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21. Feb 2019

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Gesellschaft

Alte Heizungen – Innovative Technik nachrüsten

Journalist: Jörg Wernien

Über 50 Prozent der Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind älter als 20 Jahre. Sie verbrauchen viel Energie, ihre CO2 Werte sind katastrophal. Viel Bedarf, um zu modernisieren.

Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2016 eine Energieverbrauchskennzeichnung, für Heizkessel die älter als 15 Jahre sind, eingeführt. Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateure kennzeichnen so die Geräte. Mit Hilfe der Klassifizierung wird schnell klar wie effizient oder ineffizient das Gerät ist. Kessel oder Heizungen der Klassen C oder D sollten bald ausgetauscht werden. Heizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen nach der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgetauscht werden. Diese Einhaltung überprüfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Ausgenommen von der Verordnung sind Brennwert – und Niedertemperaturheizkessel und Heizanlagen, die vor dem Februar 2002 in selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern verbaut sind. Die Kosten für das heizen und die Warmwasserbereitung betragen nach repräsentativen Erhebungen bis zu 40 Prozent der Wohnnebenkosten.

Wenn eine Modernisierung erfolgen soll oder muss, stellt sich für viele die Frage nach der Art der Heizung. Gas oder Ölbrennwertheizung, Wärmepumpe oder doch mit Holzpellets heizen? Auch der Energiebedarf sollte ganz neu berechnet werden. In vielen Altbauten sind die Heizungen zu groß dimensioniert. In die Berechnung fließen auch die Werte einer schon erfolgten Dämmung der Fassade, vorhandene Wärmeschutzfenster und weitere Komponenten mit ein. Solche Berechnungen erstellen zertifizierte Energieberater. Nur sie werden bei möglichen Förderprogrammen und Krediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau auch für die Heizungsgutachten akzeptiert. So ein Zertifikat hat natürlich auch der Dipl. Ing. Martin Ermler aus Hamburg. „Bei einem Heizungstausch geht es dabei allerdings weniger um eine umfassende Energieberatung, als um die Erfüllung der Förder-Richtlinien der KfW (was natürlich auch Teil meiner Beratungsleistung ist). Nach meiner Erfahrung wird eine Energieberatung, die sich mit der Analyse des Gebäudes und dem Feststellen von energetischen Einsparpotentialen beschäftigt, von den Hauseigentümern leider viel zu selten in Anspruch genommen. Und dies, obwohl die  BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss in Höhe von 60 % des Beratungshonorars mit dem Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude" anbietet – Bei einem einfachen Einfamilienhaus kostet dies dann so ab 400 Euro“, erklärt der Energieberater Martin Ermler.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten die alte Heizung zu modernisieren. So kann eine Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwertheizung ersetzt werden. Allerdings muss dafür ein Gasanschluss ins Haus gelegt werden, was extra Kosten verursacht. Viele kombinieren ihre neue Heizung inzwischen mit erneuerbaren Energien. Entweder durch Module, die das Wasser zum Duschen oder Baden auf die richtige Temperatur bringen, oder durch Sonnenkollektoren auf dem Dach. Mit einem Solarspeicher im Keller kann dann der selbst produzierte Strom in den eigenen vier Wänden verwendet werden. Ganz neu ist die Technik einer kleinen Brennstoffzelle. Sie produziert Wasserstoff aus dem Gas, das bei der Verbrennung in Wärme und Strom umgewandelt wird. Inzwischen bieten alle großen Hersteller von Heizungen solche „Mini-Kraftwerke“ an. Noch sind die Preise hoch, da muss man sich es schon vorher genau überlegt haben ob sich der Umstieg auf diese Technologie wirklich lohnt. "Bei Einfamilienhäusern sind regenerative Energien, wie Solarthermie – also Warmwassererzeugung durch Sonneneinstrahlung – bei ungefähr jeder fünften Erneuerung der Heizungsanlage vorgesehen. Bei Mehrfamilienhäusern kommt die Nutzung von erneuerbaren Energien eher selten vor,“ sagt Martin Ermler.

Generell kann gesagt werden, dass bei Heizungen, die älter als 20 Jahre alt sind, sich eine Moderierung ober ein kompletter Austausch wegen der niedrigeren Verbrauchswerte, immer lohnt. Nicht immer muss die ganze Anlage ausgetauscht werden. Wenn sich ein kompatibles Steuerungselement einbauen lässt, kann auch schon damit der Energieverbrauch optimiert werden. „Berechnungen und Erfahrungswerte zeigen, dass z. B. bei einem Austausch eines über 20 Jahren, alten Gaskessels ohne Brennwerttechnik durch einen modernen Gas-Brennwertkessel mit einer gut eingestellten Hydraulik, Einsparungen von 20 bis 25 % erreicht werden können – dies gilt für Energie und CO2,“ so Martin Ermler.

Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, bekommt damit auch den Einstieg in ein „SmartHome“. Die meisten Anlagen lassen sich inzwischen bequem per App steuern. So senken sie die Heizkurve im Urlaub ab und fahren sie per App einen Tag vor ihrer Heimreise wieder hoch. So sparen sie im Urlaub Energie und haben es gemütlich warm, wenn sie wieder zuhause sind. Auch elektrische Regler an den Heizungen mit einem Funksensor lassen sich in das System einbinden. So können sie individuell die Wärme in jedem Zimmer nach Bedarf regeln und steuern.

Seit einigen Jahren schon fördert die Bundesregierung mit unterschiedlichen Programmen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch die Länder und Kommunen haben zum Teil eigene Förderprogramme. Die beiden Bundesländer Sachsen und das Saarland haben gerade eine Art „Abwrackprämie“ für alte Heizungen eingeführt, NRW und andere Bundesländer haben ähnliche Programme in der Planung. Und auch das Bundesamt für Außenwirtschaft (BAFA) unterstützt mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Welche Fördermittel geeignet sind, wie sie beantragt werden und welche Bedingungen sie erfüllen sollten, klären sie am Besten mit ihrem Energieberater.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.