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20. Mai 2020

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Gesellschaft

Verkauf von Fondsanteilen leichtgemacht

Journalist: Armin Fuhrer

Anteile an geschlossenen Fonds haben sich im neuen Jahrtausend zu einer interessanten Anlagemöglichkeit entwickelt. Gehandelt werden sie am Zweitmarkt.

Es ist noch gar nicht so lange her, da war es für Anleger fast unmöglich, Anteile an geschlossenen Fonds während der Laufzeit zu veräußern. Es blieb eigentlich nur eine Möglichkeit für einen vorzeitigen Ausstieg: ein Treuhänder, der über gute Kontakte verfügte und sich auf die Suche nach potenziellen Interessenten machen konnte. Bestenfalls kam noch die gute alte Zeitungsanzeige in Betracht. Aber eins war in beiden Fällen klar: Ohne einen beträchtlichen Verlust für den bisherigen Besitzer war eine Veräußerung kaum möglich.

Das änderte sich erst im neuen Jahrtausend. Dank der Digitalisierung bieten sich heute ganz neue Möglichkeiten, um Anteile an einem geschlossenen Fonds zu verkaufen. Seit Beginn der 2000er Jahre entwickelte sich im Internet ein mehr und mehr florierender Zweitmarkt. Heute können Verkäufer und Käufer über Online-Plattformen leicht zusammenfinden.

Möchte also ein Anleger seinen Anteil verkaufen, zum Beispiel, weil sich seine Lebensumstände geändert haben, weil er seine Anlagestrategie ändern möchte oder weil ihm ein überraschender Finanzbedarf entstanden ist, ist es heute in den meisten Fällen kein Problem mehr, über diese Plattformen geeignete Käufer zu finden. Auch interessierte potenzielle Käufer können sich auf die Suche nach spannenden Angeboten machen

Geschlossene Fonds gehören als börsenunabhängige unternehmerische Beteiligungen zu den alternativen Investmentfonds. Sie bieten Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld in bestimmten Assets anzulegen und von deren Gewinnen zu profitieren. Die Anzahl der Anteile oder die Kapitalsumme sind festgelegt und ändern sich während der Laufzeit nicht, es werden also keine neuen Anteile ausgegeben. Die Laufzeit ist in der Regel langfristig ausgerichtet und beträgt in den meisten Fällen mindestens zehn Jahre.

Die zu verkaufenden Fondsanteile werden auf den Online-Plattformen gelistet und sind für die Interessenten einsehbar. Für potenzielle Käufer, die nach interessanten Kaufmöglichkeiten suchen, ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Plattform alle Marktsegmente bedient. Zu diesen Assetklassen zählen unter anderem klassische Sachwerte wie Immobilien, Flugzeuge, Schiffe oder Containerfonds. Ebenso stehen Infrastruktur- und Waldfonds im Angebot und nicht zuletzt gehören auch Beteiligungen aus dem Sektor der Erneuerbaren Energien wie Solar- und Windparks dazu.

Um den Kaufpreis zu ermitteln, gibt es drei Verfahren: das Festpreisverfahren, das Einheitskursverfahren und das Meistausführungverfahren. Beim Festpreisverfahren wird den Kaufinteressenten für einen festgelegten Zeitraum ein Angebot unterbreitet; wer zuerst zuschlägt, erwirbt die Beteiligung. Beim Einheitskursverfahren werden die Gebote nicht öffentlich in einem geschlossenen Orderbuch gesammelt, den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot zum höchstmöglichen Umsatz führt. Das Meistauführungsverfahren ist ein öffentliches Bieterverfahren, bei dem derjenige Interessent gewinnt, der den höchsten Preis bietet.

Neben einer fairen Preisfindung sollten Käufer und Verkäufer auf bestimmte wichtige Eigenschaften des Maklers Wert legen. Dazu gehören ständig aktualisierte Angaben zu den Kursen, detaillierte Handelsdaten sowie aktuelle Kennzahlen. Alle Informationen sollten gut recherchiert und rund um die Uhr verfügbar sein. Wichtig ist ebenfalls, dass die Kosten, die dem Käufer und dem Verkäufer durch die Courtage des Maklers, also der Online-Plattform, entstehen und transparent gehalten sind. Sehr wichtig ist natürlich eine strenge börsenseitige Handelsüberwachung. Als Service für den Kunden sollte es zudem eine täglich aktualisierte Liste mit Verkaufsangeboten geben. Eine maximale Transaktionssicherheit durch separate Abwicklung für Käufer und Verkäufer über Treuhandkonten sollte ebenfalls zum Handel dazugehören. Vorteilhaft für die Kunden ist es natürlich auch, wenn die gesamte Abwicklung des Kaufs/Verkaufs in einer Hand und es eine enge Kooperation des Maklers mit Banken und Sparkassen, Vermögensverwaltern, Family Offices und freien Finanzvermittlern gibt.

Dass das Interesse von Käufern an Anteilen von geschlossenen Fonds wächst, kann angesichts der Vorteile, die diese Anlagemöglichkeit bietet, nicht überraschen. Ihre Renditeaussichten sind gut und liegen über dem Durchschnitt. Zudem können regelmäßige Ausschüttungen stattfinden, die Korrelation zur allgemeinen Börsenentwicklung ist dagegen gering. Andererseits aber warnen Experten auch davor, dass geschlossene Fonds einen spekulativen Charakter haben, sodass ein Anleger vor Verlusten nicht sicher sein kann. Sogar ein Totalverlust der angelegten Summe kann drohen. Auch können Anleger in das Haftungsrisiko mit einbezogen sein. Daher, so raten Experten, sollte ein Anleger niemals sein ganzes Vermögen in nur einen einzigen geschlossenen Fonds investieren. Wenn er heutzutage den Wunsch hat, Anteile aus einem solchen Fonds zu verkaufen, ist das in den digitalen Zeiten viel einfacher als früher, als der Verkauf analog ablaufen musste.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash