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13. Dez 2024

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Gesundheit

Für eine unbeschwerte Zukunft

Journalist: Julia Butz

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Foto: Shvets Production/pexels

Die Vorsorge kann auch ab 50 Plus noch aufpoliert werden – es ist nie zu spät, noch etwas zur Aufbesserung und Absicherung der Finanzen im Alter zu tun.

Versicherungspolicen unterstützen dabei, sich vor den finanziellen Folgen möglicher unwägbarer oder auch absehbarer Risiken zu schützen. Wer durch einen Unfall oder Krankheit der gewohnten Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kann sich zur Absicherung der menschlichen Arbeitskraft mit einer Versicherungsvorsorge vor Arbeitsunfähigkeit schützen. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen greifen dort, wo die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen würde, um den eigenen Lebensstandard zu halten.

Dies gilt ebenso für den gesetzlichen Rentenanspruch, der für viele Betroffene nur für die Grundversorgung mit dem Nötigsten ausreichen wird. Um sich gegen finanzielle Einschränkungen im Alter abzusichern, ist die private Renten- und Pflegeversicherung ein wesentlicher Bereich der Vorsorge. Die monatlichen Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung ergänzen die gesetzliche Altersrente; die private Pflegeversicherung übernimmt mögliche Heil- und Pflegekosten bei Pflegebedürftigkeit. Denn auch für die Übernahme der teils hohen Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege reicht die Beteiligung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Insbesondere, da durch die geburtenstarken Jahrgänge um 1955 bis 1968 die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter zunimmt und eine steigende Lebenserwartung die Leistungsdauer voraussichtlich verlängern wird.

Auch die Absicherung der finanziellen Aufwände im eigenen Todesfall ist ein wichtiger Faktor in der Vorsorge. Bei der Sterbegeldversicherung werden die Hinterbliebenen im Todesfall mit einer Einmalzahlung für die Aufwände der Beerdigung unterstützt. Berechtigten Angehörigen bzw. die in der Versicherung festgelegten Begünstigten können die Summe für die Bestattungskosten, Aufwände für die Trauerfeier, den Grabstein oder die spätere Grabpflege verwenden oder für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland nutzen. Alle Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind einkommensteuerfrei. Laut Bestattungsgesetz sind die Angehörigen verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen und alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Sterbegeldversicherung stellt somit eine erhebliche Erleichterung für die Familie dar. Und bietet gleichzeitig Möglichkeit für den Versicherten, die Beisetzung zu Lebzeiten nach den eigenen Vorstellungen zu planen. Die Versicherungssumme kann dabei frei festgelegt werden. Je nach Versicherungsanbieter können variable Modelle der Beitragszahlung vereinbart werden. Beispielweise mit einer monatlichen Reduzierung der Beitragssumme, abhängig vom Alter des Versicherten bzw. gestaffelt nach Beitragszahldauer. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Sterbevorsorge als Einmalzahlung beim Versicherer zu hinterlegen.

Eine Risikolebensversicherung kann eine Alternative zur Sterbeversicherung sein. Sie leistet ebenfalls im Todesfall, muss aber in der Regel schon in früheren Jahren abgeschlossen werden, da die Altersgrenzen dort niedriger sind. Auch die Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen vor finanziellen Verlusten. Nicht zu verwechseln mit der Lebensversicherung, die mit Erreichen eines vorab festgelegten Alters und im Todesfall leistet.

 

Seit 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft. Sterbegeld gehört somit nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Nach § 31. A1 des Bestattungsgesetzes müssen Angehörige für die Bestattung und die anfallenden Kosten sorgen.