Diesen Artikel teilen:

31. Mär 2025

|

Gesellschaft

Wie Unternehmen sich auf ESG-Vorgaben vorbereiten

Journalist: Silja Ahlemeyer

|

Foto: Presse

ESG steht für „Environmental, Social, Governance“ (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Dieses Konzept zur Nachhaltigkeits-Bewertung hat viele Facetten.

Nachhaltigkeit ist für Unternehmen mittlerweile nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, für Investoren, Kunden und Partner interessant zu werden. Im Zentrum stehen ESG-Ratings und ESG-Reportings, die unter anderem zunehmend über Finanzierungsmöglichkeiten, In-vestitionsentscheidungen und Reputation bestimmen.

Ratings vs. Reportings

ESG-Reportings und ESG-Ratings werden oft im gleichen Umfeld genannt, erfüllen jedoch unter-schiedliche Funktionen. Reportings dokumentieren die eigene Nachhaltigkeitsleistung systematisch und datenbasiert. Sie sind Dokumentationen, die Transparenz über Nachhaltigkeitsaktivitäten schaffen sollen. Ratings dagegen bewerten diese Leistung auf Basis von unterschiedlich gewichte-ten Kriterien und dienen etwa möglichen Investoren als Orientierungshilfe und Entscheidungs-grundlage. ESG-Ratings basieren auf verschiedenen Faktoren wie Umweltauswirkungen, Arbeitsbe-dingungen und Transparenz der Geschäftspraktiken. Ein gutes Rating kann das Image eines Unter-nehmens verbessern. Bemängelt wird oft, dass es hier EU-weit an verbindlicher Einheitlichkeit und Standardisierung fehlt.

Ein gutes Rating kann das Image eines Unternehmens verbessern.

Politische Vorgaben als treibende Kraft

Auch die Europäische Union setzt mit dem Green Deal einen klaren Kurs Richtung nachhaltige Wirt-schaft: Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung offenzulegen. Ergänzend greift das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Firmen ab einer bestimmten Größe in die Pflicht nimmt, men-schenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette nachzuwei-sen. Die sogenannte Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission wiederum zielt darauf ab, bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften zu überarbeiten und zu vereinfachen, um die Wettbewerbs-fähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Der Clean Industrial Deal adressiert dazu die Transformation industrieller Wertschöpfungsketten mit Fokus auf eine klimaneutrale Produktion. Diese Menge an Vorgaben stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Reporting- und Rating-Prozesse anzupassen, um regulatorische Konformität zu gewährleisten und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Unsicherheiten durch die Bundestagswahl

Obwohl die ESG-Regulierungen weitgehend auf EU-Ebene entschieden werden, beeinflusst die poli-tische Ausrichtung der kommenden Bundesregierung deren nationale Umsetzung. Während einige Politiker eine Verschärfung der Berichtspflichten befürworten, setzen andere auf eine wirtschafts-freundlichere Interpretation der Vorgaben. Die Herausforderung besteht dabei darin, langfristige Nachhaltigkeitsziele mit den kurzfristigen Erwartungen von Investoren und Märkten in Einklang zu bringen. Die bestehenden Differenzen unterstreichen die Notwendigkeit klarer Richtlinien und standardisierter Bewertungsmethoden für ESG-Kriterien.

Factbox

Die Studie „The State of ESG and Sustainability Reporting" von BARC (2024) zeigt, dass die ESG-Berichterstattung bisher am stärksten im Banken- und Finanzsektor (67 Prozent) genutzt wurde. Die Verantwortung für ESG-Reportings liegt dabei - mehr als im Vorjahr - zunehmend bei speziali-sierten ESG-/Nachhaltigkeitsabteilungen.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.