eigene Stiftung gründen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung zu errichten. Bei einer eigenen Stiftung wie auch bei einer Testamentspende an eine Organisation, lässt sich genau festlegen, wofür das gespendete Vermögen eingesetzt werden soll. Vorteil: Gemeinnützige Organisationen müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, sodass die gespendete Summe oder der gespendete Sachwert, beispielsweise ein Haus oder eine Kunstsammlung, voll und ganz für die Arbeit der Organisation genutzt werden kann. Viele Organisationen wie die Welthungerhilfe bieten Interessierten umfangreiche Betreuungsangebote und Informationsveranstaltungen an.
Eine Testamentspende kann noch viele Jahre oder sogar Jahrzehnte im Sinne des Spenders und der Spenderin Verwendung finden und somit auf sehr nachhaltige Art und Weise Gutes tun. Erforderlich ist dazu ein handschriftlich verfasstes und mit Datum und Unterschrift versehenes Testament, das am besten beim Notar oder dem Amtsgericht hinterlegt wird.