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3. Sep 2021

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Gesellschaft

Das Betongeld im Alter sinnvoll nutzen

Journalist: Armin Fuhrer

Rentner haben gestiegene Ansprüche an ihren Lebensabend oder stehen vor großen Ausgaben. Zur Finanzierung bietet sich ein Teilverkauf der Immobilie an.

Mit 66 Jahren geht das Leben erst richtig los“ – was vor Jahrzehnten schon Udo Jürgens wusste, erleben heutzutage immer mehr Rentner am eigenen Leibe. Denn die Generation 60 Plus ist heute fitter und agiler denn je und möchte sich langgehegte Wünsche erfüllen. Gerade in den ersten Jahren nach dem Renteneintritt fühlen sich viele fit genug, um endlich die großen Reisen zu machen, für die man früher keine Zeit hatte oder die Anschaffung zu machen, auf die man sich schon während des Berufslebens gefreut hat. Andere Rentner dagegen stehen aus irgendeinem Grund vor einer großen Ausgabe, die sie mit ihrer Rente gar nicht bewerkstelligen können, zum Beispiel, weil das eigene Haus barriere-frei gestaltet werden muss oder weil eine große, kostenintensive Reparatur anliegt. Das droht bei einem Einfamilienhaus im Schnitt alle 20 Jahre.

Während die Rente bei vielen Deutschen für die normalen Bedürfnisse des Lebens ausreicht, müssen sie für solche großen Aufgaben, Anschaffungen oder Wünsche oftmals die Reserven antasten. Nur was tun, wenn man gar keine hat? Viele Rentner verfügen über eine andere Währung: Hartes Betongeld. Und viele machen sich gar nicht bewusst, dass sie auch dieses Betongeld heranziehen können. Klar: Wer in der glücklichen Lage ist, ein Eigenheim zu besitzen, der kann es natürlich verkaufen und in ein Mietobjekt umziehen. Doch viele Menschen haben ja gerade viele Jahre während des Berufslebens ihr Haus abbezahlt, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Für sie gibt es eine Alternative zum Verkauf des Hauses: Den Teilverkauf.

Ein solcher Teilverkauf der eigenen Immobilie ist auch eine probate Alter-native zum Modell der Leibrente, denn trotz höherer Anfangskosten kann man aus dem Teilverkauf am Ende erheblich mehr herausholen, als bei der Leibrente. Das Prinzip des Teilverkaufs: Ein Eigentümer verkauft gerade so viel Anteile an seinem Haus, wie es seinem finanziellen Bedarf entspricht. Hat das Haus beispielsweise einen Wert von 600.000 Euro und der Bedarf liegt bei 10.000, verkauft der Hausbesitzer also ein Sechstel seiner Immobilie. Der Anteil des verkauften Immobilienbesitzes kann bis zu 50 Prozent liegen, darüber darf er nicht gehen. Nicht selten legen die Unternehmen, die sich auf den Teilverkauf spezialisiert haben, eine Mindestsumme, von zum Beispiel 100.000 Euro, fest. Darüber hinaus lohnt sich der Aufwand nicht.

Da der Käufer ja den von ihm erworbenen Teil der Immobilie dauerhaft nicht nutzen kann, erhebt er als Gegenleistung ein Nutzungsentgelt, das quasi einer Miete für den erworbenen Teil des Hauses entspricht. Allerdings fällt dieserBetrag in der Regel deutlich niedriger aus als bei einer echten Miete. Übrigens ist auch der Teilverkauf bereits vermieteter Immobilien möglich. Allerdings muss in diesem Fall gewöhnlich die Miete dem aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Region entsprechen. 

Die Vorteile für den Besitzer liegen auf der Hand. Er kann in seinem Haus, das er vielleicht seit Jahrzehnten bewohnt und als Heimat liebgewonnen hat, wohnen bleiben. Für viele Rentnerpaare ist das ein sehr wichtiger Punkt, denn auch, wenn sie fit und agil sind, ziehen sie für gewöhnlich in diesem Alter nicht mehr gerne um. Zugleich bleibt der Teilverkäufer Haupteigentümer, da er ja stets mindestens 50 Prozent der Haus-Anteile besitzt. 

Die Verkäufer bleiben zudem flexibel, denn der Teilverkauf muss keineswegs das letzte Wort sein. Ein Rückkauf ist ebenso möglich wie ein später Voll-verkauf beispielsweise für den Fall, dass der Besitzer in ein Pflege- oder Seniorenheim umzieht oder der Bedarf nach liquiden Mitteln weiter steigt. Auch die Erben bleiben berechtigt, den Anteil, der ihren Eltern gehört, auch tatsächlich zu bekommen. Im Fall des späteren Vollverkaufs muss allerdings geregelt werden, ob der Verkäufer weiterhin ein Wohnrecht hat. Wichtig für den Teilverkäufer: Ihm bleibt auch weiterhin die Entscheidungshoheit über sein Haus. Das heißt, er kann weiterhin selbst bestimmen, ob er beispielsweise Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchführen lassen möchte.Der Preis für die Immobilie sollte stets von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt werden, damit sich an dieser Stelle keine Seite übervorteilt fühlt. Der potenzielle Teilkäufer sollte dem Verkäufer stets zwei zertifizierte Gutachter zur Auswahl vorschlagen, allerdings sollte auch der Verkäufer selbst die Möglichkeit haben, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Gutachter müssen standardisierte festgelegte  Mindestqualifizierungen mitbringen.

In einem Miteigentümervertrag sollte festgelegt werden, dass der Verkäufer ein lebenslanges Nießbrauchrecht behält, also so lange in seinem Haus leben kann, wie er möchte – eben auch bis zum Tod. Ebenso sollte er unbedingt als Besitzer mit allen Rechten und Pflichten im Grundbuch eingetragen bleiben. Auch andere Bestimmungen wie ein mögliches Recht zur Vermietung, ein Vorkaufsrecht der Erben und die Instandhaltung sollten in diesem notariellen Vertrag festgelegt werden. Die Teilsumme sollte innerhalb einer festgesetzten Frist, die ein paar Monate nicht übersteigen sollte, zur Auszahlung kommen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash