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18. Dez 2020

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Gesundheit

Neuigkeiten aus dem digitalen Gesundheitswesen

Apps auf Rezept

Als wäre es ein Sirup oder eine Tablette: Ärzte können auch digitale Gesundheitshelfer verschreiben, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, DiGA. Die Krankenkasse übernimmt dann auch die Kosten und die Patienten müssen die neuen Medizinprodukte nicht bezahlen. Er braucht nur einen Computer oder besser ein Handy. Die DiGA, die ein Arzt verschreiben kann, muss jedoch auf der Liste der zugelassenen Gesundheits-Apps stehen. 

Die Neuheit soll Menschen beim Suchen einer selbstbestimmten gesundheitsfördernden Lebensführung helfen, das bedeutet: Bei der Vorsorge. So soll verhindert werden, dass Krankheiten bei Risikogruppen überhaupt erst entstehen oder aber zu einem größeren Problem werden. 

Foto: Georg Arthur Pflueger/unsplash

Auf in die Zukunft: Den DiGA folgen DiPA

Ärzte verschreiben bereits Gesundheitsapps, nun sollen welche mit Pflegehilfen für  Patienten folgen.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die bei der Primärprävention, der selbstbestimmten gesundheitsfördernden Lebensführung, helfen sollen. Möglich sind auch browserbasierte Web-Anwendungen. Die neuen Medizinprodukte können von Ärzten verschrieben werden, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung ist, dass sie auf der DiGA-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfAuM, stehen. Die Apps sollen zum Beispiel beim Abnehmen helfen, bei Schlaflosigkeit oder bei Tinnitus – das ist bereits Gegenwart. 

Nun hat das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, dass die digitalen Helfer auch in der Pflege von Alten und Kranken eingesetzt werden sollen, als sogenannte digitale Pflegeassistenten. Nach den DiGAs kommen nun also die DiPAs. Die könnten von Pflegebedürftigen auf mobilen Geräten genutzt werden, um ihren Gesundheitszustand durch Übungen und Trainingseinheiten zu stabilisieren oder zu verbessern. Zum Beispiel würden Apps dementen Menschen mit personalisierten Gedächtnisspielen helfen, das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen. Möglich wäre, so das Gesundheitsministerium, dass Patienten mit einem digitalen Pflegeassistenten trainieren, so das Gleichgewicht schulen und die Gefahr von Risikostürzen senken. 

Dass die digitalen Pflegehelfer in Zukunft wegen der Personalprobleme im Pflegebereich eine größere Rolle spielen sollen, zeigt ein neues Zulassungs-Verfahren beim BfArM, der Behörde, die bereits für die Gesundheitshelfer zuständig ist. Neben der DiGA-Liste wird es dann dort bald noch eine DiPA-Liste mit allen Pflegeapps, deren Kosten von den Pflegeversicherungen getragen werden.

Foto: David Svihovec/unsplash

Diese Helfer sind bereits genehmigt 

Invirto hilft bei Angst- und Panikstörungen oder sozialen Phobie, die Symptome der Angststörung zu reduzieren.

Kalmeda bietet gegen Tinnitus eine Therapie mit Entspannungsanleitungen, beruhigende Natur- und Hintergrundgeräuschen. 

M-Sense sorgt mit einem Kopfschmerztagebuch dafür, dass Patienten Migräne-Muster entdecken. Medikamenteneinnahme und -wirkung werden getrackt.

Somnir hilft gegen Schlaflosigkeit, indem individuelle Schlaf-Wach-Rhythmen verfolgt werden und bietet Entspannungstechniken. 

Velibra ist für Patienten mit generalisierter Angststörung, Panikstörung oder sozialen Angststörung und vermittelt Methoden und Übungen der Kognitiven Verhaltenstherapie.

Vivira behandelt Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen, Arthrose der Wirbelsäule, der Knie und der Hüfte. Die Übungen werden nach Rückmeldungen ständig angepasst.  

Zanadio hilft Nutzern durch eine Veränderung ihrer Gewohnheiten bei Bewegung, Ernährung sowie weitere Verhaltensweisen, langfristig ihr Gewicht zu reduzieren. 

Foto: National Cancer Institute/unsplash

Es kann ganz schnell gehen

Behörde beschleunigt Verfahren: Anbieter können schon Umsatz machen, wenn ihre Studien noch laufen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn ist die Behörde, die auch Digitale Gesundheitsanwendungen zulassen muss. Ihr Okay bedeutet: Ärzte können die Anwendung verschreiben, die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten. Und: Die DiGA wird von dem BfArM in ihr Di-GA-Verzeichnis aufgenommen. 

Für ihr Aufnahmeverfahren bietet die Bundesbehörde zwei Möglichkeiten an. Der Anbieter einer Digitalen Anwendung kann eine vorläufige oder eine endgültige Aufnahme beantragen. Für die endgültige muss er vergleichende Studien über die positive Wirkung seiner Digitalen Anwendung bereits durchgeführt haben. 

Für die vorläufige Aufnahme braucht er die noch nicht. Das beschleunigt das Verfahren. Falls der Antragsteller für seine DiGA noch keine ausreichenden Nachweise für positive Versorgungseffekte vorlegen kann, aber die anderen Anforderungen erfüllt, kann er eine vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis beantragen und muss die notwendige vergleichende Studie innerhalb einer Erprobungsphase von bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren, durchführen. 

Der Vorteil für den Antragsteller: Die Wirkung der Digitalen Anwendungen wird in der Praxis geprüft, die Ärzte können sie bereits verschreiben können und die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Vorab sind logische und nachvollziehbare Begründungen notwendig, die erklären, was die Digitale Anwendung erreichen kann. Und der Antragsteller muss die technische Produktsicherheit und Funktionstauglichkeit der App mit einem EG Zertifikat der Bundesnetzagentur nachweisen.    

Details des Eil-Verfahrens hat die Bundesbehörde in einer Broschüre zusammengestellt, die auch digital auf der Website des BfArM zu finden ist.