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21. Dez 2022

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Lifestyle

Totimpfstoff schützt gut gegen Gürtelrose

Journalist: Katja Deutsch

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Foto: Frank Merino/pexels

Die meisten der Menschen, die heute 50 Jahre und älter sind, hatten in ihrer Kindheit Windpocken. Die Bläschen haben dabei oft die eine oder andere sichtbare Narbe hinterlassen. Nicht sichtbar jedoch ist das lebenslange Vorhandensein der verantwortlichen Varizella-Zoster-Viren – die sich in den Nervenzellen der Windpockenpatienten einnisten und dort lebenslang bleiben. Wenn das Immunsystem mit zunehmendem Lebensalter nachlässt, haben die Viren ein leichtes Spiel, denn sie sind für die Entstehung einer weiteren Erkrankung ausschlaggebend: Gürtelrose. Diese Nervenentzündung, die sich als halbseitiger, gürtelähnlicher, sehr schmerzhafter Bläschen-Ausschlag bemerkbar macht, bildet sich meist am Rumpf, sie kann aber auch im Gesicht auftreten. Dort kann sie das Auge befallen und eine Hornhautentzündung verursachen. Greift sie auf Gesichts- und Hörnerven über, kann es zu Gesichtslähmungen und Hörminderung kommen.

Bereits mehrere Tage vor dem Entstehen der ersten Bläschen ist die Haut an der betroffenen Stelle überempfindlich, juckt und brennt, man fühlt sich müde und erschöpft, manchmal haben die Erkrankten auch leichtes Fieber. Die Bläschen selbst führen zu starken brennenden, bohrenden, schneidenden Schmerzen, manchmal jucken sie auch. Nach fünf Tagen beginnen die Bläschen üblicherweise auszutrocknen, was bis zu zehn Tage dauern kann.

Schätzungsweise zwei bis zehn Menschen, die Windpocken hatten, erkranken in späteren Jahren an einer Gürtelrose, also etwa 300.000 Menschen pro Jahr. Im Normalfall klingen die Beschwerden nach zwei bis vier Wochen vollständig ab, in zehn bis 20 Prozent aller Erkrankungen können sie jedoch mehrere Wochen oder sogar Jahre bestehen bleiben (postherpetische Neuralgie).

Bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise bei Krebs, Diabetes, Rheuma, Aids, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und Asthma besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen in Form einer lebensgefährlichen Lungen-, Leber- oder Hirnhautentzündung.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für diese Risikogruppe seit 2018 eine Impfung gegen Gürtelrose ab dem Alter von 50 Jahren, für alle anderen gilt die Empfehlung ab 60 Jahren. In Deutschland werden zwei verschiedene Impfungen angeboten, die Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren, und ein Totimpfstoff mit Virusbestandteilen.

Empfohlen wird der Totimpfstoff, denn er ist wirksamer und schützt länger. Außerdem kann er auch bei Risikopatienten mit geschwächtem Immunsystem, die ein besonders hohes Risiko einer Gürtelroseerkrankung aufweisen, zum Einsatz kommen.

Die kostenlose Impfung wird zweimal im Abstand von zwei bis sechs Monaten verabreicht. Medizinische Studien zeigen, dass die Gürtelrose-Impfung das Risiko einer Erkrankung bei gesunden Menschen stark verringert. Da der Totimpfstoff vergleichsweise neu ist, lässt sich die Dauer des Impfschutzes noch nicht zeitlich eingrenzen.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.