Diesen Artikel teilen:

13. Dez 2024

|

Gesundheit

Testamentsspende: Ein bleibendes Erbe

Journalist: Nadine Wagner

|

Foto: Debby Hudson/unsplash

Das Schreiben eines Testaments ist für Viele ein eher heikles und unbequemes Thema. Nichtsdestotrotz ist es eine der mächtigsten Möglichkeiten, die Welt nach dem eigenen Ableben weiter zu gestalten.

Lediglich 20 Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben ein aktuelles und gültiges Testament, wie die Ergebnisse einer im August 2022 veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigen. Dabei ist das Verfassen eines Testaments zu Lebzeiten von äußerst großer Wichtigkeit, insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen des Erblassers entspricht. Ohne testamentarische Verfügung haben nämlich weder Lebenspartner, Verwandte und Freunde noch Vereine oder Organisationen Anspruch auf einen Teil des Vermögens.

Mit einem eigenhändig verfassten Testament ist es möglich – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge – einen oder mehrere Erben zu bestimmen, den Nachlass nach eigenem Ermessen aufzuteilen und Ersatzerben zu bestimmen. Zwar können die Pflichtteilsberechtigten (dies sind i. d. R. Ehepartner, Kinder und Enkel) per Definition nicht vollends vom Erbe ausgeschlossen werden, dennoch überlagert ein Testament zunächst die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge. Testamente sind demnach nicht bloß Dokumente, die den Verlauf des Erbes regeln, sondern bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Wünsche und Überzeugungen genauestens festzuhalten.

Mittels Testamentsspenden ist es beispielsweise möglich, die eigenen Einstellungen und Werte über den Tod hinaus wirken zu lassen.

Egal ob bei Bildung, Gesundheit, Umwelt- und Tierschutz oder sozialer Gerechtigkeit – es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Testamentsspenden langfristig Gutes tun. Dabei können den gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Stiftungen oder karitativen Einrichtungen entweder einzelne Geldsummen oder gar ein gewisser Prozentsatz des Gesamtvermögens „vermacht“ werden. Der Vorteil einer solchen Art an Spende ist, dass gemeinnützige Organisationen anders als Privatpersonen nicht erbschaftssteuerpflichtig sind. Das gespendete Vermögen fließt somit ungeschmälert dem guten Zweck zu. Um rechtsgültig zu sein, muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Testament vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben ist; bestenfalls sollten auch Ort und Datum nicht fehlen. Es genügt nicht, den letzten Willen mündlich zu äußern oder in digitaler Form niederzulegen. Ein notarielles Testament ist hingegen nicht erforderlich, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Bei vielen Hilfsorganisationen und Stiftungen stehen dem Erblasser diesbezüglich außerdem qualifizierte Ansprechpersonen beratend zur Seite, sodass viele Fragen zum Einsatz der Spende, zur Zweckbindung und zur Abwicklung vorab geklärt werden können. Dass testamentarische Zuwendungen nachhaltig etwas bewirken, zeigt ein Beispiel des DRK in Potsdam. Dort konnte mithilfe einer großzügigen Testamentsspende ein neues Zuhause für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, deren Eltern sich nicht kümmern können. Generell werden viele Projekte und Kampagnen von Verbänden und Vereinen ausschließlich durch Spenden finanziert. Eine Liste von seriösen und zertifizierten Organisationen gibt es unter anderem auf der Webseite des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (www.dzi.de). Die dort aufgelisteten großen wie auch kleinen NGOs engagieren sich für eine Vielzahl von Themen, etwa für den Schutz der Tropenwälder, die Denkmalpflege in Deutschland, den Tierschutz, die Erforschung seltener Krankheiten uvm.

25. Jun 2026

|

Gesundheit

Mit Datennutzung und Innovationen zur Smarten Gesundheitsversorgung –Ein Beitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

Denn moderne Medizintechnik liefert genau das, was eine smarte Gesundheitsversorgung braucht: Kontinuierlich verfügbare Daten, intelligente Vernetzung und KI-gestützte Lösungen, die neue Versorgungswege ermöglichen. Unser Problem in Deutschland ist: sektorale Strukturen, tradierte Vergütungssysteme und uneinheitliche Vorgaben bremsen die digitale Transformation bislang aus. Was muss getan werden? Wir müssen Daten besser verfügbar machen. Wir müssen internationale Standards für Datenformate und -sicherheit verwenden. Wir müssen digitale Versorgung besser etablieren. Wir müssen digitale Versorgungspfade umsetzen. Die Nutzung von Daten ist das Kernelement, das digitale Versorgung in allen Sektoren und Situationen kennzeichnet. Dabei kann die Nutzung der Daten sehr verschieden gestaltet sein. Beispiele sind: - die Steuerung von Patientenpfaden anhand von aktuellen Daten und Informationen aus der Patientenhistorie, - das permanente Monitoring des Gesundheitszustandes anhand von kontinuierlich erhobenen Daten aus Sensoren oder anderen Messgeräten, - das situationsbezogene Management anhand von Alarmen bzw. Meldungen, - die Nutzung von Daten für die Weiterentwicklung von Produkten und Services sowie für Training, Validierung und Einsatz von KI, - die Nutzung von Daten für Digital Twin-Ansätze oder - die Nutzung von Daten für Training, Schulung, Weiterbildung. Wichtig ist, dass die erforderlichen Daten in der Versorgung zur richtigen Zeit und am richtigen Ort verfügbar sind, ein nutzbares Format haben oder über eine Schnittstelle genutzt werden können und die Rahmenbedingungen für die Datennutzung klar sind. **Aus Sicht der MedTech-Branche fordern wir:** - In einem neuen Primärversorgungssystem sollte die digitale Ersteinschätzung so entwickelt werden, dass künftig auch Echtzeitdaten für eine valide Ersteinschätzung genutzt werden können. - Für „Digital Twin-Technologien“ sollten pseudonymisierte Behandlungsdaten nutzbar gemacht werden. Denn Simulationen anhand von vorhandenem Bildmaterial können invasive Diagnostik verhindern oder Therapieschritte vorbereiten. - Das Einwilligungsmanagement zur Datennutzung im Behandlungsablauf sollte bundesweit vereinheitlicht werden und auf einer einheitlichen Interpretation der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) basieren. - Für die Verbesserung von Produkten und Services braucht die Industrie Zugang zu Gesundheitsdaten und teilt selbst auch ihre Daten. Dabei sind allerdings IP-Rechte zu beachten, gerade bei Medizinprodukten. - Unser Appell: Smarte Gesundheitsversorgung entsteht nicht durch einzelne Innovationen, sondern durch das Zusammenspiel von Daten, Vernetzung und KI. Die Zukunft der Versorgung ist möglich – jetzt muss das System folgen. ## Zum Autor: Dr. Marc-Pierre Möll ist seit April 2019 Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin sowie Geschäftsführer der BVMed-Akademie. Er ist zudem Mitglied des BVMed-Vorstands.