Anhand folgender Grundsätze (nach den „Principles for Responsible Investment“) für verantwortungsbewusstes Investieren lassen sich mögliche Methoden unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren ableiten. Diese wurden von Anleger:innen für Anleger:innen entwickelt. Mit der Umsetzung der Grundsätze wird dazu beigetragen, dass sich das Finanzsystem in eine nach-haltigere Richtung entwickelt.
Prinzip 1
Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Analyse- und Entscheidungsprozess im Investmentbereich
- ESG-Faktoren in die Investitionspolitik einfließen lassen
- Förderung von ESG-bezogenen Objekten
- ESG-Fortbildungen für Anlageexperten
- Förderung von (wissenschaftlichen) Forschungen
- Anspruch an Finanzdienstleister, ESG- Faktoren in die Analyse und Forschung einzubeziehen
- Bewertung der internen und externen Vermögensverwalter unter Berücksichtigung Integration von ESG-Faktoren
Prinzip 2
ESG-Faktoren in der Investitionspolitik und -praxis aktiv berücksichtigen
- Einführung einer öffentlichen und aktiven Anlagepolitik unter Berücksichtigung der Prinzipien
- Beachtung der wahlpolitischen Regeln
- Einführung von Zuständigkeiten für Teilnahme und Engagement
- Mitarbeit an der Entwicklung von Regelungen, Standards und Leitlinien
- Einfordern von langfristig an ESG-Faktoren orientierten Aktionärsbeschlüssen Kommunikation mit anderen Unternehmen und Handelspartnern
- Beteiligung in Initiativen für eine Gemeinschaft
- Forderung, dass sich Vermögensverwalter (intern und extern) für ESG-Themen einsetzen und darüber berichten
Prinzip 3
Investitionsobjekte zur Offenlegung der ESG-bezogenen Aspekte bewegen
- Einführung standardisierter Berichte zu ESG-Faktoren (z. B. durch Mittel wie der Global Reporting Initiative)
- Forderung nach Aufnahme von ESG-Faktoren in Jahresfi nanzberichte
- Vorschlag an marktteilnehmende Unternehmen, Informationen bzgl. Der Einhaltung von ESG-Faktoren
- Unterstützen von Aktionärsbeschlüssen und -initiativen zur Förderung der Offenbarung von ESG-Themen
Prinzip 4
Unterstützung der Akzeptanz und Umsetzung im Investmentbereich
- Beachtung der ESG-Faktoren bezogenen Anforderungen bei Ausschreibungen
- Abstimmung von Anlagemandaten, Leistungskennzahlen, Anreizstrukturen und Monitoringverfahren
- Diskurs über die ESG-bezogenen Faktoren mit Dienstleistern der Investmentbranche
- Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Dienstleistern, welche die ESG-Standards nicht erfüllen
- Engagement in puncto Entwicklung der Instrumente zum Benchmarking der Integration von ESG-Faktoren
- Unterstützung von aufsichtsrechtlichen und politischen Bewegungen, die auf eine Umsetzung der Prinzipien hinweisen
Prinzip 5
Kooperation, um die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu erhöhen
- Beteiligung in Informationsplattformen und Netzwerken, in welchen Instrumente und Mittel ausgetauscht, die Kommunikation seitens der Investoren zur Erkenntnisgewinnung eingesetzt wird sowie die Ressourcen gebündelt werden
- Kooperative Bearbeitung neuer, relevanter Fragestellungen
- Partizipation und Beihilfe zu angemessenen, neuen Businessmodellen
Prinzip 6
Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien
- Veröffentlichung des „Wie?“ der Integration von ESG-Faktoren in die Investments
- Offenlegung aktiver Anlageaktivitäten
- Kommunikation mit Nutznießer:innen über die ESG-Faktoren und Prinzipien
- Offenlegung der in Bezug auf die Prinzipien formulierten Anforderung an Dienstleister
- Kommunikation über Fortschritte und Erfolge durch und mit den Prinzipien, unter der Devise, dass Abweichungen von eben diesen Prinzipien erklärenswert sind
- Sensibilisierung der Akteure durch Nutzung der Berichte
- Motivation, die Folgen der Prinzipien festzuhalten und zu analysieren
