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13. Dez 2024

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Gesundheit

Für eine unbeschwerte Zukunft

Journalist: Julia Butz

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Foto: Shvets Production/pexels

Die Vorsorge kann auch ab 50 Plus noch aufpoliert werden – es ist nie zu spät, noch etwas zur Aufbesserung und Absicherung der Finanzen im Alter zu tun.

Versicherungspolicen unterstützen dabei, sich vor den finanziellen Folgen möglicher unwägbarer oder auch absehbarer Risiken zu schützen. Wer durch einen Unfall oder Krankheit der gewohnten Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kann sich zur Absicherung der menschlichen Arbeitskraft mit einer Versicherungsvorsorge vor Arbeitsunfähigkeit schützen. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen greifen dort, wo die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen würde, um den eigenen Lebensstandard zu halten.

Dies gilt ebenso für den gesetzlichen Rentenanspruch, der für viele Betroffene nur für die Grundversorgung mit dem Nötigsten ausreichen wird. Um sich gegen finanzielle Einschränkungen im Alter abzusichern, ist die private Renten- und Pflegeversicherung ein wesentlicher Bereich der Vorsorge. Die monatlichen Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung ergänzen die gesetzliche Altersrente; die private Pflegeversicherung übernimmt mögliche Heil- und Pflegekosten bei Pflegebedürftigkeit. Denn auch für die Übernahme der teils hohen Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege reicht die Beteiligung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Insbesondere, da durch die geburtenstarken Jahrgänge um 1955 bis 1968 die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter zunimmt und eine steigende Lebenserwartung die Leistungsdauer voraussichtlich verlängern wird.

Auch die Absicherung der finanziellen Aufwände im eigenen Todesfall ist ein wichtiger Faktor in der Vorsorge. Bei der Sterbegeldversicherung werden die Hinterbliebenen im Todesfall mit einer Einmalzahlung für die Aufwände der Beerdigung unterstützt. Berechtigten Angehörigen bzw. die in der Versicherung festgelegten Begünstigten können die Summe für die Bestattungskosten, Aufwände für die Trauerfeier, den Grabstein oder die spätere Grabpflege verwenden oder für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland nutzen. Alle Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind einkommensteuerfrei. Laut Bestattungsgesetz sind die Angehörigen verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen und alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Sterbegeldversicherung stellt somit eine erhebliche Erleichterung für die Familie dar. Und bietet gleichzeitig Möglichkeit für den Versicherten, die Beisetzung zu Lebzeiten nach den eigenen Vorstellungen zu planen. Die Versicherungssumme kann dabei frei festgelegt werden. Je nach Versicherungsanbieter können variable Modelle der Beitragszahlung vereinbart werden. Beispielweise mit einer monatlichen Reduzierung der Beitragssumme, abhängig vom Alter des Versicherten bzw. gestaffelt nach Beitragszahldauer. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Sterbevorsorge als Einmalzahlung beim Versicherer zu hinterlegen.

Eine Risikolebensversicherung kann eine Alternative zur Sterbeversicherung sein. Sie leistet ebenfalls im Todesfall, muss aber in der Regel schon in früheren Jahren abgeschlossen werden, da die Altersgrenzen dort niedriger sind. Auch die Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen vor finanziellen Verlusten. Nicht zu verwechseln mit der Lebensversicherung, die mit Erreichen eines vorab festgelegten Alters und im Todesfall leistet.

 

Seit 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft. Sterbegeld gehört somit nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Nach § 31. A1 des Bestattungsgesetzes müssen Angehörige für die Bestattung und die anfallenden Kosten sorgen.

25. Jun 2026

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Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.