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12. Nov 2021

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Gesellschaft

Was sind die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren?

Anhand folgender Grundsätze (nach den „Principles for Responsible Investment“) für verantwortungsbewusstes Investieren lassen sich mögliche Methoden unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren ableiten. Diese wurden von Anleger:innen für Anleger:innen entwickelt. Mit der Umsetzung der Grundsätze wird dazu beigetragen, dass sich das Finanzsystem in eine nach-haltigere Richtung entwickelt.

Prinzip 1

Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Analyse- und Entscheidungsprozess im Investmentbereich

  • ESG-Faktoren in die Investitionspolitik einfließen lassen
  • Förderung von ESG-bezogenen Objekten
  • ESG-Fortbildungen für Anlageexperten
  • Förderung von (wissenschaftlichen) Forschungen
  • Anspruch an Finanzdienstleister, ESG- Faktoren in die Analyse und Forschung einzubeziehen
  • Bewertung der internen und externen Vermögensverwalter unter Berücksichtigung Integration von ESG-Faktoren

Prinzip 2

ESG-Faktoren in der Investitionspolitik und -praxis aktiv berücksichtigen

  • Einführung einer öffentlichen und aktiven Anlagepolitik unter Berücksichtigung der Prinzipien
  • Beachtung der wahlpolitischen Regeln
  • Einführung von Zuständigkeiten für Teilnahme und Engagement
  • Mitarbeit an der Entwicklung von Regelungen, Standards und Leitlinien
  • Einfordern von langfristig an ESG-Faktoren orientierten Aktionärsbeschlüssen Kommunikation mit anderen Unternehmen und Handelspartnern
  • Beteiligung in Initiativen für eine Gemeinschaft
  • Forderung, dass sich Vermögensverwalter (intern und extern) für ESG-Themen einsetzen und darüber berichten

Prinzip 3

Investitionsobjekte zur Offenlegung der ESG-bezogenen Aspekte bewegen

  • Einführung standardisierter Berichte zu ESG-Faktoren (z. B. durch Mittel wie der Global Reporting Initiative)
  • Forderung nach Aufnahme von ESG-Faktoren in Jahresfi nanzberichte
  • Vorschlag an marktteilnehmende Unternehmen, Informationen bzgl. Der Einhaltung von ESG-Faktoren
  • Unterstützen von Aktionärsbeschlüssen und -initiativen zur Förderung der Offenbarung von ESG-Themen

Prinzip 4

Unterstützung der Akzeptanz und Umsetzung im Investmentbereich

  • Beachtung der ESG-Faktoren bezogenen Anforderungen bei Ausschreibungen
  • Abstimmung von Anlagemandaten, Leistungskennzahlen, Anreizstrukturen und Monitoringverfahren
  • Diskurs über die ESG-bezogenen Faktoren mit Dienstleistern der Investmentbranche
  • Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Dienstleistern, welche die ESG-Standards nicht erfüllen
  • Engagement in puncto Entwicklung der Instrumente zum Benchmarking der Integration von ESG-Faktoren
  • Unterstützung von aufsichtsrechtlichen und politischen Bewegungen, die auf eine Umsetzung der Prinzipien hinweisen

Prinzip 5

Kooperation, um die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu erhöhen

  • Beteiligung in Informationsplattformen und Netzwerken, in welchen Instrumente und Mittel ausgetauscht, die Kommunikation seitens der Investoren zur Erkenntnisgewinnung eingesetzt wird sowie die Ressourcen gebündelt werden
  • Kooperative Bearbeitung neuer, relevanter Fragestellungen
  • Partizipation und Beihilfe zu angemessenen, neuen Businessmodellen

Prinzip 6

Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien 

  • Veröffentlichung des „Wie?“ der Integration von ESG-Faktoren in die Investments
  • Offenlegung aktiver Anlageaktivitäten
  • Kommunikation mit Nutznießer:innen über die ESG-Faktoren und Prinzipien
  • Offenlegung der in Bezug auf die Prinzipien formulierten Anforderung an Dienstleister
  • Kommunikation über Fortschritte und Erfolge durch und mit den Prinzipien, unter der Devise, dass Abweichungen von eben diesen Prinzipien erklärenswert sind
  • Sensibilisierung der Akteure durch Nutzung der Berichte
  • Motivation, die Folgen der Prinzipien festzuhalten und zu analysieren


28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.