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23. Jul 2019

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Gesellschaft

Vor Baubeginn den Bauvertrag prüfen lassen

Journalist: Katja Deutsch

Gerade bei größeren Bauprojekten sollte man von Anfang an juristische Unterstützung suchen, denn bereits bei der Vertragsgestaltung können folgenschwere Fallstricke lauern. „Der Vertrag ist letztendlich entscheidend für die gesamte Bauabwicklung“, sagt Dr. Peter Sohn, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Das gelte nicht nur für die Vergütung der beteiligten Architekten, Ingenieure, Statiker und Bauunternehmen, sondern ebenso bei Fragen der Gewährleistung. 

Die Leistung eines Bauunternehmens ist nämlich nicht nur dann mangelhaft, wenn sie nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern auch, wenn Dinge verbaut werden, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Werden beispielsweise hochwertigere Fenster eingesetzt als bestellt, gibt es keine rechtliche Verpflichtung, für diese Mehrkosten aufzukommen. 

Auch Subunternehmer sollten vor Vertragsunterzeichnung rechtlichen Rat einholen, denn haben sie den Vertrag erst einmal unterschrieben, haften sie für die mängelfreie Realisierung ihrer angebotenen Leistung. „Umgekehrt kommt es vor, dass der ausschreibende Unternehmer, der für bestimmte Leistungen einen Subunternehmer sucht, nicht vollständig ausschreibt“, so Dr. Sohn. „Das wiederum führt im schlimmsten Fall dazu, dass der Subunternehmer die Weiterarbeit verweigert, weil er zum Beispiel einen Wärmedämmverbund anbringen soll, aber im Leistungsverzeichnis das dafür erforderliche Gerüst nicht aufgeführt wird. Wer bezahlt nun diese Mehrkosten in Höhe von oftmals etlichen zigtausend Euro?“ 

 Werden Planungen erst im laufenden Bauprozess begonnen, können gerade bei Großvorhaben Probleme auftreten. Deshalb sollte der Grundsatz berücksichtigt werden: Erst planen, dann bauen. „Das findet heute bei einer Vielzahl von Großbauvorhaben nicht mehr statt, weil man glaubt man würde Zeit sparen“, so Dr. Sohn. „Man lässt allenfalls die Genehmigungsplanung erstellen, um die Baugenehmigung zu bekommen und dann wird losgelegt. Das heißt, eine Ausführungsplanung und eine Ausschreibung für zu beauftragende Unternehmer fehlen in dem Moment. Und darunter leidet der gesamte Bauablauf. Ich rate deshalb dringend dazu, zumindest den wesentlichen Teil der Ausführungsplanung erstellen zu lassen und sich durch die Angebote der kostenintensiven Gewerke Klarheit über die Gesamtbaukosten zu verschaffen.“

Wer Eigentum von einem Bauträger erwirbt, ist auf den Notar angewiesen, der den Vertrag beurkunden muss. Dieser muss sich jedoch neutral verhalten. Die Beratung nur einer Partei ist ihm untersagt. Hier sollten Käufer bei einem Anwalt ihres Vertrauens prüfen lassen, ob die Vertragsklauseln akzeptabel sind und die vorgegebene Leistung und Ausstattung ihren Vorstellungen entspricht.

Besondere Sorgfalt sollte man bei der Abnahme walten lassen. Schon ein einziger, nicht nur unerheblicher Mangel kann bereits zur Verweigerung der Abnahme führen -  mit entscheidenden Vorteilen für den Erwerber, denn damit verlängert sich die fünfjährige Gewährleistung, die erst ab dem Tage der endgültigen Abnahme beginnt, entsprechend.    

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.