Ein Portrait von Gabriele Regina Overwienung

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13. Mär 2024

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Gesundheit

Lotsen in der Selbstmedikation – Ein Beitrag von Gabriele Regina Overwienung

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Foto: Presse

„Zu Risiken und Nebenwirkungen… fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Diesen Satz hat jeder schon gehört oder gelesen. In Wirklichkeit ist er länger und wurde zudem Anfang des Jahres leicht umformuliert. Dieser Hinweis ist Pflicht bei jeder Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, zum Beispiel bei einer Fernsehwerbung. Im Kern ist seine Aussage gleichgeblieben: Apothekerinnen und Apotheker sorgen dafür, Patientinnen und Patienten auch in der Selbstmedikation sicher mit Arzneimitteln zu versorgen.

Vermutlich weiß jeder Bundesbürger, dass es verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente gibt. Aber woher kommt diese Unterscheidung? Rezeptfrei bedeutet nicht harmlos! Auch rezeptfreie Medikamente haben Nebenwirkungen oder können Wechselwirkungen eingehen. Ob ein Medikament rezeptfrei ist oder verschreibungspflichtig, entscheidet unter anderem ein Sachverständigenausschuss. Wichtige Kriterien sind neben der Verträglichkeit die notwendige Diagnosestellung und eine ärztlich erforderliche Therapieüberwachung. Rezeptfreie Medikamente sind langjährig erprobt, sodass deren Risiken relativ gut einzuordnen sind, wenn Apothekerinnen und Apotheker entsprechende verbindliche Hinweise an ihre Patientinnen und Patienten geben. Anders formuliert: Dass man rezeptfreie Medikamente nicht an Tankstellen kaufen kann, sondern nur in der Apotheke, ist gelebter Patientenschutz.

Den Apotheken vor Ort kommt auch eine wichtige Aufgabe bei der Selbstmedikation zu: Sie informieren und beraten Patientinnen und Patienten individuell. Dazu gehört auch das Abraten, also der Hinweis, dass ein Präparat individuell nicht empfehlenswert ist. Zu jedem Medikament kennen die Apothekenteams zudem die Grenzen der Selbstmedikation. Beispiel Husten: Wer erkältet ist, hustet meist auch. Das ist erst einmal harmlos, und gegen den Husten gibt es verschiedene rezeptfreie Hustenmittel. Aber wenn der Husten länger anhält, raten Apothekerinnen und Apotheker dazu, es ärztlich abklären zu lassen. So können Komplikationen erkannt und langfristige gesundheitliche Schäden vermieden werden. Die Apothekenpflicht der Medikamente dient also dem Schutz des Einzelnen. Die Apotheken bieten bundesweit ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Sicherheitsnetz. Durch den apothekerlichen Nacht- und Notdienst gewähren sie das sogar an 24 Stunden an jedem einzelnen Tag.

Nebenwirkungen sind nicht das einzige Risiko in der Selbstmedikation. Wer verschreibungspflichtige Medikamente ärztlich verordnet bekommt, sollte seine ergänzende Selbstmedikation mit seiner Apothekerin oder seinem Apotheker besprechen. Denn selbst vermeintlich harmlose rezeptfreie Präparate wie zum Beispiel Magnesiumtabletten können erstaunlich viele Wechselwirkungen verursachen. Auch das haben Apothekenteams im Blick.

Im Fernsehen und anderen Medien dürfen Hersteller für ihre rezeptfreien Medikamente werben. Jeder Mensch hat das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob er Medikamente einnimmt und wenn ja, welche. Aber Werbung ist keine unabhängige Information! Staatlicher Auftrag und intrinsisches Interesse von Apothekerinnen und Apothekern ist es, ihre Patientinnen und Patienten sicher und unabhängig zu versorgen. Die Packungsbeilagen, die für jedes Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben sind, sind oft schwer zu lesen und überfordern etliche Patientinnen und Patienten. Die Apothekerinnen und Apotheker beraten individuell und verbessern das Wissen der Menschen über die eigene Gesundheit. Apothekerinnen und Apotheker sind die Lotsen in der Arzneimittelanwendung.

25. Jun 2026

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Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.