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11. Dez 2019

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Gesellschaft

„Sozialverträglich und ökologisch“

Journalist: Armin Fuhrer

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung fördert das nachhaltige Bauen, sagt Barbara Hendricks, Präsidentin des Instituts Bauen und Umwelt.

Das von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzprogramm werde sich mit seiner Fokussierung auf den Klimawandel und die steuerliche Förderung von Sanierungsaufgaben positiv auf das nachhaltige Bauen auswirken. „Wir setzen bewusst nicht auf einen Energiewechsel- und sparen – koste es was es wolle“, so Barbara Hendricks, die Präsidentin des Instituts für Bauen und Umwelt e. V. (IBU), sondern auf sozialverträgliche und auch ökonomische Maßnahmen. Sie sei „davon überzeugt, dass Energieeffizienz, egal ob im Neubau oder im Gebäudebestand, nur nachhaltig umgesetzt werden kann und wird“, ergänzt die frühere Bundesbauministerin. Denn dem nachhaltigen Bauen gehöre die Zukunft „und wir gehen mit gutem Beispiel voran. Alle Neubauten des Bundes werden entsprechend unseres BNB-Systems bewertet und optimiert.“ BNB steht für „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“. Auch die privatwirtschaftlichen Bewertungssysteme wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) sehe sie im Aufwind.

Besonders am Herzen liegt Hendricks die Schaffung von ausreichendem bezahlbaren und auch altersgerechtem Wohnraum. Tatsächlich seien eine Verbesserung der Energieeffizienz oder nachhaltige Gebäude mit Mehrkosten verbunden. Aber Hendricks betont: „Ein Ergebnis der von mir initiierten Kostensenkungskommission ist eindeutig, dass langfristig betrachtet Energieeffizienz-Maßnahmen in nachhaltigen Gebäuden die bessere Lösung sind. Wir gehen in diesem Themenfeld daher auch strategisch vor und schaffen neben unserer Vorbildfunktion im Bund Rand- und Rahmenbedingungen, die fördern und fordern.“ 

Als Präsidentin des Instituts für Bauen und Umwelt sehe sie die Möglichkeit, Dinge, die ihr wichtig seien, zu begleiten. „Das IBU und die Arbeit des IBU sind ein positives Beispiel, wie unsere Politik funktioniert.“ Einige Bauprodukte-Hersteller hätten schon vor 20 Jahren, damals auch mit der Unterstützung des damaligen Bauminister Klaus Töpfer (CDU) eine Plattform entwickelt für die Erarbeitung und Verbreitung von Nachhaltigkeitsinformationen für Bauprodukte. „Das entsprechende Hilfsmittel – die Ökobilanz im Rahmen einer Umwelt-Produktdeklaration (EPD) – ist heute ein breit angewandtes Handwerkszeug für die Analyse, Information und Bewertung von Produkten.“ Es sei schon außergewöhnlich, dass gerade die Baustoffindustrie „heute geschlossen für die volle ökologische Transparenz ihrer Produkte“ stehe.

Dass die Bauwirtschaft eine maßgebliche Bedeutung bei der Einhaltung der Klimaziele hat, darauf verwies kürzlich auch Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU). Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, betonte, dass eine ausgewogene Antwort auf die Frage, mit welchen Mitteln die Einhaltung der Klimaziele gewährleistet werden könne, nötig sei. 

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash