15. Jun 2022
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Gesundheit
Journalist: Chan Sidki-Lundius
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Foto: Egor Myznik/unsplash
Die Leibrente ist eine ideale Möglichkeit, das eigene Haus mit lebenslangem Wohnrecht zu verkaufen und zusätzlich die eigene Rente aufzubessern.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation, der unsicheren weltpolitischen Lage und der bundespolitischen Bestrebungen in puncto Energiewende stellen sich viele Haus- und Wohnungseigentümer die Frage: Wie soll es mit der Immobilie weitergehen? Will man sie behalten, verkaufen oder vererben? Oder vielleicht verrenten? Insbesondere mit dem Eintritt ins Rentenalter sehen sich viele Immobilienbesitzer mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Altersvorsorge im Eigenheim gebunden ist. Oft kommt auch noch eine niedrige Rente hinzu, dadurch entstehen schnell finanzielle Engpässe. Für kostspielige Sanierungen oder Umbauten an der Immobilie fehlt dann häufig das nötige Geld. Und auch lang gehegte Pläne, zum Beispiel für längere Urlaubsreisen, müssen in der Schublade bleiben.
Ob Leibrente, Immobilien-Teilverkauf, Verkauf mit Wohnrecht beziehungsweise Rückmietung: Es gibt mehrere Lösungen, um mit der eigenen Immobilie das Alter zu finanzieren. Das ist tröstlich, zumal der Verkauf des Eigenheims und der damit verbundene Umzug in ein neues Domizil für viele ältere Menschen unvorstellbar sind. „Alle Produkte haben ihre Existenzberechtigung. Allerdings passen nicht alle Produkte zu den Vorstellungen und Möglichkeiten der Eigenheimbesitzer“, gibt Alexander Krolzik, Experte für Immobilienfinanzierung der Verbraucherzentrale Hamburg, zu bedenken. Unter dem Strich komme es bei der Entscheidung, was mit einer Immobilie geschehen solle, in erster Linie darauf an herauszufinden, welche Möglichkeiten am besten zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passen und mit welchen rechtlichen beziehungsweise finanziellen Vor- und Nachteilen diese verbunden sind.
Bei der Leibrente handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt wird – üblicherweise bis zum Tod des Zahlungsempfängers. Vom Grundsatz her verkauft der Eigentümer die Immobilie und bekommt dafür die monatliche Rente. Zudem erhält er ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht, das wie auch der Anspruch auf die Leibrente im Grundbuch abgesichert werden sollte. Die Leibrente lässt sich individuell ausgestalten. Neben der Rentenzahlung - entweder lebenslang oder als Zeitrente – ist beispielsweise auch eine Einmalzahlung denkbar – oder die Kombination von beidem. Grundsätzlich gilt: Je älter die Verkäufer sind, desto höher fällt die Rentenzahlung aus (wegen der kürzeren Lebenserwartung). Bei Kopplung mit Wohnrecht fällt die Zahlung geringer aus. Viele Anbieter setzen ein Mindestalter für die Verkaufenden fest, in der Regel sind das 65 Jahre. Bevorzugt werden lastenfreie Immobilien. Die Vorteile des Modells: Man kann in der vertrauten Wohnumgebung bleiben und weil die Eigentumsrechte abgegeben werden, ist man nicht mehr für die Instandhaltung der Immobilie zuständig. Verbraucherschützer empfehlen jedoch, wichtige Fragen zu Immobilieninstandhaltung, möglichen Pflichtmodernisierungen oder auch zu Straßenausbaubeiträgen vertraglich zu klären, damit es keine bösen Überraschungen gibt. In jedem Fall ist es ratsam, genau hinzuschauen und die Angebote von Anbietern gut miteinander zu vergleichen.