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23. Jul 2019

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Gesellschaft

Vor Baubeginn den Bauvertrag prüfen lassen

Journalist: Katja Deutsch

Gerade bei größeren Bauprojekten sollte man von Anfang an juristische Unterstützung suchen, denn bereits bei der Vertragsgestaltung können folgenschwere Fallstricke lauern. „Der Vertrag ist letztendlich entscheidend für die gesamte Bauabwicklung“, sagt Dr. Peter Sohn, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Das gelte nicht nur für die Vergütung der beteiligten Architekten, Ingenieure, Statiker und Bauunternehmen, sondern ebenso bei Fragen der Gewährleistung. 

Die Leistung eines Bauunternehmens ist nämlich nicht nur dann mangelhaft, wenn sie nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern auch, wenn Dinge verbaut werden, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Werden beispielsweise hochwertigere Fenster eingesetzt als bestellt, gibt es keine rechtliche Verpflichtung, für diese Mehrkosten aufzukommen. 

Auch Subunternehmer sollten vor Vertragsunterzeichnung rechtlichen Rat einholen, denn haben sie den Vertrag erst einmal unterschrieben, haften sie für die mängelfreie Realisierung ihrer angebotenen Leistung. „Umgekehrt kommt es vor, dass der ausschreibende Unternehmer, der für bestimmte Leistungen einen Subunternehmer sucht, nicht vollständig ausschreibt“, so Dr. Sohn. „Das wiederum führt im schlimmsten Fall dazu, dass der Subunternehmer die Weiterarbeit verweigert, weil er zum Beispiel einen Wärmedämmverbund anbringen soll, aber im Leistungsverzeichnis das dafür erforderliche Gerüst nicht aufgeführt wird. Wer bezahlt nun diese Mehrkosten in Höhe von oftmals etlichen zigtausend Euro?“ 

 Werden Planungen erst im laufenden Bauprozess begonnen, können gerade bei Großvorhaben Probleme auftreten. Deshalb sollte der Grundsatz berücksichtigt werden: Erst planen, dann bauen. „Das findet heute bei einer Vielzahl von Großbauvorhaben nicht mehr statt, weil man glaubt man würde Zeit sparen“, so Dr. Sohn. „Man lässt allenfalls die Genehmigungsplanung erstellen, um die Baugenehmigung zu bekommen und dann wird losgelegt. Das heißt, eine Ausführungsplanung und eine Ausschreibung für zu beauftragende Unternehmer fehlen in dem Moment. Und darunter leidet der gesamte Bauablauf. Ich rate deshalb dringend dazu, zumindest den wesentlichen Teil der Ausführungsplanung erstellen zu lassen und sich durch die Angebote der kostenintensiven Gewerke Klarheit über die Gesamtbaukosten zu verschaffen.“

Wer Eigentum von einem Bauträger erwirbt, ist auf den Notar angewiesen, der den Vertrag beurkunden muss. Dieser muss sich jedoch neutral verhalten. Die Beratung nur einer Partei ist ihm untersagt. Hier sollten Käufer bei einem Anwalt ihres Vertrauens prüfen lassen, ob die Vertragsklauseln akzeptabel sind und die vorgegebene Leistung und Ausstattung ihren Vorstellungen entspricht.

Besondere Sorgfalt sollte man bei der Abnahme walten lassen. Schon ein einziger, nicht nur unerheblicher Mangel kann bereits zur Verweigerung der Abnahme führen -  mit entscheidenden Vorteilen für den Erwerber, denn damit verlängert sich die fünfjährige Gewährleistung, die erst ab dem Tage der endgültigen Abnahme beginnt, entsprechend.    

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash