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3. Sep 2021

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Gesellschaft

Das Betongeld im Alter sinnvoll nutzen

Journalist: Armin Fuhrer

Rentner haben gestiegene Ansprüche an ihren Lebensabend oder stehen vor großen Ausgaben. Zur Finanzierung bietet sich ein Teilverkauf der Immobilie an.

Mit 66 Jahren geht das Leben erst richtig los“ – was vor Jahrzehnten schon Udo Jürgens wusste, erleben heutzutage immer mehr Rentner am eigenen Leibe. Denn die Generation 60 Plus ist heute fitter und agiler denn je und möchte sich langgehegte Wünsche erfüllen. Gerade in den ersten Jahren nach dem Renteneintritt fühlen sich viele fit genug, um endlich die großen Reisen zu machen, für die man früher keine Zeit hatte oder die Anschaffung zu machen, auf die man sich schon während des Berufslebens gefreut hat. Andere Rentner dagegen stehen aus irgendeinem Grund vor einer großen Ausgabe, die sie mit ihrer Rente gar nicht bewerkstelligen können, zum Beispiel, weil das eigene Haus barriere-frei gestaltet werden muss oder weil eine große, kostenintensive Reparatur anliegt. Das droht bei einem Einfamilienhaus im Schnitt alle 20 Jahre.

Während die Rente bei vielen Deutschen für die normalen Bedürfnisse des Lebens ausreicht, müssen sie für solche großen Aufgaben, Anschaffungen oder Wünsche oftmals die Reserven antasten. Nur was tun, wenn man gar keine hat? Viele Rentner verfügen über eine andere Währung: Hartes Betongeld. Und viele machen sich gar nicht bewusst, dass sie auch dieses Betongeld heranziehen können. Klar: Wer in der glücklichen Lage ist, ein Eigenheim zu besitzen, der kann es natürlich verkaufen und in ein Mietobjekt umziehen. Doch viele Menschen haben ja gerade viele Jahre während des Berufslebens ihr Haus abbezahlt, um im Alter mietfrei wohnen zu können. Für sie gibt es eine Alternative zum Verkauf des Hauses: Den Teilverkauf.

Ein solcher Teilverkauf der eigenen Immobilie ist auch eine probate Alter-native zum Modell der Leibrente, denn trotz höherer Anfangskosten kann man aus dem Teilverkauf am Ende erheblich mehr herausholen, als bei der Leibrente. Das Prinzip des Teilverkaufs: Ein Eigentümer verkauft gerade so viel Anteile an seinem Haus, wie es seinem finanziellen Bedarf entspricht. Hat das Haus beispielsweise einen Wert von 600.000 Euro und der Bedarf liegt bei 10.000, verkauft der Hausbesitzer also ein Sechstel seiner Immobilie. Der Anteil des verkauften Immobilienbesitzes kann bis zu 50 Prozent liegen, darüber darf er nicht gehen. Nicht selten legen die Unternehmen, die sich auf den Teilverkauf spezialisiert haben, eine Mindestsumme, von zum Beispiel 100.000 Euro, fest. Darüber hinaus lohnt sich der Aufwand nicht.

Da der Käufer ja den von ihm erworbenen Teil der Immobilie dauerhaft nicht nutzen kann, erhebt er als Gegenleistung ein Nutzungsentgelt, das quasi einer Miete für den erworbenen Teil des Hauses entspricht. Allerdings fällt dieserBetrag in der Regel deutlich niedriger aus als bei einer echten Miete. Übrigens ist auch der Teilverkauf bereits vermieteter Immobilien möglich. Allerdings muss in diesem Fall gewöhnlich die Miete dem aktuellen Mietspiegel der jeweiligen Region entsprechen. 

Die Vorteile für den Besitzer liegen auf der Hand. Er kann in seinem Haus, das er vielleicht seit Jahrzehnten bewohnt und als Heimat liebgewonnen hat, wohnen bleiben. Für viele Rentnerpaare ist das ein sehr wichtiger Punkt, denn auch, wenn sie fit und agil sind, ziehen sie für gewöhnlich in diesem Alter nicht mehr gerne um. Zugleich bleibt der Teilverkäufer Haupteigentümer, da er ja stets mindestens 50 Prozent der Haus-Anteile besitzt. 

Die Verkäufer bleiben zudem flexibel, denn der Teilverkauf muss keineswegs das letzte Wort sein. Ein Rückkauf ist ebenso möglich wie ein später Voll-verkauf beispielsweise für den Fall, dass der Besitzer in ein Pflege- oder Seniorenheim umzieht oder der Bedarf nach liquiden Mitteln weiter steigt. Auch die Erben bleiben berechtigt, den Anteil, der ihren Eltern gehört, auch tatsächlich zu bekommen. Im Fall des späteren Vollverkaufs muss allerdings geregelt werden, ob der Verkäufer weiterhin ein Wohnrecht hat. Wichtig für den Teilverkäufer: Ihm bleibt auch weiterhin die Entscheidungshoheit über sein Haus. Das heißt, er kann weiterhin selbst bestimmen, ob er beispielsweise Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen durchführen lassen möchte.Der Preis für die Immobilie sollte stets von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt werden, damit sich an dieser Stelle keine Seite übervorteilt fühlt. Der potenzielle Teilkäufer sollte dem Verkäufer stets zwei zertifizierte Gutachter zur Auswahl vorschlagen, allerdings sollte auch der Verkäufer selbst die Möglichkeit haben, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Gutachter müssen standardisierte festgelegte  Mindestqualifizierungen mitbringen.

In einem Miteigentümervertrag sollte festgelegt werden, dass der Verkäufer ein lebenslanges Nießbrauchrecht behält, also so lange in seinem Haus leben kann, wie er möchte – eben auch bis zum Tod. Ebenso sollte er unbedingt als Besitzer mit allen Rechten und Pflichten im Grundbuch eingetragen bleiben. Auch andere Bestimmungen wie ein mögliches Recht zur Vermietung, ein Vorkaufsrecht der Erben und die Instandhaltung sollten in diesem notariellen Vertrag festgelegt werden. Die Teilsumme sollte innerhalb einer festgesetzten Frist, die ein paar Monate nicht übersteigen sollte, zur Auszahlung kommen.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!