21. Dez 2023
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Gesundheit
Journalist: Nadine Wagner
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Foto: Matt Barnard/pexels
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge wird die Zahl der Seniorinnen und Senioren (ab 67 Jahren) bis in die 2030er-Jahre massiv ansteigen. Alternative Wohnformen wie Senioren-Wohngemeinschaften gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Jene Form des Zusammenlebens bietet insbesondere älteren und hochbetagten Menschen die Chance, in einer gemeinschaftlichen Umgebung zu wohnen und gleichzeitig ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Üblich sind selbstorganisierte wie auch anbieterorganisierte Wohngemeinschaften; letztere häufig mit bis zu elf weiteren Mitbewohnern.
Wie in jeder anderen WG ist auch in einer Senioren-WG die wichtigste Voraussetzung, dass sich die Bewohner wohlfühlen. Unterschiedliche Persönlichkeiten und Lebensstile können hier zu Konflikten führen, die bewältigt werden müssen. Ein häufiges Problem stellt zudem die Gestaltung des Mietvertrags dar. Jeder Bewohner sollte hier möglichst einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen. Die Kosten für Miete oder Hausgeld sind von jedem Bewohner privat zu tragen. Pflegebedürftige Senioren haben darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. Bei kompletten WG-Neugründungen kann ein Förderzuschuss von maximal 10.000 Euro beantragt werden.
Hinter dem Begriff des Betreuten bzw. des Service-Wohnens verbergen sich verschiedene Konzepte: In einigen Fällen bezeichnen Seniorenresidenzen und Wohnstifte ihre Angebote als Formen des Betreuten Wohnens, aber auch bei Wohnungen, die eng an ein Pflegeheim angegliedert sind oder bei seniorengerechten Appartements spricht man häufig von einer solchen Wohnalternative. Trotz der zum Teil unterschiedlichen Vorstellungen des Betreuten Wohnens, muss ein gewisser Umfang an Grundleistungen gewährleistet sein. Hierzu zählen die Bereitstellung eines Hausnotrufs, einer Ansprechperson, die bei der Organisation des täglichen Lebens unterstützen kann, sowie der Service des Gebäudemanagements. Haushaltshilfen, die Nutzung des ambulanten Pflegedienstes oder aber ein Mahlzeitenservice sind Zusatzleistungen, für welche separate Verträge abgeschlossen werden müssen. Die Kosten für Betreutes Wohnen sind i. d. R. selbst zu tragen, denn die Pflege- oder Krankenkasse übernimmt weder Miete noch Betreuung. Jene Wohnform eignet sich daher vor allem für Senioren, die lediglich geringfügige Unterstützung brauchen. Da bei den meisten Wohnungen des Betreuten Wohnens zudem lange Wartezeiten bestehen, sollte der Umzug frühzeitig geplant werden.
Wenn die Bewältigung alltäglicher Aufgaben trotz regelmäßiger Unterstützung zunehmend zur Herausforderung wird, besteht oft ein hoher Bedarf an professioneller Hilfe und Pflege. Eine umfassende Betreuung und Versorgung erhalten Seniorinnen und Senioren in einem solchen Fall vor allem in Pflegeheimen. Dort sorgt geschultes, medizinisches Personal für die Pflege der Bewohner, bringt Struktur in den Tag und bietet ihnen diverse Freizeitaktivitäten. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege müssen die Bewohner in den meisten Fällen jedoch selbst tragen und können bis in den vierstelligen Bereich gehen. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt i. d. R. die Pflegeversicherung etwaige Kosten. Reichen Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der gesamten Heimkosten dennoch nicht aus, besteht oft ein Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern zudem ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet.
Die Verbraucherzentrale rät, sich im Vorfeld in jedem Fall von der Kranken- und Pflegekasse beraten zu lassen und den mit der Einrichtung vereinbarten Vertrag genauestens zu überprüfen.