28. Sep 2023
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Gesundheit
Journalist: Katja Deutsch
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Foto: Artem Podrez/pexels, Presse
Seit Einführung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) können Ärzte und Therapeuten per Rezept digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Diese digitalen Gesundheitsanwendungen in Form von Smartphone-Apps oder Webanwendungen sollen Patienten zu mehr Eigenverantwortung ermutigen. Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung, spricht im Interview über die Vorteile und die Weiterentwicklung hin zu hybriden Versorgungsmodellen.
Dr. Anne Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung
Wie beurteilen Sie den gerade veröffentlichten Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG)?
Insgesamt sehen wir im Referentenentwurf positive Impulse, sehen aber auch Verbesserungsbedarf bei den digitalen Gesundheitsanwendungen. Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass Leistungserbringer wie Ärzte und Psychotherapeuten flexibler in die digitalen Gesundheitsanwendungen, die man sich ja als Rezept vom Arzt verordnen lassen kann, eingebunden werden können. Mehr Kombinationen mit ärztlichen Leistungen kann sinnvoll sein, um einerseits gute Effekte und optimale Therapiebegleitung zu erzielen, und andererseits Ärzten und Psychotherapeuten anhand der durch die DiGA eingespielten Daten eine verbesserte Informationslage zu ermöglichen. Im ersten Entwurf des DigiG findet sich bislang nur ein Hinweis in der Begründung, dass hybride Modelle Einzug finden sollen. Hier wünschen wir uns mehr Klarheit, um eine größere Variation an DiGA, z. B. im Bereich der Diagnostik und des Monitorings für Patienten zur Verfügung stellen zu können.
Blended Care bietet die Möglichkeit, von den jeweiligen Fachgesellschaften erstelltes Leitlinienwissen in den Behandlungsalltag der Patienten zu bringen und dabei individuelle Möglichkeiten der Ausgestaltung zu integrieren.
In welchem Bereich sehen Sie den größten Nutzen von Blended Care - Ansätzen für Patientinnen und Patienten?
Der Blended Care-Ansatz hat in ganz unterschiedlichen Therapiebereichen großes Potential. Dieses Behandlungskonzept, bei der Vor-Ort-Therapie mit mobil basierten digitalen Interventionen ergänzt wird, kann bspw. in der Psychotherapie und der Ernährungstherapie genauso gute Wirkung erzielen wie bei Knie- oder Rückenschmerzen. Blended Care bietet die Möglichkeit, von den jeweiligen Fachgesellschaften erstelltes Leitlinienwissen in den Behandlungsalltag der Patienten zu bringen und dabei individuelle Möglichkeiten der Ausgestaltung zu integrieren. Neben Patientenfeedback können das beispielsweise Hausaufgaben, Testungen, Übungen, Verlaufskontrollen und vieles andere sein. Feedback plus Kontakt zum Arzt bedeuten eine Win-win-Situation auf verschiedenen Ebenen.
Wie stehen Ärzteschaft und Ärztekammer zum Einsatz digitaler Tools in der Patientenversorgung?
Bei digitalen Tools und in hybriden Versorgungsmodellen besteht ein Konsens sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch bei anderen Leistungserbringern – sofern diese Dinge ohne großen Mehraufwand in den Praxisalltag integrierbar sind. Ich glaube, auch die Krankenkassen sehen anhand der Evidenz und positiven Effekte, dass hybride Modelle ein sehr wirkungsvoller Ansatz sind. Wichtig ist dabei jedoch, dass diese Anwendungen flächendeckend möglich werden. Und dass wir dafür Vergütungswege schaffen.
Wie sollten hybride Versorgungsmodelle aussehen, um bestmöglich zu wirken?
Die Vor-Ort- und Digital-Komponenten müssen so verzahnt sein, dass sie ineinandergreifen und keine eigenständigen Behandlungspfade ergeben. Besonders wirkungsvoll wird der Effekt, wenn wir Patienten in virtuelle Modalitäten integrieren, und diese wiederum zum Behandlungskonzept passen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass der Patient erstens das passende Gerät dazu hat und dieses zweitens auch imstande ist zu nutzen. Mit dem Digitalgesetz haben wir es jetzt in der Hand, die Rahmenbedingungen für Blended Care-Ansätze sowie hybride Ansätze zu schaffen, damit beides auch in Deutschland den Weg in die Versorgung findet.