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28. Mär 2025

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Gesundheit

Vermächtnis für die Welt

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Pixabay/pexels

Über den Tod hinaus etwas bewirken zu können, ist für viele Menschen mehr als nur ein tröstlicher Gedanke. Eine Nachlassspende macht’s möglich.

Nach dem Ableben noch die Inhalte zu unterstützen, die einem zu Lebzeiten wichtig waren, bestärkt Menschen in ihrem Gefühl der Wirksamkeit und Empathie. Andere wiederum sehen es als moralische Verpflichtung an, ihren Wohlstand mit Bedürftigen zu teilen. Das Vermachen des Nachlasses an eine Hilfsorganisation ist eine bewusste, altruistische Entscheidung, die persönliche Werte und Lebensziele widerspiegelt. Mit seinem Nachlass Menschen und Tieren in Not oder dem Planeten zu helfen, motiviert jedes Jahr viele Schweizer zu einem Legat. So berücksichtigt hierzulande jedes 7. Testament eine gemeinnützige Organisation. Von den insgesamt 2.25 Milliarden Franken Spenden an Hilfswerke im Jahr 2023 waren 18 Prozent Legate.

Menschen, die sich der Ungleichheiten und Krisen in der Welt bewusst sind – wie Armut, Klimawandel oder Kriege – sehen in dem Vermächtnis ihres Nachlasses eine Möglichkeit, einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme zu leisten. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Kriegszeiten oder nach Naturkatastrophen: Die Probleme scheinen immer mehr und grösser zu werden und die Arbeit der Hilfsorganisationen ist händeringend nötig. So sind gemeinnützige Organisationen unverzichtbar, um humanitäre, soziale und ökologische Herausforderungen zu bewältigen. Bei humanitären Krisen, Kriegen oder Naturkatastrophen leisten sie schnelle und unbürokratische Hilfe. Gut vernetzt und mit viel Erfahrung und Wissen in ihrem jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkt können sie wertvolle Unterstützung leisten. Anders als profitorientierte Unternehmen können sich Hilfsorganisationen voll auf ihren gemeinnützigen Auftrag konzentrieren, ohne den Druck, Gewinne erzielen zu müssen. Gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungsteuer befreit. Wer unsicher ist bei der Wahl einer passenden Organisation, kann sich an die Stiftung Zewo wenden: Diese zertifiziert regelmässig gemeinnützige Organisationen in der Schweiz.

Eine tragende Stütze für die Arbeit der Hilfsorganisationen stellen Nachlassspenden dar. Diese müssen testamentarisch festgehalten werden. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis, abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen, frei aufgeteilt werden. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Bei grösseren Nachlässen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung. Viele Hilfsorganisationen bieten auch eine kostenfreie fachanwaltliche Erstberatung.

Hilfsorganisationen können im Testament als Vermächtnisnehmer oder als Erbe ernannt werden. Mit dem Vermächtnis wird ein bestimmter Geld- oder Sachwert vermacht. Wer eine gemeinnützige Organisation als Erbe ernennt, übergibt dieser die Verwaltung über den Nachlass – unter Umständen gemeinsam mit weiteren Erben.

Egal für welche Option Erblasser sich entscheiden: Es entsteht immer ein Vermächtnis, das nicht nur materielle Werte, sondern auch Hilfe und Hoffnung bringt, wo sie dringend nötig ist.

Interessanter Fakt:

Von den 2.25 Milliarden Franken an Spenden, welche Schweizer Hilfswerke 2023 erhielten, gingen 1.45 Milliarden an Organisationen mit Zewo-Gütesiegel. Sie erhielten 7 von 10 Franken als Spende oder Legat von einem privaten Haushalt. Quelle: Spendenreport Schweiz