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17. Dez 2019

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Gesellschaft

Nichts geht über die Familie

Journalist: Chan Sidki-Lundius

   Mit einer guten Versicherungsvorsorge lebt es sich einfach unbeschwerter.

Das Leben ist kein Ponyhof, es hält immer wieder Überraschungen für uns bereit. Oft sind es schöne Überraschungen, mal möchte man darauf verzichten. Diese Erfahrung machen auch junge Paare. Wenn das erste Kind geboren wird, beginnt für sie ein neuer Lebensabschnitt. Denn ab diesem Zeitpunkt tragen Paare nicht mehr nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder. Um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, denken viele Eltern jetzt über Versicherungen und das Thema Vorsorge nach. Was passiert, wenn der Job verlorengeht? Was wäre, wenn ein Unfall, eine Krankheit oder gar noch Schlimmeres das Glück bedrohen? Welche Maßnahmen stehen an, wenn ein Familienmitglied etwa aufgrund einer Krankheit länger gepflegt werden muss? Und ist das regelmäßige Einkommen abgesichert, falls ein Verdiener ausfällt? Dass das Bedürfnis nach Sicherheit für die Familie in dieser Lebensphase besonders groß ist, ist verständlich und nachvollziehbar. Zumal den Menschen in Deutschland nichts so wichtig ist wie die Familie. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Für 77 Prozent der Befragten kommt danach die Familie an erster Stelle, weit vor dem Freundeskreis.

Wenn das Schicksal zuschlägt, trifft es Familien folglich besonders hart. Umso schöner ist das angenehme Gefühl, für alle Unwägbarkeiten Vorsorge getroffen zu haben. Denn Versicherungen geben Sicherheit und sie sind ein wichtiger Grundstein, um die Zukunft für sich und die Familie planen zu können. Sobald das erste Kind geboren ist, sollten Eltern deshalb ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Denn mit der neuen Lebenssituation ändert sich auch der Vorsorgebedarf.

Zu den Versicherungen, die für Familien ein Muss sind, gehört die private Familienhaftpflichtversicherung. Der Grund: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen – und das kann teuer werden. Über die Familienhaftpflichtversicherung sind auch die Schäden versichert, die der Nachwuchs verursacht. Wichtig zu wissen: Kinder haften nicht automatisch, wenn sie Besitztümer von anderen beschädigt haben. Laut Gesetzgeber sind sie bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Im Schadensfall müssen also auch nicht die Erziehungsberechtigten für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung. Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig, kann also für den Schaden haften – es sei denn, es konnte die Folgen seines Handelns nicht absehen. Dies gilt jedoch nicht für den Straßenverkehr. Hier ist der Nachwuchs erst ab zehn Jahren in der Haftungspflicht.

Sinnvoll für Familien ist auch eine Risikolebensversicherung. Sie sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte verstirbt. Sie erhalten einen beim Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag. Diese Art der Absicherung empfiehlt sich insbesondere für Familien mit nur einem Hauptverdiener. Mit der einkommenssteuerfreien Todesfallsumme können die Lebenshaltungskosten oder zum Beispiel auch die Ausbildung finanziert werden werden. Paare, die für den Erwerb einer Immobilie ein höheres Darlehen aufgenommen haben, sind ebenfalls mit einer Risikolebensversicherung gut beraten. Die Hinterbliebenen laufen dann nicht Gefahr, die Schulden nicht begleichen zu können. Für die meisten Verträge gilt: Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus.

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Menschen arbeitsunfähig. Eine wichtige Versicherung für Arbeitnehmer ist daher die Berufsunfähigkeitsversicherung. Fällt das Einkommen eines Elternteils aufgrund von Berufsunfähigkeit aus, gleicht diese Versicherung das fehlende Einkommen durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus und verschafft der Familie so mehr finanziellen Spielraum und die Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Gut zu wissen: Statistisch gesehen wird derzeit jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit.

Die private Unfallversicherung

Kinder sind aktiv und toben viel herum, da kann schnell der eine oder andere Unfall geschehen. Mit der Kinder-Unfallversicherung werden tragische Unfälle nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie. Mit einer Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung als Zusatzdeckung kann der Nachwuchs zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Für Eltern ist der Schutz durch eine private Unfallversicherung ebenfalls sinnvoll. Sie schützt berufstätige Eltern auch in der Freizeit, nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung. Und zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei Haushaltsführung und Kinderbetreuung.

Schließlich empfiehlt sich für Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, eine Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Risiken wie Feuer, Blitzschläge, Sturm oder Leitungswasser ab. Und auch eine Hausratversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden. Tipp: Fahrräder mitversichern!

Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr für Versicherungen aus. Wichtig ist, dass der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und an die eigene Lebenssituation angepasst wird. Vor dem Abschluss oder der Ausweitung eines Vertrags sollten stets Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften eingeholt werden. Dann gilt es, nicht nur die Kosten zu vergleichen, sondern auch Kündigungsmöglichkeiten, Zahlungsmodalitäten, den Versicherungsumfang und mögliche Ausschlüsse unter die Lupe zu nehmen, bevor es zur Unterschrift kommt. Besser kann man bösen Überraschungen nicht vorbeugen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash