Diesen Artikel teilen:

29. Sep 2022

|

Gesellschaft

Zwischen Innovation und Detailregulierung – bewegte Zeiten im Verpackungssektor

Journalist: Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AGVU (Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt)

|

Foto: Presse/ Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt e. V.

In einem Punkt sind sich alle einig: Wir brauchen eine funktionierende Verpackungs-Kreislaufwirtschaft, die Verpackungen als Wertstoffe behandelt, sie immer wieder recycelt und mehrfach nutzt. Die Einigkeit endet allerdings, wenn über den besten Weg dorthin verhandelt wird. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob gesetzliche Vorgaben für die Verpackungswirtschaft jedes Detail regeln oder Zielvorgaben vorschreiben sollten, für deren Erreichung Spielräume bestehen.

In die Kategorie Detailregulierung fällt das EU-weite Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel. Begleitet von einem kurzen medialen Aufschrei mussten 2021 Produkte wie Trinkhalme und Einwegbesteck aus dem Handel verschwinden. Die Bilanz dieses Schritts ist jedoch gemischt: Oft wurden die verbannten Produkte durch ökologisch ebenfalls nicht unproblematische Alternativen wie Papiertrinkhalme ersetzt. Zudem haben Mehrweg-Alternativen nur dann eine bessere Ökobilanz, wenn sie tatsächlich viele Male wiederverwendet werden. In der Praxis ist dies längst nicht immer der Fall.

Die Zukunft verspricht weitere strikte Vorgaben, etwa für Hersteller von Einwegkunststoffartikeln wie zum Beispiel beschichtete Kaffeebecher zum Unterwegskonsum. Ab 2025 gilt die Pflicht, in einen Fonds einzuzahlen, der Reinigungs- und Entsorgungskosten decken soll, wenn diese Artikel achtlos in die Umwelt geworfen werden. Verschmutzte öffentliche Räume sind ein Ärgernis, eine Kostentragungspflicht löst aber nicht das Problem der Verschmutzung selbst. 

Noch ein weiteres Projekt setzt bei Kunststoffverpackungen an: die Umlage der „EU-Plastikabgabe“ auf die Industrie. Seit 2021 muss Deutschland einen jährlichen Beitrag an die EU abführen, der sich am Umfang der hierzulande anfallenden nicht-recycelten Kunststoffverpackungen bemisst. Wie dieser Betrag auf die Hersteller umgelegt und wofür er verwendet werden soll, ist nicht geklärt. Eines ist jedoch klar: Wenn die Abgabe zu mehr Recycling führen soll, darf sie nicht im Bundeshaushalt verschwinden, sondern muss konkret zur Förderung innovativer Recyclingtechnologien verwendet werden.

Die Bundesregierung plant zudem einen Fonds, der ein „ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign“ sowie den Einsatz von Recyclingmaterial belohnt. Dieser soll Finanzmittel transferieren, und zwar von Herstellern weniger kreislauforientierter Verpackungen zu Herstellern nachhaltigerer Verpackungslösungen. Für diesen Ansatz spricht, dass er die Innovationskraft und Kreativität der Industrie würdigt und vergütet. Zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen existiert sogar bereits ein entsprechender Standard, der in der Vergangenheit gesetzlich eingefordert und von der Industrie erfolgreich umgesetzt wurde.

An den Beispielen wird der aktuelle Wettstreit zwischen staatlicher Detailregulierung und der Idee von Zielvorgaben mit Spielräumen für die verpflichtete Wirtschaft deutlich. Das Gleichgewicht zwischen beiden Ansätzen muss erhalten bleiben, damit für Markt und Innovation weiter Raum bleibt. Ganz besonders muss ist darauf zu achten, dass kein „Regulierungsdschungel“ mit hohen Bürokratiekosten entsteht. Denn es gibt noch einen Punkt, in dem sich alle einig sind: Ein optimales Ergebnis wären klare, einander ergänzende Vorgaben mit überprüfbarer Wirksamkeit.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.