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3. Sep 2021

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Gesellschaft

Das Betongeld im Alter sinnvoll nutzen

Journalist: Armin Fuhrer

Rentner haben gestiegene Ansprüche an ihren Lebensabend oder stehen vor großen Ausgaben. Zur Finanzierung bietet sich ein Teilverkauf der Immobilie an.

Mit 66 Jahren geht das Leben erst richtig los“ – was vor Jahrzehnten schon Udo Jürgens wusste, erleben heutzutage immer mehr Rentner am eigenen Leibe. Denn die Generation 60 Plus ist heute fitter und agiler denn je und möchte sich langgehegte Wünsche erfüllen. Gerade in den ersten Jahren nach dem Renteneintritt fühlen sich viele fit genug, um endlich die großen Reisen zu machen, für die man früher keine Zeit hatte oder die Anschaffung zu machen, auf die man sich schon während des Berufslebens gefreut hat. Andere Rentner dagegen stehen aus irgendeinem Grund vor einer großen Ausgabe, die sie mit ihrer Rente gar nicht bewerkstelligen können, zum Beispiel, weil das eigene Haus barriere-frei gestaltet werden muss oder weil eine große, kostenintensive Reparatur anliegt. Das droht bei einem Einfamilienhaus im Schnitt alle 20 Jahre.

Während die Rente bei vielen Deutschen für die normalen Bedürfnisse des Lebens ausreicht, müssen sie für solche großen Aufgaben, Anschaffungen oder Wünsche oftmals die Reserven antasten. Nur was tun, wenn man gar keine hat? Viele Rentner verfügen über eine andere Währung: Hartes Betongeld. Und viele machen sich gar nicht bewusst, dass sie auch dieses Betongeld heranziehen können. Klar: Wer in der glücklichen Lage ist, ein Eigenheim zu besitzen, der kann es natürlich verkaufen und in ein Mietobjekt umziehen. Doch viele Menschen haben ja gerade viele Jahre während des Berufslebens ihr Haus abbezahlt, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Für sie gibt es eine Alternative zum Verkauf des Hauses: Den Teilverkauf.

Ein solcher Teilverkauf der eigenen Immobilie ist auch eine probate Alter-native zum Modell der Leibrente, denn trotz höherer Anfangskosten kann man aus dem Teilverkauf am Ende erheblich mehr herausholen, als bei der Leibrente. Das Prinzip des Teilverkaufs: Ein Eigentümer verkauft gerade so viel Anteile an seinem Haus, wie es seinem finanziellen Bedarf entspricht. Hat das Haus beispielsweise einen Wert von 600.000 Euro und der Bedarf liegt bei 10.000, verkauft der Hausbesitzer also ein Sechstel seiner Immobilie. Der Anteil des verkauften Immobilienbesitzes kann bis zu 50 Prozent liegen, darüber darf er nicht gehen. Nicht selten legen die Unternehmen, die sich auf den Teilverkauf spezialisiert haben, eine Mindestsumme, von zum Beispiel 100.000 Euro, fest. Darüber hinaus lohnt sich der Aufwand nicht.

Da der Käufer ja den von ihm erworbenen Teil der Immobilie dauerhaft nicht nutzen kann, erhebt er als Gegenleistung ein Nutzungsentgelt, das quasi einer Miete für den erworbenen Teil des Hauses entspricht. Allerdings fällt dieserBetrag in der Regel deutlich niedriger aus als bei einer echten Miete. Übrigens ist auch der Teilverkauf bereits vermieteter Immobilien möglich. Allerdings muss in diesem Fall gewöhnlich die Miete dem aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Region entsprechen. 

Die Vorteile für den Besitzer liegen auf der Hand. Er kann in seinem Haus, das er vielleicht seit Jahrzehnten bewohnt und als Heimat liebgewonnen hat, wohnen bleiben. Für viele Rentnerpaare ist das ein sehr wichtiger Punkt, denn auch, wenn sie fit und agil sind, ziehen sie für gewöhnlich in diesem Alter nicht mehr gerne um. Zugleich bleibt der Teilverkäufer Haupteigentümer, da er ja stets mindestens 50 Prozent der Haus-Anteile besitzt. 

Die Verkäufer bleiben zudem flexibel, denn der Teilverkauf muss keineswegs das letzte Wort sein. Ein Rückkauf ist ebenso möglich wie ein später Voll-verkauf beispielsweise für den Fall, dass der Besitzer in ein Pflege- oder Seniorenheim umzieht oder der Bedarf nach liquiden Mitteln weiter steigt. Auch die Erben bleiben berechtigt, den Anteil, der ihren Eltern gehört, auch tatsächlich zu bekommen. Im Fall des späteren Vollverkaufs muss allerdings geregelt werden, ob der Verkäufer weiterhin ein Wohnrecht hat. Wichtig für den Teilverkäufer: Ihm bleibt auch weiterhin die Entscheidungshoheit über sein Haus. Das heißt, er kann weiterhin selbst bestimmen, ob er beispielsweise Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchführen lassen möchte.Der Preis für die Immobilie sollte stets von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt werden, damit sich an dieser Stelle keine Seite übervorteilt fühlt. Der potenzielle Teilkäufer sollte dem Verkäufer stets zwei zertifizierte Gutachter zur Auswahl vorschlagen, allerdings sollte auch der Verkäufer selbst die Möglichkeit haben, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Gutachter müssen standardisierte festgelegte  Mindestqualifizierungen mitbringen.

In einem Miteigentümervertrag sollte festgelegt werden, dass der Verkäufer ein lebenslanges Nießbrauchrecht behält, also so lange in seinem Haus leben kann, wie er möchte – eben auch bis zum Tod. Ebenso sollte er unbedingt als Besitzer mit allen Rechten und Pflichten im Grundbuch eingetragen bleiben. Auch andere Bestimmungen wie ein mögliches Recht zur Vermietung, ein Vorkaufsrecht der Erben und die Instandhaltung sollten in diesem notariellen Vertrag festgelegt werden. Die Teilsumme sollte innerhalb einer festgesetzten Frist, die ein paar Monate nicht übersteigen sollte, zur Auszahlung kommen.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.