21. Okt 2025
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Gesundheit
Journalist: Julia Butz
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Foto: Presse, ketut subiyanto/pexels
Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV), im Interview.
Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
Frau Dr. Geier, wo stehen wir aktuell bei der Verbreitung und Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland? Nach dem vierten Jahr der Einführung ist das DiGA-Verzeichnis deutlich gewachsen. Aktuell sind rund 60 DiGA in zwölf Kategorien gelistet, wovon der größte derzeit auf den psychischen Bereich fällt, mit Angeboten für Panikstörungen, ADHS oder Raucherentwöhnung bis hin zu digitalen Gesundheits-Apps für Rückenbeschwerden, Diabetes und mehr. Besonders erfreulich ist, dass bereits drei Viertel der Anwendungen ihre umfassenden klinischen Studien erfolgreich abgeschlossen haben und nun dauerhaft im DiGA-Verzeichnis BfArM stehen. Dadurch liegt nicht nur eine breite Vielfalt vor, sondern auch eine fundierte wissenschaftliche Evidenz.
Viele Ärzte nutzen DiGA inzwischen gezielt als wertvolle Ergänzung zu Heil- und Hilfsmitteln sowie klassischen Therapien. Der große Vorteil: DiGA setzen oft auch an den Ursachen einer Erkrankung an, nicht nur an den Symptomen, und können damit auch ein wichtiger Schritt sein, bevor man die pharmazeutische Therapie wählt. Die Frage ist heute nicht mehr, ob eine DiGA sinnvoll ist, sondern welche Anwendung für welchen Patienten am besten passt. DiGA sind – auch als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung – barrierefrei, digitalaffinitätsunabhängig und benutzerfreundlich gestaltet. Das heißt: Sie sprechen je Indikationsgebiet eine möglichst breite Anwendergruppe an, egal ob als Webanwendung oder App. Auch die Patienten selbst können aktiv Ärzte oder Krankenkassen auf DiGA ansprechen, nutzen dies aber bislang erst in Ausnahmefällen.
Die Frage ist heute nicht mehr, ob DiGA sinnvoll sind, sondern welche Anwendung für welchen Patienten am besten passt.
Vor welchen Herausforderungen steht die Branche für die Zulassung weiterer DiGA? Seit der Einführung vor fünf Jahren haben wir rund 20 neue Regularien erhalten; derzeit wird über weitere regulatorische Anforderungen diskutiert, insbesondere im Bereich Datensicherheit. Dabei ist wichtig zu betonen: Die zugelassenen DiGA verfügen über eine ISO-Zertifizierung und erfüllen bereits heute sehr hohe Standards zu Datenschutz und Informationssicherheit. Strengere Datenschutzanforderungen dürfen den täglichen Gebrauch digitaler Gesundheits-Apps nicht erschweren, gerade bei Bedarfssituationen wie Panikattacken. Wir haben die große Befürchtung, dass zu komplexe Zugangshürden Nutzer dazu bringen könnten, auf weniger geschützte Gratis-Apps auszuweichen – mit erhöhten Risiken für ihre Daten. Die bestehenden Standards der zugelassenen DiGA verhindern dagegen die Datennutzung zu kommerziellen Zwecken. Die regulatorischen Vorgaben müssen in der Balance bleiben. Sonst schließen wir Patienten aus der Versorgung aus.
Wie sehen Sie die Entwicklung der digitalen Gesundheitsanwendungen in den kommenden Jahren – welche Rolle werden DiGA künftig im Gesundheitssystem spielen? Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir noch viele weitere Anwendungen für verschiedene Krankheitsbilder sehen werden, die mehr Patienten neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnen. DiGA bieten zudem Chancen für asynchrone Versorgung und könnten auch in der Rehabilitation und im Entlassmanagement eine wichtige Rolle spielen. Hier gibt es noch große Potenziale, die es zu erschließen gilt.
Die regulatorischen Vorgaben müssen in der Balance bleiben. Sonst schließen wir Patienten aus der Versorgung aus.
Seit 2021 können Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben, wenn diese im offiziellen Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Stand April 2025 sind 59 DiGA eingetragen. Die Anzahl der Versicherten, die diese Leistungen nutzen, steigt jährlich.