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4. Apr 2019

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Gesundheit

Alles ergo, oder was?

Journalist: Kirsten Schwieger

„Wieviel Schulranzen verträgt das Kind?“, fragt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. in ihrem Onlineratgeber zu ergonomischen Schulranzen. Und trifft damit wohl die Ängste Millionen besorgter Eltern. Die Antwort wird zu Teilen gleich mitgeliefert: Schwerer als 1.500 Gramm sollte ein leerer Schulranzen oder -Rucksack sein. Bei Grundschülern sogar nur 1.300 Gramm. 

Wobei das Gewicht gar nicht der alleinige Knackpunkt ist, sondern vielmehr die Art und Weise, wie es optimal verteilt und geschultert werden kann. Grundsätzlich sollte ein Ranzen oder Rucksack ergonomisch sein und den Rücken entlasten. Neben Gewicht, Größe und Form spielt dabei insbesondere das Tragesystem eine bedeutende Rolle. Für die optimale Gewichtsverteilung auf den Rücken, braucht es ein gutes Zusammenspiel aus verstellbaren, gepolsterten Schulter-, Brust- und Beckengurten. Mindestens 4 Zentimenter breit, rutschfest und in ergonomischer S-Form sollte der Schultergurt beschaffen sein. Der längen- und höhenverstellbare Brustgurt verhindert dessen Abrutschen von den Schultern. Eine tragende Rolle kommt dem weich gepolsterten (abnehmbarem) Hüftgurt zu, welcher das Gewicht von den Schultern auf die Hüfte verlagert und so die Wirbelsäule entlastet. Damit der Ranzen wirklich mitwachsen kann, muss das Tragesystem unkompliziert zu verstellen sein. Der Ranzenrückseite sollte ebenfalls ergonomisch geformt und zudem atmungsaktiv sein. Und die Fächerverteilung so, dass schwere Gegenstände körpernah verstaut werden können. 

Da jeder Kinderrücken individuell ist und insbesondere Erstklässler in Punkto Körpergröße und körperlicher Belastbarkeit enorm variieren, ist eine persönliche Anprobe absolut ratsam. Und wenn der passgenaue ergonomische, schadstoffarme, wasserdichte, pflegeleichte Ranzen mit optischer Warnwirkung in ansprechendem Design das Gefallen des Kindes gefunden hat, ist nur noch eines zu beachten: darauf zu achten, dass er nicht unnötig voll gepackt wird. Und zwar täglich.

25. Jun 2026

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Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.