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12. Nov 2021

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Gesellschaft

Was sind die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren?

Anhand folgender Grundsätze (nach den „Principles for Responsible Investment“) für verantwortungsbewusstes Investieren lassen sich mögliche Methoden unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren ableiten. Diese wurden von Anleger:innen für Anleger:innen entwickelt. Mit der Umsetzung der Grundsätze wird dazu beigetragen, dass sich das Finanzsystem in eine nach-haltigere Richtung entwickelt.

Prinzip 1

Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Analyse- und Entscheidungsprozess im Investmentbereich

  • ESG-Faktoren in die Investitionspolitik einfließen lassen
  • Förderung von ESG-bezogenen Objekten
  • ESG-Fortbildungen für Anlageexperten
  • Förderung von (wissenschaftlichen) Forschungen
  • Anspruch an Finanzdienstleister, ESG- Faktoren in die Analyse und Forschung einzubeziehen
  • Bewertung der internen und externen Vermögensverwalter unter Berücksichtigung Integration von ESG-Faktoren

Prinzip 2

ESG-Faktoren in der Investitionspolitik und -praxis aktiv berücksichtigen

  • Einführung einer öffentlichen und aktiven Anlagepolitik unter Berücksichtigung der Prinzipien
  • Beachtung der wahlpolitischen Regeln
  • Einführung von Zuständigkeiten für Teilnahme und Engagement
  • Mitarbeit an der Entwicklung von Regelungen, Standards und Leitlinien
  • Einfordern von langfristig an ESG-Faktoren orientierten Aktionärsbeschlüssen Kommunikation mit anderen Unternehmen und Handelspartnern
  • Beteiligung in Initiativen für eine Gemeinschaft
  • Forderung, dass sich Vermögensverwalter (intern und extern) für ESG-Themen einsetzen und darüber berichten

Prinzip 3

Investitionsobjekte zur Offenlegung der ESG-bezogenen Aspekte bewegen

  • Einführung standardisierter Berichte zu ESG-Faktoren (z. B. durch Mittel wie der Global Reporting Initiative)
  • Forderung nach Aufnahme von ESG-Faktoren in Jahresfi nanzberichte
  • Vorschlag an marktteilnehmende Unternehmen, Informationen bzgl. Der Einhaltung von ESG-Faktoren
  • Unterstützen von Aktionärsbeschlüssen und -initiativen zur Förderung der Offenbarung von ESG-Themen

Prinzip 4

Unterstützung der Akzeptanz und Umsetzung im Investmentbereich

  • Beachtung der ESG-Faktoren bezogenen Anforderungen bei Ausschreibungen
  • Abstimmung von Anlagemandaten, Leistungskennzahlen, Anreizstrukturen und Monitoringverfahren
  • Diskurs über die ESG-bezogenen Faktoren mit Dienstleistern der Investmentbranche
  • Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Dienstleistern, welche die ESG-Standards nicht erfüllen
  • Engagement in puncto Entwicklung der Instrumente zum Benchmarking der Integration von ESG-Faktoren
  • Unterstützung von aufsichtsrechtlichen und politischen Bewegungen, die auf eine Umsetzung der Prinzipien hinweisen

Prinzip 5

Kooperation, um die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu erhöhen

  • Beteiligung in Informationsplattformen und Netzwerken, in welchen Instrumente und Mittel ausgetauscht, die Kommunikation seitens der Investoren zur Erkenntnisgewinnung eingesetzt wird sowie die Ressourcen gebündelt werden
  • Kooperative Bearbeitung neuer, relevanter Fragestellungen
  • Partizipation und Beihilfe zu angemessenen, neuen Businessmodellen

Prinzip 6

Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien 

  • Veröffentlichung des „Wie?“ der Integration von ESG-Faktoren in die Investments
  • Offenlegung aktiver Anlageaktivitäten
  • Kommunikation mit Nutznießer:innen über die ESG-Faktoren und Prinzipien
  • Offenlegung der in Bezug auf die Prinzipien formulierten Anforderung an Dienstleister
  • Kommunikation über Fortschritte und Erfolge durch und mit den Prinzipien, unter der Devise, dass Abweichungen von eben diesen Prinzipien erklärenswert sind
  • Sensibilisierung der Akteure durch Nutzung der Berichte
  • Motivation, die Folgen der Prinzipien festzuhalten und zu analysieren


23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!