Diesen Artikel teilen:

17. Mär 2023

|

Gesellschaft

„Gebäude und Bauprodukte müssen nachhaltiger und klimaresilienter werden“.

Journalist: Jakob Bratsch

|

Foto: Presse, pexels/mikael blomkvist

Institutsleiter Prof. Jörn-Peter Lass am Institut für Fenstertechnik in Rosenheim (ift) über klimagerechtes Bauen.

unbenannt-3-online.png
Prof. Jörn-Peter Lass, Institutsleiter ift Rosenheim

Um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen, müssen die Anforderungen für Gebäude angepasst werden. Die energetischen Mindestanforderungen sollten sich dabei an der EPBD (European Performance of Buildings Directive) orientieren, in der bereits 2018 hohe energetische Anforderungen gefordert wurden.

Deshalb hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023 für neue Gebäude verschärft und für 2025 eine grundlegende Überarbeitung geplant. Hierbei sollten auch die solaren Gewinne transparenter Bauteile und die graue Energie für die Herstellung von Bauprodukten berücksichtigt werden.

Aber auch wenn die geplanten Ziele bei der CO2-Vermeidung erreicht werden, müssen wir uns besser auf die Folgen klimabedingter Extreme einstellen. Überschwemmungen und Hitzewellen sind dabei die größten Gefahren für Gebäude und Menschen. Hitzewellen mit Temperaturen über 40 °C können für hitzevulnerable Gruppen (Kleinkinder, Säuglinge, alte/kranke Menschen etc.) lebensgefährlich werden, wenn sich Gebäude wegen unzureichendem Sonnenschutz und fehlender Nachtlüftung zu stark aufheizen. Dies zeigte sich deutlich im Hitzesommer 2018 bei dem die Übersterblichkeit bei 8.000 Toten lag (Angabe der statistischen Landesämter). Es braucht daher leistungsfähige Sonnenschutzsysteme, die sich flexibel an die Sonneneinstrahlung anpassen.

Klimasichere Bauprodukte müssen deshalb energieeffizienter, nachhaltiger und klimaresilienter sein. Planer, Hersteller, Händler und Bauherren brauchen hierfür objektive und einfache Informationen für eine Produktentscheidung. Deshalb entwickelt das ift Rosenheim geeignete Anforderungen und Bewertungskriterien, um verlässliche Entscheidung für Bauprodukte treffen zu können. Diese werden objektiv geprüft und können mit dem Label „klima.sicher.bauen“ gekennzeichnet werden.

www.ift-rosenheim.de/klima-sicher-bauen.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.