29. Sep 2022
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Gesellschaft
Journalist: Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AGVU (Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt)
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Foto: Presse/ Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt e. V.
In einem Punkt sind sich alle einig: Wir brauchen eine funktionierende Verpackungs-Kreislaufwirtschaft, die Verpackungen als Wertstoffe behandelt, sie immer wieder recycelt und mehrfach nutzt. Die Einigkeit endet allerdings, wenn über den besten Weg dorthin verhandelt wird. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob gesetzliche Vorgaben für die Verpackungswirtschaft jedes Detail regeln oder Zielvorgaben vorschreiben sollten, für deren Erreichung Spielräume bestehen.
In die Kategorie Detailregulierung fällt das EU-weite Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel. Begleitet von einem kurzen medialen Aufschrei mussten 2021 Produkte wie Trinkhalme und Einwegbesteck aus dem Handel verschwinden. Die Bilanz dieses Schritts ist jedoch gemischt: Oft wurden die verbannten Produkte durch ökologisch ebenfalls nicht unproblematische Alternativen wie Papiertrinkhalme ersetzt. Zudem haben Mehrweg-Alternativen nur dann eine bessere Ökobilanz, wenn sie tatsächlich viele Male wiederverwendet werden. In der Praxis ist dies längst nicht immer der Fall.
Die Zukunft verspricht weitere strikte Vorgaben, etwa für Hersteller von Einwegkunststoffartikeln wie zum Beispiel beschichtete Kaffeebecher zum Unterwegskonsum. Ab 2025 gilt die Pflicht, in einen Fonds einzuzahlen, der Reinigungs- und Entsorgungskosten decken soll, wenn diese Artikel achtlos in die Umwelt geworfen werden. Verschmutzte öffentliche Räume sind ein Ärgernis, eine Kostentragungspflicht löst aber nicht das Problem der Verschmutzung selbst.
Noch ein weiteres Projekt setzt bei Kunststoffverpackungen an: die Umlage der „EU-Plastikabgabe“ auf die Industrie. Seit 2021 muss Deutschland einen jährlichen Beitrag an die EU abführen, der sich am Umfang der hierzulande anfallenden nicht-recycelten Kunststoffverpackungen bemisst. Wie dieser Betrag auf die Hersteller umgelegt und wofür er verwendet werden soll, ist nicht geklärt. Eines ist jedoch klar: Wenn die Abgabe zu mehr Recycling führen soll, darf sie nicht im Bundeshaushalt verschwinden, sondern muss konkret zur Förderung innovativer Recyclingtechnologien verwendet werden.
Die Bundesregierung plant zudem einen Fonds, der ein „ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign“ sowie den Einsatz von Recyclingmaterial belohnt. Dieser soll Finanzmittel transferieren, und zwar von Herstellern weniger kreislauforientierter Verpackungen zu Herstellern nachhaltigerer Verpackungslösungen. Für diesen Ansatz spricht, dass er die Innovationskraft und Kreativität der Industrie würdigt und vergütet. Zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen existiert sogar bereits ein entsprechender Standard, der in der Vergangenheit gesetzlich eingefordert und von der Industrie erfolgreich umgesetzt wurde.
An den Beispielen wird der aktuelle Wettstreit zwischen staatlicher Detailregulierung und der Idee von Zielvorgaben mit Spielräumen für die verpflichtete Wirtschaft deutlich. Das Gleichgewicht zwischen beiden Ansätzen muss erhalten bleiben, damit für Markt und Innovation weiter Raum bleibt. Ganz besonders muss ist darauf zu achten, dass kein „Regulierungsdschungel“ mit hohen Bürokratiekosten entsteht. Denn es gibt noch einen Punkt, in dem sich alle einig sind: Ein optimales Ergebnis wären klare, einander ergänzende Vorgaben mit überprüfbarer Wirksamkeit.