Diesen Artikel teilen:

31. Mär 2025

|

Gesellschaft

Wie Unternehmen sich auf ESG-Vorgaben vorbereiten

Journalist: Silja Ahlemeyer

|

Foto: Presse

ESG steht für „Environmental, Social, Governance“ (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Dieses Konzept zur Nachhaltigkeits-Bewertung hat viele Facetten.

Nachhaltigkeit ist für Unternehmen mittlerweile nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, für Investoren, Kunden und Partner interessant zu werden. Im Zentrum stehen ESG-Ratings und ESG-Reportings, die unter anderem zunehmend über Finanzierungsmöglichkeiten, In-vestitionsentscheidungen und Reputation bestimmen.

Ratings vs. Reportings

ESG-Reportings und ESG-Ratings werden oft im gleichen Umfeld genannt, erfüllen jedoch unter-schiedliche Funktionen. Reportings dokumentieren die eigene Nachhaltigkeitsleistung systematisch und datenbasiert. Sie sind Dokumentationen, die Transparenz über Nachhaltigkeitsaktivitäten schaffen sollen. Ratings dagegen bewerten diese Leistung auf Basis von unterschiedlich gewichte-ten Kriterien und dienen etwa möglichen Investoren als Orientierungshilfe und Entscheidungs-grundlage. ESG-Ratings basieren auf verschiedenen Faktoren wie Umweltauswirkungen, Arbeitsbe-dingungen und Transparenz der Geschäftspraktiken. Ein gutes Rating kann das Image eines Unter-nehmens verbessern. Bemängelt wird oft, dass es hier EU-weit an verbindlicher Einheitlichkeit und Standardisierung fehlt.

Ein gutes Rating kann das Image eines Unternehmens verbessern.

Politische Vorgaben als treibende Kraft

Auch die Europäische Union setzt mit dem Green Deal einen klaren Kurs Richtung nachhaltige Wirt-schaft: Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung offenzulegen. Ergänzend greift das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Firmen ab einer bestimmten Größe in die Pflicht nimmt, men-schenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette nachzuwei-sen. Die sogenannte Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission wiederum zielt darauf ab, bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften zu überarbeiten und zu vereinfachen, um die Wettbewerbs-fähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Der Clean Industrial Deal adressiert dazu die Transformation industrieller Wertschöpfungsketten mit Fokus auf eine klimaneutrale Produktion. Diese Menge an Vorgaben stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Reporting- und Rating-Prozesse anzupassen, um regulatorische Konformität zu gewährleisten und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Unsicherheiten durch die Bundestagswahl

Obwohl die ESG-Regulierungen weitgehend auf EU-Ebene entschieden werden, beeinflusst die poli-tische Ausrichtung der kommenden Bundesregierung deren nationale Umsetzung. Während einige Politiker eine Verschärfung der Berichtspflichten befürworten, setzen andere auf eine wirtschafts-freundlichere Interpretation der Vorgaben. Die Herausforderung besteht dabei darin, langfristige Nachhaltigkeitsziele mit den kurzfristigen Erwartungen von Investoren und Märkten in Einklang zu bringen. Die bestehenden Differenzen unterstreichen die Notwendigkeit klarer Richtlinien und standardisierter Bewertungsmethoden für ESG-Kriterien.

Factbox

Die Studie „The State of ESG and Sustainability Reporting" von BARC (2024) zeigt, dass die ESG-Berichterstattung bisher am stärksten im Banken- und Finanzsektor (67 Prozent) genutzt wurde. Die Verantwortung für ESG-Reportings liegt dabei - mehr als im Vorjahr - zunehmend bei speziali-sierten ESG-/Nachhaltigkeitsabteilungen.